Eingangs des Tagesordnungspunktes spricht sich der Ausschuss durch Abstimmung für ein Gastrederecht des Herrn Helm aus.

Über den aktuellen Sach- und Arbeitsstand informiert Herr Labahn. Demnach werden zurzeit die umweltrechtlichen Unterlagen erarbeitet. Sie bilden eine wesentliche Grundlage für die bauliche Umsetzung des Brückenbauwerkes. In Anlehnung an das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung § 5 wurde ein Scoping – Termin durchgeführt, um den Inhalt und Umfang der umweltrechtlichen Unterlagen mit den betreffenden Behörden und Institutionen zu erörtern. Herr Labahn erklärt dem Ausschuss die Bewandtnis des Scopings. Anschließend zählt er die Behörden exemplarisch auf, die zum Scopingtermin für das Vorhaben „Wiedererrichtung der Grenzbrücke über die Neiße zwischen Coschen und Zytowan“ eingeladen worden sind. Die vorgestellten Unterlagen fanden die allgemeine Zustimmung. Es gab im Rahmen der Besprechung weiterführende Hinweise zur Untersuchung der Amphibienerfassung, der Überschwemmungsgebiete, des Hochwasserschutzes, zur Brückenkonstruktion, zur Baustelleneinrichtung u.w.

Die Hinweise werden vom Planungsbüro in Abstimmung mit dem LOS weitestgehend abgearbeitet. Die daraus resultierenden Unterlagen sind entsprechend der Ablaufplanung Ende Juli 2011 fertiggestellt. Für die konstruktive Brückenplanung liegt derzeit ein Vorentwurf, der u. a. für die Fördermittelbeantragung diente, vor. Bei einem positiven Votum des deutsch-polnischen Begleitausschusses zur Förderung des Vorhabens, könnte im Jahr 2011 die Planung weitergeführt werden und im Jahr 2012 die bauliche Umsetzung erfolgen.

Herr Mernitz stellt die Frage, in welchem Umfang sich der Bund an dem Aufbau der kriegszerstörten Brücke beteiligen müsste. Der Bund beteiligt sich an dem Wiederaufbau der kriegszerstörten Brücke nicht, da es sich bei der Lausitzer Neiße um eine Landeswasserstraße handelt. Herr Helm beklagt den schlechten Zustand der ehemaligen K 6701 zwischen Wellmitz und Coschen. Aus seiner Sicht ist die Straße nicht fachgerecht saniert worden, bevor das Umstufungsverfahren eingeleitet worden ist. Herr Labahn stellt klar, dass das Umstufungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen worden ist. Die Gemeinde ist in dem Verfahren nicht in den Widerspruch gegangen. Frau Gläsmer stellt klar, dass die Straße nach den anerkannten Regeln der Technik sachgerecht ausgebaut wurde.

Mit Bezug auf die Planung zur Wiedererrichtung des Brückenbauwerks über die Neiße kritisiert Herr Helm, dass eine Bürgerbeteiligung frühzeitiger hätte stattfinden müssen.

Der SGL KIS führt aus, dass der derzeitige Planungsstand insbesondere dazu dient, die umweltrechtlichen Belange, die Belange der Gewässerverwaltung und die Fördermittelbeantragung abzuklären bzw. zu realisieren. Aus Sicht der Dezernentin ist es wichtig, den Zusammenhang bzw. die Abhängigkeiten zwischen Planungsstand und Fördermittelantragsverfahren zu verinnerlichen. Im weiteren Verlauf der Vorbereitungsphase/Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung für das Brückenbauwerk wird im Zuge der Planverteidigungen, wie zugesagt,  die Einbeziehung der Gemeinden und ihrer Vertreter gewährleistet sowie, wenn erforderlich, zum richtigen Zeitpunkt eine öffentliche Präsentationsveranstaltung vorbereitet.

Frau Prof. Böhm dankt der Verwaltung für die umfangreichen Informationen und sieht im weiteren Verlauf der planerischen Vorbereitung der wieder zu errichtenden Brücke durch die Verwaltung die Möglichkeit, sich über die Fortführung der Planung zu informieren.