BAUEN ONLINE beim Landkreis Oder-Spree
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Einreichung von Unterlagen
Auf Grund der Änderung der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) vom 7. November 2016
ist gemäß § 2 Absatz 3 ist zusätzlich der Einreichung der Bauvorlagen in elektronischer Form vorzulegen.
Für das bauaufsichtliche Verfahren ist als Speicherformat ausschließlich das Portable Document Format (PDF),
bevorzugt PDF/A einzureichen. Innerhalb der PDF-Dateien dürfen keine weiteren Notizen, Kommentare und Dateianhänge enthalten sein.
Außerdem dürfen die Bearbeitungsrechte nicht eingeschränkt werden. Andere Formate werden nicht akzeptiert.
Der Dateiname sollte selbsterklärend sein, d.h. man muss den Dateiinhalt erkennen, ohne dass die Datei erst geöffnet werden muss und sollte die Versionsnummer und Versionsdatum erkennen lassen.
Bitte ersetzen Sie die Leerzeichen durch Unterstriche und verwenden Sie keine Umlaute bzw. Sonderzeichen.
Maximal 50 Zeichen sind in der Dateibezeichnung erlaubt.
Zu beachten ist weiterhin:
- je Bauvorlage eine eigene Einzeldatei abzuspeichern,
- Bauzeichnungen oder Fotos nicht zu mehrseitigen Dokumenten zusammenfassen (Beispiel je Grundriss eine eigene Datei),
- Beschreibungen dagegen als jeweils mehrseitiges Dokument anzulegen (Beispiel mehrseitige Baubeschreibung),
- Zeichnerische Darstellung kontrastreich zu gestalten,
- in Zeichnungen neben der numerischen Angabe des Maßstabes auch grafische Maßstabsleisten einzufügen,
- ausgefüllte Antragsformulare auch als mehrseitiges Dokument zu speichern.
Für die Übergabe der Bauvorlagen sind nur CD bzw. DVD als Speichermedium zugelassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die von Ihnen eingereichten Datenträger nicht zurückgegeben werden.
Beachten Sie, dass eine Annahme als
E-Mail nicht möglich ist, da dies rechtlich unzulässig wäre.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die/der Bauherrin/Bauherr dafür verantwortlich ist, dass die elektronische Form mit den Papier-Ausfertigungen der Bauvorlagen übereinstimmen. Dieses ist mit der Übereinstimmungserklärung zu bestätigen (siehe Pkt. 9 Bauantragsformular). Die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der Papierform mit der elektronischen Form zu überprüfen. Eine Übereinstimmungserklärung ist auch für nachträglich eingereichte oder geänderte Bauvorlagen erforderlich.
Einsicht in die Bauakte
Seit Juni 2006 haben Sie als Bauherr oder Entwurfsverfasser die Möglichkeit, sich ganz bequem von zu Hause oder vom Büro aus über Ihren Bauantrag zu informieren. Die elektronische Bauakte bringt Ihnen kurz und knapp Gewissheit über den aktuellen Stand der Bearbeitung. Zu allen Bauanträgen und Bauvoranfragen können folgende Informationen u. a. über die elektronische Bauakte abgerufen werden:
Für Bauherren, Entwurfsverfasser, von den Bauherren Bevollmächtigte bzw. am Bau Beteiligte (z. B. Prüfstatiker, Schornsteinfeger usw.)
- Antragsteller- und Baudaten,
- zuständiger Sachbearbeiter,
- Information zur Vollständigkeit der Bauvorlagen bzw. welche Unterlagen noch benötigt werden,
- Stand der Beteiligung anderer Dienststellen / Behörden im Verfahren und dessen Erreichbarkeit,
- Übersicht über den aktuellen Verfahrensstand der Bearbeitung,
- vorzulegende erforderliche Bescheinigungen, die Anzeige erfolgt nach erteilter Baugenehmigung,
- Einblick in das Mediencenter (digitale Bauvorlagen, Schriftverkehr, Bescheide),
- Formularservice.
Zugang für Gemeinden und internen Fachbehörden, diese haben die zusätzliche Möglichkeiten:
- zusätzlicher Suchdialog,
- Überblick über die zur Zeit beteiligten Vorhaben,
- Fristenkontrolle,
- Nachverfolgung der beteiligten Vorhaben bis zur Fertigstellung,
- Zusendung der Stellungnahme an die Bauaufsicht vorab per Upload,
- Bearbeitungsbogen über relevante Einzelheiten Ihres Bauantrages.
Ihre persönliche Zugangsberechtigung können Sie mit Angabe Ihres Aktenzeichens und Telefonnummer unter der u. a. Emailadresse beantragen. Alle Zugangsdaten werden Ihnen dann per Brief zugesandt.
Auch wenn Sie noch keine Zugangsberechtigung erhalten haben, besteht für Sie die Möglichkeit der Testung von Bauen Online anhand von Mustervorgängen. Melden Sie sich mit der folgenden Kennung an:
- User : gast
- Kennwort : gast
Für Fragen, Anregungen und Neuanmeldungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie
hier.
Ansprechpartner:
Landkreis Oder-Spree
Bauordnungsamt
Frau Simone Sradnick
Breitscheidstr. 4
15848 Beeskow
E-Mail:
bauenonline@l-os.de
Bei Sachfragen zu Ihrem Vorgang wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter.