Sitzung: 24.03.2010 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 3, Enthaltungen: 5
Vorlage: Die Linke/3/2010
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Änderungen der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree gemäß Anlage
Frau Huschenbett, Fraktion
Die Linke, erläutert die in der Sachdarstellung aufgeführten
Punkte 1 – 3 zur
beantragten Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Oder-Spree.
Frau Kilian,
Fraktionsvorsitzende SPD & Bündnis 90/Die Grünen, macht anschließend den
Vorschlag, den Pkt. 1 des Änderungsantrages
in den Geschäftsordnungsausschuss zu
verweisen und dann zu
gegebener Zeit nochmals zu beraten.
Herr Beier, NPD, beantragt
eine Änderung der Drucksache Die Linke/3/2010, Änderung der Geschäftsordnung
des Kreistages Oder-Spree. Der § 23 (3) der Geschäftsordnung
des Kreistages des
Landkreises Oder-Spree soll wie folgt verändert werden:
„Der Verlauf der Sitzungen
des Kreistages wird auf Tonträger aufgenommen, die mindestens
10 Jahre aufzubewahren sind.
In Ausnahmefällen wird auf Anforderung eines Kreistagsabge-ordneten oder der
Verwaltung ein Wortprotokollauszug gefertigt. Die Anfertigung oder Nutzung von
Ton- und Bildaufnahmen oder von Ton- und Bildübertragungen ist nur mit
vorheriger Genehmigung des Kreistagsvorsitzenden zulässig.“
Der Landrat plädiert
anschließend in seiner Rede dafür, den § 4 Abs.1 der Geschäftsordnung
bei der jetzigen Regelung zu
belassen. In dringenden Angelegenheiten besteht die Möglichkeit zur Einbringung
eines Dringlichkeitsantrages. Er unterstützt den Antrag von Frau Kilian,
die vorgeschlagene Änderung
in § 4, Abs. 1 in den Geschäftsordnungsausschuss zu verweisen.
Die 2. Änderung des § 9 der
Geschäftsordnung findet die Zustimmung des Landrates.
Zum 3. Änderungsantrag zum §
23 Abs. 3 sagt der Landrat insbesondere zum Antrag
von Herrn Beier, NPD, dass es nach der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg
nicht vorgesehen ist,
Wortprotokolle anzufertigen. Nach ausdrücklichem Wunsch können
die Redebeiträge wörtlich als
Anlage dem Protokoll beigefügt werden. Eine 10-jährige
Aufbewahrungsfrist der
Datenträger ist nicht notwendig.
Der Landrat sagt weiterhin,
dass ein Abhören des Tonträgers durch Abgeordnete nicht
ratsam und rechtlich nicht vorgesehen ist.
Frau Huschenbett sagt, dass
sie dem Vorschlag von Frau Kilian folgt, die 1. Änderung in § 4 Abs. 1 in den
Geschäftsordnungsausschuss zu verweisen.
Sie betont weiterhin, dass
einem Abgeordneten bei berechtigten Zweifeln an der Niederschrift die
Möglichkeit eingeräumt werden müsste, die entsprechenden Stellen der Aufzeichnung
zusammen mit dem Schriftführer abzuhören.
Frau Fitzke bittet die
Abgeordneten zunächst um Abstimmung des Antrages der 3 NPD-
Abgeordneten.
Mehrheitlich gegen
3 Ja 0 Enthaltung
Frau Fitzke lässt dann
darüber abstimmen, die 1.Änderung in § 4
Abs. 1 in den Geschäftsordnungsausschuss zu verweisen.
Mehrheitlich zugestimmt
3 Gegen 1 Enthaltung
Nach der Abstimmung der 2.
Änderung des § 9 lautet das Ergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
3 Gegen 5 Enthaltungen
Nach der Abstimmung der 3.
Änderung in § 23 Abs. 3 lautet das Ergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
3 Gegen 7 Enthaltungen