Sitzung: 27.10.2010 Werksausschuss für den Eigenbetrieb KWU
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 046/2010
Herr
Luhn schlug vor, die 3 TOP (4, 5 und 6) gemeinsam zu behandeln und einzeln
abstimmen lassen.
Herr
Hildebrandt gab eine kurze Einführung zu den Satzungsänderungen und
entschuldigte sich, dass die Kurzversion zur Gebührenplankalkulation 2011 erst
zur Ausschusssitzung verteilt werden konnte.
Frau
Walter-Goers stellte beginnend klar, dass es sich um Satzungsänderungen handelt
und nur wenige Themen aufgegriffen wurden. Als größte Änderung wertete sie die
Änderungen im § 7
Abs.
2 der Abfallgebührensatzung (AGS). Bei der Bescheiderstellung soll es künftig
anstelle von drei Gebührenbescheidläufen nur noch einen geben. Bisher wurden
jährlich 150.000 Gebührenbescheide erstellt und versandt. Der Kostenaufwand lag
bei 110.000 €. Künftig wird mit Kosten in Höhe von ca. 50.000 € gerechnet. Die
Ersparnis würde somit bei ca. 60.000 € jährlich liegen.
Jährlich
im April soll der Veranlagungsbescheid für die Festgebühren erfolgen inklusive
der Leerungsgebühren. Die Verrechnung des tatsächlichen Leerungsaufwandes
erfolgt dann im Folgejahr. Auf alle Fälle erfolgt die Berechnung von 4
Mindestleerungen.
Herr
Luhn fragte, ob es bei der Gewichtsbegrenzung im § 11 der
Abfallentsorgungssatzung (AES) von 350 kg auf 250 kg Probleme geben kann. Frau
Walter-Goers führte aus, dass das Durchschnittsgewicht bei den 1.100 Liter
Behältern lt. Untersuchungen bei max. 170 kg liegt. Ein 350 kg Behälter ist
nicht mehr zu bewegen. Weiter fragte er, ob die Behälterausrüstung mit den
Chips planmäßig bis zum Jahresende abgeschlossen sein wird. Herr Hildebrandt
antwortete mit ja.
Herr
Bohrer fragte, auf welcher Grundlage die Verrechnung der Leerungen erfolgen
wird. Frau Walter-Goers antwortete, dass die Leerungen des Vorjahres als
Bemessung herangezogen werden und die Verrechnung dann im Folgejahr erfolgt,
ähnlich wie bei vergleichbaren Versorgungsunternehmen. Die Gebühren werden
künftig in 2 Raten fällig, außer bei Erholungsgrundstücken. Aufgrund des
geringen Betrages erfolgt hier die Begleichung in einer Rate.
Frau
Illig fügte hinzu, dass in der Übergangsphase in 2011 nochmal ein Bescheidlauf
für die Leerungen des 2. Halbjahres 2010 aus computertechnischen Gründen
erfolgen wird.
Herr
Ksink fragte, ob es Probleme bei Barzahlern geben kann. Frau Illig sagte, dass
dies abzuwarten sei und evtl. über Bonussysteme für Abbuchungsverfahren
nachgedacht werden könnte. Da die Beträge anhand der Fälligkeit in 2 Raten eher
niedrig ausfallen, geht sie davon aus, dass die Zahlungen erfolgen werden.
Frau
Walter-Goers führte zur AES weiter aus, dass ab Januar auch für die
Papiertonnen eine Holung vom Grundstück beantragt werden kann. Bisher war das
nicht möglich, da die Abfalllogistik GmbH für das Einsammeln
Seitenladerfahrzeuge mit nur einer 1-Mann-Besetzung einsetzte. Ab Januar will
die ALS ausschließlich Hecklader einsetzen (2-Mann-Besetzung). In diesem
Zusammenhang wurde § 5 Absatz 9 der AGS überprüft. Bisher wurde die Holgebühr
nur erhoben, wenn auch eine Leerung angefallen ist. Neu wird die Holgebühr als
Monatspauschale erhoben, da auch der Aufwand bezahlt werden muss, wenn der
Abfallbehälter nicht geleert werden muss.
Herr
Lang fragte, wie die Kennzeichnung der Behälter erfolgt. Frau Walter-Goers
verwies auf die Satzung, dass der Bürger die Behälter kennzeichnen muss, die
nicht geleert werden sollen.
Herr
Hildebrandt begrüßte Herrn Giese vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) als Gast. Herr
Giese prüft die Gebührenkalkulationen. Die jetzige Kalkulation konnte noch
nicht geprüft werden, da sie jetzt erst an das RPA übergeben werden konnte.
Er
ergänzte, dass jeder erwarte, dass das KWU-Entsorgung wirtschaftlich arbeitet.
Er gab zu bedenken, dass im LOS 13.000 weniger Einwohner leben, die auch
weniger Müll produzieren. Um die Gebühren stabil zu halten, mussten ca. 1 Mio.
€ eingespart werden.
Frau
Illig stellte in Folge die Gebührenkalkulation 2011 vor. 2010 wurde die
Gebührenkalkulation im Betrieb umgestellt. Darauf aufbauend entstand die neue
Kalkulation. Basis bildeten die Ist-Zahlen aus 2009, die Zahlen zum 1. Halbjahr
2010 und die voraussichtlichen Zahlen für 2011.
Insgesamt
konnte eine Kostensenkung um 3,25 % erzielt werden. Ursachen hierfür waren die
gesunkenen Kosten in der Erfassung (Logistik), 5 % weniger Verwaltungskosten,
70 % höhere Erlöse aus der Papiervermarktung in 2010 und niedrigere Entgelte
für die Abfallbehandlung.
