Sitzung: 15.12.2010 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Eingangs des
Tagesordnungspunktes spricht sich der Ausschuss durch Abstimmung für ein
Gastrederecht des Herrn Helm aus.
Über den aktuellen
Sach- und Arbeitsstand informiert Herr Labahn. Demnach werden zurzeit die
umweltrechtlichen Unterlagen erarbeitet. Sie bilden eine wesentliche Grundlage
für die bauliche Umsetzung des Brückenbauwerkes. In Anlehnung an das Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung § 5 wurde ein Scoping – Termin durchgeführt,
um den Inhalt und Umfang der umweltrechtlichen Unterlagen mit den betreffenden
Behörden und Institutionen zu erörtern. Herr Labahn erklärt dem Ausschuss die
Bewandtnis des Scopings. Anschließend zählt er die Behörden exemplarisch auf,
die zum Scopingtermin für das Vorhaben „Wiedererrichtung der Grenzbrücke über
die Neiße zwischen Coschen und Zytowan“ eingeladen worden sind. Die vorgestellten
Unterlagen fanden die allgemeine Zustimmung. Es gab im Rahmen der Besprechung
weiterführende Hinweise zur Untersuchung der Amphibienerfassung, der
Überschwemmungsgebiete, des Hochwasserschutzes, zur Brückenkonstruktion, zur
Baustelleneinrichtung u.w.
Die Hinweise werden
vom Planungsbüro in Abstimmung mit dem LOS weitestgehend abgearbeitet. Die
daraus resultierenden Unterlagen sind entsprechend der Ablaufplanung Ende Juli
2011 fertiggestellt. Für die konstruktive Brückenplanung liegt derzeit ein
Vorentwurf, der u. a. für die Fördermittelbeantragung diente, vor. Bei einem
positiven Votum des deutsch-polnischen Begleitausschusses zur Förderung des
Vorhabens, könnte im Jahr 2011 die Planung weitergeführt werden und im Jahr
2012 die bauliche Umsetzung erfolgen.
Herr Mernitz stellt
die Frage, in welchem Umfang sich der Bund an dem Aufbau der kriegszerstörten
Brücke beteiligen müsste. Der Bund beteiligt sich an dem Wiederaufbau der
kriegszerstörten Brücke nicht, da es sich bei der Lausitzer Neiße um eine
Landeswasserstraße handelt. Herr Helm beklagt den schlechten Zustand der
ehemaligen K 6701 zwischen Wellmitz und Coschen. Aus seiner Sicht ist die
Straße nicht fachgerecht saniert worden, bevor das Umstufungsverfahren
eingeleitet worden ist. Herr Labahn stellt klar, dass das Umstufungsverfahren
ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen worden ist. Die Gemeinde ist in
dem Verfahren nicht in den Widerspruch gegangen. Frau Gläsmer stellt klar, dass
die Straße nach den anerkannten Regeln der Technik sachgerecht ausgebaut wurde.
Mit Bezug auf die
Planung zur Wiedererrichtung des Brückenbauwerks über die Neiße kritisiert Herr
Helm, dass eine Bürgerbeteiligung frühzeitiger hätte stattfinden müssen.
Der SGL KIS führt
aus, dass der derzeitige Planungsstand insbesondere dazu dient, die umweltrechtlichen
Belange, die Belange der Gewässerverwaltung und die Fördermittelbeantragung
abzuklären bzw. zu realisieren. Aus Sicht der Dezernentin ist es wichtig, den
Zusammenhang bzw. die Abhängigkeiten zwischen Planungsstand und
Fördermittelantragsverfahren zu verinnerlichen. Im weiteren Verlauf der
Vorbereitungsphase/Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung für das
Brückenbauwerk wird im Zuge der Planverteidigungen, wie zugesagt, die Einbeziehung der Gemeinden und ihrer
Vertreter gewährleistet sowie, wenn erforderlich, zum richtigen Zeitpunkt eine
öffentliche Präsentationsveranstaltung vorbereitet.
Frau Prof. Böhm
dankt der Verwaltung für die umfangreichen Informationen und sieht im weiteren
Verlauf der planerischen Vorbereitung der wieder zu errichtenden Brücke durch die
Verwaltung die Möglichkeit, sich über die Fortführung der Planung zu
informieren.