Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Dr. Bickel, Ärztin im kinder- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes, erläutert das Thema Frühförderung anhand einer Präsentation. Sie erklärt die Verfahrensweise der Antragstellung und teilt mit, wie und durch wen der Bedarf festgestellt wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Balzer erklärt sie, dass der größte Teil der Anträge im Förderausschuss positiv beschieden wird. Die Leistungsgewährung erfolgt für ein Jahr und kann nach erneuter Überprüfung verlängert werden. Widersprüche gegen die Entscheidung sind möglich und werden durch die Widerspruchsbehörde des Sozialamtes bearbeitet.

 

Sie berichtet, dass die Quote der Erfassung des Frühförderbedarfs bei über 90 % liegt. Durch das geänderte Gesundheitsdienstgesetz ist das Gesundheitsamt verpflichtet, alle Kinder einschl. Hauskinder im Alter von 2 ½ - 3 ½ Jahren zu untersuchen, was sich bei den Hauskindern jedoch oft als aufwendig und schwierig erweist.

 

Frau Teudt betont, dass es sinnvoll wäre diese Familien zu Hause zu besuchen.

 

Frau Dr. Bickel erwidert, dass dafür eine Stabilität der Mitarbeiterzahl im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst unbedingt notwendig sei.

 

Die vorgestellte Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Balzer bittet die Verwaltung zum Jahresanfang 2012 eine landesweite Statistik zum Thema zur Verfügung zu stellen.