Beschluss: einstimmig zugestimmt

Herr Luhn schlug vor, die 3 TOP (4, 5 und 6) gemeinsam zu behandeln und einzeln abstimmen lassen.

 

Herr Hildebrandt gab eine kurze Einführung zu den Satzungsänderungen und entschuldigte sich, dass die Kurzversion zur Gebührenplankalkulation 2011 erst zur Ausschusssitzung verteilt werden konnte.

 

Frau Walter-Goers stellte beginnend klar, dass es sich um Satzungsänderungen handelt und nur wenige Themen aufgegriffen wurden. Als größte Änderung wertete sie die Änderungen im § 7

Abs. 2 der Abfallgebührensatzung (AGS). Bei der Bescheiderstellung soll es künftig anstelle von drei Gebührenbescheidläufen nur noch einen geben. Bisher wurden jährlich 150.000 Gebührenbescheide erstellt und versandt. Der Kostenaufwand lag bei 110.000 €. Künftig wird mit Kosten in Höhe von ca. 50.000 € gerechnet. Die Ersparnis würde somit bei ca. 60.000 € jährlich liegen.

 

Jährlich im April soll der Veranlagungsbescheid für die Festgebühren erfolgen inklusive der Leerungsgebühren. Die Verrechnung des tatsächlichen Leerungsaufwandes erfolgt dann im Folgejahr. Auf alle Fälle erfolgt die Berechnung von 4 Mindestleerungen.

 

Herr Luhn fragte, ob es bei der Gewichtsbegrenzung im § 11 der Abfallentsorgungssatzung (AES) von 350 kg auf 250 kg Probleme geben kann. Frau Walter-Goers führte aus, dass das Durchschnittsgewicht bei den 1.100 Liter Behältern lt. Untersuchungen bei max. 170 kg liegt. Ein 350 kg Behälter ist nicht mehr zu bewegen. Weiter fragte er, ob die Behälterausrüstung mit den Chips planmäßig bis zum Jahresende abgeschlossen sein wird. Herr Hildebrandt antwortete mit ja.

 

Herr Bohrer fragte, auf welcher Grundlage die Verrechnung der Leerungen erfolgen wird. Frau Walter-Goers antwortete, dass die Leerungen des Vorjahres als Bemessung herangezogen werden und die Verrechnung dann im Folgejahr erfolgt, ähnlich wie bei vergleichbaren Versorgungsunternehmen. Die Gebühren werden künftig in 2 Raten fällig, außer bei Erholungsgrundstücken. Aufgrund des geringen Betrages erfolgt hier die Begleichung in einer Rate.

 

Frau Illig fügte hinzu, dass in der Übergangsphase in 2011 nochmal ein Bescheidlauf für die Leerungen des 2. Halbjahres 2010 aus computertechnischen Gründen erfolgen wird.

 

Herr Ksink fragte, ob es Probleme bei Barzahlern geben kann. Frau Illig sagte, dass dies abzuwarten sei und evtl. über Bonussysteme für Abbuchungsverfahren nachgedacht werden könnte. Da die Beträge anhand der Fälligkeit in 2 Raten eher niedrig ausfallen, geht sie davon aus, dass die Zahlungen erfolgen werden.

 

Frau Walter-Goers führte zur AES weiter aus, dass ab Januar auch für die Papiertonnen eine Holung vom Grundstück beantragt werden kann. Bisher war das nicht möglich, da die Abfalllogistik GmbH für das Einsammeln Seitenladerfahrzeuge mit nur einer 1-Mann-Besetzung einsetzte. Ab Januar will die ALS ausschließlich Hecklader einsetzen (2-Mann-Besetzung). In diesem Zusammenhang wurde § 5 Absatz 9 der AGS überprüft. Bisher wurde die Holgebühr nur erhoben, wenn auch eine Leerung angefallen ist. Neu wird die Holgebühr als Monatspauschale erhoben, da auch der Aufwand bezahlt werden muss, wenn der Abfallbehälter nicht geleert werden muss.

 

Herr Lang fragte, wie die Kennzeichnung der Behälter erfolgt. Frau Walter-Goers verwies auf die Satzung, dass der Bürger die Behälter kennzeichnen muss, die nicht geleert werden sollen.

 

Herr Hildebrandt begrüßte Herrn Giese vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) als Gast. Herr Giese prüft die Gebührenkalkulationen. Die jetzige Kalkulation konnte noch nicht geprüft werden, da sie jetzt erst an das RPA übergeben werden konnte.

Er ergänzte, dass jeder erwarte, dass das KWU-Entsorgung wirtschaftlich arbeitet. Er gab zu bedenken, dass im LOS 13.000 weniger Einwohner leben, die auch weniger Müll produzieren. Um die Gebühren stabil zu halten, mussten ca. 1 Mio. € eingespart werden.

 

Frau Illig stellte in Folge die Gebührenkalkulation 2011 vor. 2010 wurde die Gebührenkalkulation im Betrieb umgestellt. Darauf aufbauend entstand die neue Kalkulation. Basis bildeten die Ist-Zahlen aus 2009, die Zahlen zum 1. Halbjahr 2010 und die voraussichtlichen Zahlen für 2011.

 

Insgesamt konnte eine Kostensenkung um 3,25 % erzielt werden. Ursachen hierfür waren die gesunkenen Kosten in der Erfassung (Logistik), 5 % weniger Verwaltungskosten, 70 % höhere Erlöse aus der Papiervermarktung in 2010 und niedrigere Entgelte für die Abfallbehandlung.

