Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 3, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Änderungen der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree gemäß Anlage


Frau Huschenbett, Fraktion Die Linke, erläutert die in der Sachdarstellung aufgeführten

Punkte 1 – 3  zur  beantragten Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree.

Frau Kilian, Fraktionsvorsitzende SPD & Bündnis 90/Die Grünen, macht anschließend den

Vorschlag, den Pkt. 1 des Änderungsantrages in den Geschäftsordnungsausschuss zu

verweisen und dann zu gegebener Zeit nochmals zu beraten.

Herr Beier, NPD, beantragt eine Änderung der Drucksache Die Linke/3/2010, Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree. Der  §  23 (3) der Geschäftsordnung

des Kreistages des Landkreises Oder-Spree soll wie folgt verändert werden:

„Der Verlauf der Sitzungen des Kreistages wird auf Tonträger aufgenommen, die mindestens

10 Jahre aufzubewahren sind. In Ausnahmefällen wird auf Anforderung eines Kreistagsabge-ordneten oder der Verwaltung ein Wortprotokollauszug gefertigt. Die Anfertigung oder Nutzung von Ton- und Bildaufnahmen oder von Ton- und Bildübertragungen ist nur mit vorheriger Genehmigung des Kreistagsvorsitzenden zulässig.“

 

Der Landrat plädiert anschließend in seiner Rede dafür, den § 4 Abs.1 der Geschäftsordnung

bei der jetzigen Regelung zu belassen. In dringenden Angelegenheiten besteht die Möglichkeit zur Einbringung eines Dringlichkeitsantrages. Er unterstützt den Antrag von Frau Kilian,

die vorgeschlagene Änderung in § 4, Abs. 1 in den Geschäftsordnungsausschuss zu verweisen.

Die 2. Änderung des § 9 der Geschäftsordnung findet die Zustimmung des Landrates.

Zum 3. Änderungsantrag zum § 23 Abs. 3 sagt der Landrat insbesondere zum Antrag

von Herrn Beier, NPD,  dass es nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

nicht vorgesehen ist, Wortprotokolle anzufertigen. Nach ausdrücklichem Wunsch können

die Redebeiträge wörtlich als Anlage dem Protokoll beigefügt werden. Eine 10-jährige

Aufbewahrungsfrist der Datenträger ist nicht notwendig.

Der Landrat sagt weiterhin, dass ein Abhören des Tonträgers durch Abgeordnete nicht

ratsam  und rechtlich nicht vorgesehen ist.

Frau Huschenbett sagt, dass sie dem Vorschlag von Frau Kilian folgt, die 1. Änderung in § 4 Abs. 1 in den Geschäftsordnungsausschuss zu verweisen.

Sie betont weiterhin, dass einem Abgeordneten bei berechtigten Zweifeln an der Niederschrift die Möglichkeit eingeräumt werden müsste, die entsprechenden Stellen der Aufzeichnung zusammen mit dem Schriftführer abzuhören.

 

Frau Fitzke bittet die Abgeordneten zunächst um Abstimmung des Antrages der 3 NPD-

Abgeordneten.

Mehrheitlich gegen

3 Ja    0 Enthaltung

 

Frau Fitzke lässt dann darüber abstimmen, die 1.Änderung in  § 4 Abs. 1 in den Geschäftsordnungsausschuss zu verweisen.

Mehrheitlich zugestimmt

3 Gegen   1 Enthaltung

 

Nach der Abstimmung der 2. Änderung des § 9 lautet das Ergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt

3 Gegen   5 Enthaltungen

 

Nach der Abstimmung der 3. Änderung in § 23 Abs. 3 lautet das Ergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt

3 Gegen   7 Enthaltungen