Sitzung: 26.10.2011 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 039/2011
Frau Trippens fasst für die
Anwesenden die wesentlichsten Eckpunkte im bisherigen Verfahren zusammen. So
wurden die mitgeteilten Anregungen, Hinweise und Bedenken, auch die der
Ausschussmitglieder einer Bewertung und Abwägung unterzogen und ggf. in die
Verordnung eingearbeitet.
Frau Tschierschky fragt nach
den finanziellen Auswirkungen (wie in der BV dargestellt), die die Umsetzung
der Baumschutzverordnung im Landkreis Oder-Spree nach sich ziehen. Sie möchte
wissen, woraus sich die hohen Kosten ergeben und ob sich diese ggf. mindern
lassen.
Frau Trippens führt dazu aus,
dass sich der in der Beschlussvorlage zur Baumschutzverordnung dargestellte
Betrag hauptsächlich aus Personal und Sachkosten zusammensetzt. Für den Vollzug
der Baumschutzverordnung muss eine Personalstelle vorgehalten werden.
Allerdings sind Personal- und Sachkosten auch schon für Vollzugsaufgaben zu den
bisherigen Aufgaben des Baumschutzes entstanden. Einsparen ließen sich diese
Kosten nur, in dem man auf die Baumschutzverordnung verzichtet.
Herr Buhrke erläutert dem
Ausschuss die Darstellung der Kosten aus Sicht der Kämmerei. Der Landkreis als
Institution nimmt öffentliche Aufgaben wahr, deren Umsetzung die Entstehung von
Kosten zur Folge haben. Auf diesen Umstand weist die Kämmerei in ihrer
Stellungnahme hin.
Herr Meyer erkundigt sich nach dem bisherigen Tätigkeitsprofil, Aufgabenfeld
und der bisherigen Kostenerstehung. Frau Trippens erläutert hierzu die Aufgaben
im Bereich Alleen- und Baumschutz und deren anteiligen personellen Aufwand.
Herr Nachtigall möchte
wissen, welche Gründe zu einer Reduzierung der jährlichen Gebühreneinnahmen von
über 5.000 € führen.
Hierzu wird erläutert: die
Gebührenberechnungsgrundlage bleibt unverändert bestehen. Aber die Anzahl der
gebührenpflichtigen Anträge ist rückläufig. Des Weiteren werden die Gebühren
für Anträge, die im Rahmen einer Baugenehmigung bearbeitet werden, zusammen in
der zu erhebenden Baugenehmigungsgebühr gefasst.
Herr Engert bringt noch
einige redaktionelle Änderungen für den Entwurf der Baumschutzverordnung an. Es
folgen Hinweise zum § 4 – Definition des Kronenbereiches (Kugel- oder
Säulenformen). Er sieht die Notwendigkeit, auch bei Kugelformen eine Ausweitung
des Wurzelschutzes über den Kronentraufbereich hinaus vorzusehen. Frau Trippens
erwidert, dass Probleme im Vollzug in diesem Punkt bislang nicht aufgetreten
sind.
Frau Witte erläutert nunmehr
die Veränderungen bzw. Klarstellungen in der aktuellen Fassung der
BaumschutzVO, die zwischenzeitlich Eingang gefunden haben. So u. a. in § 2
„Anwendungsbereich“, § 4 (1) „Verbote“ und § 6 (1).
Herr Balzer erkundigt sich
nach Modalitäten im Wurzelschutzbereich mit Bezug auf Schachtungsarbeiten, die
beispielsweise bei Leitungsbaumaßnahmen beachtet werden müssen.
Herr Kaufmann erläutert
einige Technologien zum Leitungsbau und deren mögliche Auswirkungen auf den
Wurzelbereich von Bäumen und zu Überdeckungsvorschriften von eingebauten
Leitungen.
Herr Nachtigall fragt
nochmals im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Gebührenrückgang nach, weshalb
denn mit weniger Antragstellungen zu rechnen sei. Frau Trippens erklärt dazu,
dass die BaumschutzVO des LOS sich nur auf den Außenbereich erstreckt und dort
weniger Antragspotenzial steckt.
Herr Meyer erkundigt sich
nach den Regelungen zu den Verboten und bei Verstoß zu den Ahndungen. Frau
Witte weist hierzu auf den § 8 „Ordnungswidrigkeiten“ der BaumschutzVO hin, der
diese Tatbestände regelt.
Frau Tschierschky erkundigt
sich nach weiteren Sanktionsmitteln für nicht ordnungsgemäße Handlungen.
Herr Balzer möchte wissen, wo
die größten Schwierigkeiten im Verfahren der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange auftraten. Aus der Sicht von Frau Witte wurden die
weitgehendsten Einwände von Bundesbehörden (Deutsche Bahn AG etc.) erhoben, die von den Regelungen
freigestellt werden möchten.
Es folgt die
Beschlussfassung: