Sitzung: 16.08.2011 Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Dr. Bickel, Ärztin im
kinder- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes, erläutert das Thema
Frühförderung anhand einer Präsentation. Sie erklärt die Verfahrensweise der
Antragstellung und teilt mit, wie und durch wen der Bedarf festgestellt wird.
Auf Nachfrage von Herrn
Balzer erklärt sie, dass der größte Teil der Anträge im Förderausschuss positiv
beschieden wird. Die Leistungsgewährung erfolgt für ein Jahr und kann nach
erneuter Überprüfung verlängert werden. Widersprüche gegen die Entscheidung
sind möglich und werden durch die Widerspruchsbehörde des Sozialamtes
bearbeitet.
Sie berichtet, dass die
Quote der Erfassung des Frühförderbedarfs bei über 90 % liegt. Durch das
geänderte Gesundheitsdienstgesetz ist das Gesundheitsamt verpflichtet, alle
Kinder einschl. Hauskinder im Alter von 2 ½ - 3 ½ Jahren zu untersuchen, was
sich bei den Hauskindern jedoch oft als aufwendig und schwierig erweist.
Frau Teudt betont, dass es
sinnvoll wäre diese Familien zu Hause zu besuchen.
Frau Dr. Bickel erwidert,
dass dafür eine Stabilität der Mitarbeiterzahl im Kinder- und Jugendärztlichen
Dienst unbedingt notwendig sei.
Die vorgestellte
Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.
Herr Balzer bittet die
Verwaltung zum Jahresanfang 2012 eine landesweite Statistik zum Thema zur
Verfügung zu stellen.