Sitzung: 20.04.2010 Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau
Büttner, Leiterin der Betreuungsbehörde, schildert die Aufgaben der Betreuungsbehörde
des Landkreises Oder-Spree und erläutert Form, Inhalt, Umfang und rechtliche
Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht.
Frau
Streit fragt nach, wie ein Außenstehender vorgehen kann, wenn ein
Betreuungsbedürftiger von seinem Betreuer nicht richtig versorgt wird.
Frau
Büttner erklärt, dass man sich in solchen Fällen an das Betreuungsgericht
wenden sollte. Die Betreuungsbehörde werde dann vom Betreuungsgericht über den
Sachverhalt informiert und Betreuer und Betroffene angehört.
Frau
Wagner meldet sich zu Wort und erläutert Erfahrungen aus Ihrer beruflichen
Tätigkeit im Bezug auf die Wichtigkeit der Vorsorgevollmacht. Sie kritisiert
Fälle, bei denen der Betreuer seinen Geschäftssitz in weiter Entfernung bzw.
einem anderen Bundesland hat.
Frau
Büttner erwidert, dass bei Umzug der Betroffenen meist ein Betreuerwechsel
angestrebt werde. Die Betreuungsbehörde habe das Vorschlagsrecht und wählt in
der Regel Betreuer aus der näheren Umgebung aus. Sie weist auf die Möglichkeit
der Bestellung von Ersatzbetreuern über das Betreuungsgericht hin.