Die
Ergebnisdokumentation zur Gebührenkalkulation (Vortrag Frau Illig) ist als
Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt.
Während
die Gebührentatbestände Fest- und Leistungsgebühren in die AGS einfließen, sind
die Gebühren für die Abfallanlieferung auf den Abfallumladestationen,
Abfallkleinmengenannahmen sowie auf der Deponie „Alte Ziegelei“ Bestandteile
der Benutzungsgebührensatzung (BGS).
In
2011 entsteht ein Gebührenbedarf von 10,4 Mio. €, der über 48 % Festgebühren
und 52 % Leistungsgebühren gedeckt werden soll. In 2010 war das Verhältnis 50
zu 50 %.
Als
Basis wurden Abfallmengen von 34.300 t Hausmüll angenommen (S. 4). Aus den
Seiten 5 – 8 ist ersichtlich, wie sich die Festgebühren je nach Grundstücksart
zusammensetzen. Während sich die Festgebühr für Wohngrundstücke anhand der
Personen ausrichtet, gelten für Erholungs-, Garten- und Gewerbegrundstücke die
Grundstücke mithilfe von Äquivalenzziffern als Bemessungsgrundlage. Aufgrund
unterschiedlicher Inanspruchnahme von Kostenträgern ergeben sich die
Festgebühren I und II. Für Gewerbegrundstücke wird in Folge noch die
volumenbezogene Komponente (Behältergebühr) neben der grundstücksbezogenen
(Basisgebühr) hinzugezogen
(S.
9).
Im
Vergleich der Festgebühren alt/neu auf Seite 10 sind die Gebührensenkungen zu
erkennen.
Ab
Seite 11 ist die Kalkulation der Leistungsgebühren dargestellt.
Zu
den Leistungsgebühren gehören die Regel- und Sonderleerungsgebühren und die
Servicegebühren, wie Holgebühren, Einmalentsorgung und Sackentsorgung.
Die
Servicegebühren für Zusatzentsorgungen sind um bis zu 42,8 % gesunken, weil die
Verwaltungsgebühr pro Vorgang von 10 € auf 2 € gesenkt wurde.
Die
Gegenüberstellung der alten zur neuen Gebühr im Bereich der Leistungsgebühren
ist der Seite 17 zu entnehmen.
Die
Gebühreneinnahmen gemäß der BGS belaufen sich auf rund 600.000 € (sh. S. 3
Kurzversion). Darin enthalten sind die Transport- und Verwertungskosten für die
Abfälle, die selbst angeliefert werden. Die Gebührensätze für die einzelnen
Abfallarten sind der Seite 18 Anlage 1 zu entnehmen. Hier ist die größte
Senkung der Gebühren für die Annahme von Altholz zu verzeichnen. Bei der
Neuausschreibung der Entsorgungsverträge fallen bei dieser Abfallart keine
Verwertungskosten mehr an. Grund für die Senkungen sind auch die geringeren
Behandlungs-kosten in der RABA.
Herr
Bohrer fragte, ob bei Zusatzentsorgungen die Entfernungen eine Rolle spielen.
Herr Hildebrandt sagte, dass hier die Solidargemeinschaft greift und die
Entfernungen keine Rolle spielen.
Weiter
fragte er, ob bei den Holgebühren die Entfernungen eine Rolle spielen. Herr
Hildebrandt sagte nein. Frau Walter-Goers ergänzte, dass die maximalen
Entfernungen für das Holen von Abfallbehältern von den Grundstücken nicht verändert
wurden (bis 240 Liter 50 m und 1.100 Liter 30 m). Neu ist, dass bei Behältern
bis 240 Liter erst ab 3 m von der Fahrbahnkante das Holen beantragt werden
muss.
Herr
Bohrer fragte, wie schwer ein Abfallsack sein darf und was passiert, wenn ein
Sack kaputt geht. Laut Satzung 20 kg. Diese Begrenzung steht auch auf dem
Abfallsack. Aus Kulanz sollen kaputte Säcke aufgeladen werden.
Herrn
Hildebrandt fiel noch ein Fehler in der AGS auf. Der Gebührensatz für das Holen
eines 1.100-Liter-Behälters wurde anstelle pro Monat je Vorgang berechnet. Hier
muss eine Korrektur im § 5 Absatz 9 stattfinden. (Die 3,76 € müssen mal 52
Wochen geteilt durch 12 Monate gerechnet werden, um die Monatspauschale zu
erhalten. Der richtige Gebührensatz von 16,29 €/Monat wird durch eine
Austauschseite durch das Büro des Kreistages an die Abgeordneten verteilt.)
Herr
Bohrer fragte, warum sich die Abfuhrgebühr für Schrott in Höhe von 2,75 €/km
nicht ändert, obwohl doch gewerbliche Unternehmen Schrott kostenfrei
entgegennehmen. Frau Walter-Goers antwortete, dass diese Leistung vom
Landesumweltamt damals gefordert wurde, da wir auch für Schrott die
Entsorgungspflicht haben. Herr Hildebrandt fügt hinzu, dass von dieser Leistung
seit Jahren kein Gebrauch gemacht wurde und dieser Preis eher einen
symbolischen Wert darstellt.
Herr
Luhn forderte zur Abstimmung für die drei Beschlussvorlagen auf.
Entscheidungen:
Der
Beschlussvorlage 046/2010 wurde einstimmig zugestimmt.
Der
Beschlussvorlage 047/2010 wurde mit dem Zusatz einstimmig zugestimmt, dass der
Fehler im § 5 Absatz 9 AGS korrigiert wird.
Der
Beschlussvorlage 048/2010 wurde einstimmig zugestimmt.