Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Büttner, Leiterin der Betreuungsbehörde, schildert die Aufgaben der Betreuungsbehörde des Landkreises Oder-Spree und erläutert Form, Inhalt, Umfang und rechtliche Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht.

 

Frau Streit fragt nach, wie ein Außenstehender vorgehen kann, wenn ein Betreuungsbedürftiger von seinem Betreuer nicht richtig versorgt wird.

 

Frau Büttner erklärt, dass man sich in solchen Fällen an das Betreuungsgericht wenden sollte. Die Betreuungsbehörde werde dann vom Betreuungsgericht über den Sachverhalt informiert und Betreuer und Betroffene angehört.

 

Frau Wagner meldet sich zu Wort und erläutert Erfahrungen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit im Bezug auf die Wichtigkeit der Vorsorgevollmacht. Sie kritisiert Fälle, bei denen der Betreuer seinen Geschäftssitz in weiter Entfernung bzw. einem anderen Bundesland hat.

 

Frau Büttner erwidert, dass bei Umzug der Betroffenen meist ein Betreuerwechsel angestrebt werde. Die Betreuungsbehörde habe das Vorschlagsrecht und wählt in der Regel Betreuer aus der näheren Umgebung aus. Sie weist auf die Möglichkeit der Bestellung von Ersatzbetreuern über das Betreuungsgericht hin.