 

Die Ergebnisdokumentation zur Gebührenkalkulation (Vortrag Frau Illig) ist als Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt.

 

Während die Gebührentatbestände Fest- und Leistungsgebühren in die AGS einfließen, sind die Gebühren für die Abfallanlieferung auf den Abfallumladestationen, Abfallkleinmengenannahmen sowie auf der Deponie „Alte Ziegelei“ Bestandteile der Benutzungsgebührensatzung (BGS).

In 2011 entsteht ein Gebührenbedarf von 10,4 Mio. €, der über 48 % Festgebühren und 52 % Leistungsgebühren gedeckt werden soll. In 2010 war das Verhältnis 50 zu 50 %.

 

Als Basis wurden Abfallmengen von 34.300 t Hausmüll angenommen (S. 4). Aus den Seiten 5 – 8 ist ersichtlich, wie sich die Festgebühren je nach Grundstücksart zusammensetzen. Während sich die Festgebühr für Wohngrundstücke anhand der Personen ausrichtet, gelten für Erholungs-, Garten- und Gewerbegrundstücke die Grundstücke mithilfe von Äquivalenzziffern als Bemessungsgrundlage. Aufgrund unterschiedlicher Inanspruchnahme von Kostenträgern ergeben sich die Festgebühren I und II. Für Gewerbegrundstücke wird in Folge noch die volumenbezogene Komponente (Behältergebühr) neben der grundstücksbezogenen (Basisgebühr) hinzugezogen

(S. 9).

 

Im Vergleich der Festgebühren alt/neu auf Seite 10 sind die Gebührensenkungen zu erkennen.

Ab Seite 11 ist die Kalkulation der Leistungsgebühren dargestellt.

 

Zu den Leistungsgebühren gehören die Regel- und Sonderleerungsgebühren und die Servicegebühren, wie Holgebühren, Einmalentsorgung und Sackentsorgung.

 

Die Servicegebühren für Zusatzentsorgungen sind um bis zu 42,8 % gesunken, weil die Verwaltungsgebühr pro Vorgang von 10 € auf 2 € gesenkt wurde.

 

Die Gegenüberstellung der alten zur neuen Gebühr im Bereich der Leistungsgebühren ist der Seite 17 zu entnehmen.

 

Die Gebühreneinnahmen gemäß der BGS belaufen sich auf rund 600.000 € (sh. S. 3 Kurzversion). Darin enthalten sind die Transport- und Verwertungskosten für die Abfälle, die selbst angeliefert werden. Die Gebührensätze für die einzelnen Abfallarten sind der Seite 18 Anlage 1 zu entnehmen. Hier ist die größte Senkung der Gebühren für die Annahme von Altholz zu verzeichnen. Bei der Neuausschreibung der Entsorgungsverträge fallen bei dieser Abfallart keine Verwertungskosten mehr an. Grund für die Senkungen sind auch die geringeren Behandlungs-kosten in der RABA.

 

Herr Bohrer fragte, ob bei Zusatzentsorgungen die Entfernungen eine Rolle spielen. Herr Hildebrandt sagte, dass hier die Solidargemeinschaft greift und die Entfernungen keine Rolle spielen.

 

Weiter fragte er, ob bei den Holgebühren die Entfernungen eine Rolle spielen. Herr Hildebrandt sagte nein. Frau Walter-Goers ergänzte, dass die maximalen Entfernungen für das Holen von Abfallbehältern von den Grundstücken nicht verändert wurden (bis 240 Liter 50 m und 1.100 Liter 30 m). Neu ist, dass bei Behältern bis 240 Liter erst ab 3 m von der Fahrbahnkante das Holen beantragt werden muss.

 

Herr Bohrer fragte, wie schwer ein Abfallsack sein darf und was passiert, wenn ein Sack kaputt geht. Laut Satzung 20 kg. Diese Begrenzung steht auch auf dem Abfallsack. Aus Kulanz sollen kaputte Säcke aufgeladen werden.

 

Herrn Hildebrandt fiel noch ein Fehler in der AGS auf. Der Gebührensatz für das Holen eines 1.100-Liter-Behälters wurde anstelle pro Monat je Vorgang berechnet. Hier muss eine Korrektur im § 5 Absatz 9 stattfinden. (Die 3,76 € müssen mal 52 Wochen geteilt durch 12 Monate gerechnet werden, um die Monatspauschale zu erhalten. Der richtige Gebührensatz von 16,29 €/Monat wird durch eine Austauschseite durch das Büro des Kreistages an die Abgeordneten verteilt.)

 

Herr Bohrer fragte, warum sich die Abfuhrgebühr für Schrott in Höhe von 2,75 €/km nicht ändert, obwohl doch gewerbliche Unternehmen Schrott kostenfrei entgegennehmen. Frau Walter-Goers antwortete, dass diese Leistung vom Landesumweltamt damals gefordert wurde, da wir auch für Schrott die Entsorgungspflicht haben. Herr Hildebrandt fügt hinzu, dass von dieser Leistung seit Jahren kein Gebrauch gemacht wurde und dieser Preis eher einen symbolischen Wert darstellt.

 

Herr Luhn forderte zur Abstimmung für die drei Beschlussvorlagen auf.

 

Entscheidungen:

 

Der Beschlussvorlage 046/2010 wurde einstimmig zugestimmt.

 

Der Beschlussvorlage 047/2010 wurde mit dem Zusatz einstimmig zugestimmt, dass der Fehler im § 5 Absatz 9 AGS korrigiert wird.

 

Der Beschlussvorlage 048/2010 wurde einstimmig zugestimmt.