Sitzung: 26.10.2011 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 044/2011
Die Dezernentin, Frau Gläsmer, stellt die Beschlussvorlage Nr.
044/2011 „Grundsatzbeschluss zum Ausbau der K 6744, von der Station 0+050 in
Wendisch Rietz bis zur Station 2+210 Kreuzung in der Ortslage Dahmsdorf,
Baulänge 2.160 m“ vor.
Die
Vorplanung zu diesem Vorhaben ist durch das Planungsbüro, Kultus & Partner
aus Rauen erstellt worden.
Frau
Gläsmer erläutert, dass die Kreisstraße K6744 eine verkehrswichtige
Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz mit Anbindung an die L 412 in
Wendisch Rietz und an die
K
6749 und K 6750 in Reichenwalde ist.
Im
Ergebnis der Verkehrszählungen wurde folgende verkehrliche Nutzung festgestellt:
2009 631
Kfz / 24 h, davon 19 Lkw und 9 Wagenläufe des ÖPNV
2010 851
Kfz / 24 h, davon 42 Lkw und 6 Wagenläufe des ÖPNV.
Für
einen Ausbau der Kreisstraße sprechen jedoch noch weitere Gründe. Die
vorhandene befestigte Fahrbahnbreite differiert zwischen 4,20 und 5,70m. Die Oberfläche
der Fahrbahn ist geprägt durch Netz- und Querrisse, Verwerfungen sowie einer
Vielzahl von kleinteiligen Reparaturmaßnahmen im Randbereich. Für notwendige
Unterhaltungsmaßnahmen mussten bisher erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt
werden.
Die
Erneuerung der Fahrbahn (Ergebnis der Vorplanung des Ingenieurbüros Kultus
& Partner i.V.m. der Planverteidigung vom 27.06.2011) ist als grundhafter
Ausbau im Tiefeinbauverfahren gemäß der RStO 01 (Richtlinien für die
Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen in der Fassung von 2001) in
Bauklasse IV vorgesehen. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt.
Der
Straßenausbau soll in einer Fahrbahnbreite von 6,00 m erfolgen und würde somit
den Begegnungsfall von Linienbussen und LKW gewährleisten.
Außerdem
ist die Herstellung eines straßenbegleitenden kombinierten Geh- und Radweges in
der Ortslage Wendisch Rietz im Zuge des Straßenausbaues aus Sicht der Gemeinde
Wendisch Rietz erforderlich. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer
Vereinbarung zur gemeinsamen Durchführung des Vorhabens notwendig und in Vorbereitung.
Neben
dem Straßenausbau sind außerdem Einrichtungen für die Entwässerung der
Verkehrsflächen geplant. Entlang der freien Strecke ist, abhängig von Höhenlage
und Profil, abschnittsweise die Anlage von Straßenmulden für die Fassung des
über das Quergefälle ablaufenden Oberflächenwassers vorgesehen.
Innerhalb
der Ortslage werden die Niederschläge in die begrünten Seitenbereiche oder in
anzulegende Mulden abgeleitet. Bei beidseitig direkt angrenzender Bebauung ist
die Ableitung des Oberflächenwassers über Straßenabläufe in einen
herzustellenden Kanal vorgesehen. Als Vorflut sollen ein anzulegendes
Versickerungsbecken sowie eine vorhandene Leitung als Überlauf in den Storkower
Kanal genutzt werden.
Die
Fahrbahnverbreiterung sowie der auf Wunsch der Gemeinde straßenbegleitend
anzulegende kombinierte Geh- und Radweg (in der Gemarkung Wendisch Rietz) haben
eine Neuversiegelung von ca. 3.725 m² zur Folge. Darüber hinaus sind
Baumfällungen im Waldbereich erforderlich. Diese Eingriffe in Natur und
Landschaft sind durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren
Die finanziellen Auswirkungen sind auf Seite 2 der
Beschlussvorlage dargestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich bei einer
Ausbaulänge von 2,16 km auf 925.000,00 €.
Herr
Nachtigall weist im Zusammenhang mit dem hier geplanten Ausbau der K 6744 auf
den schlechten Zustand der Landesstraße L 412 zwischen Wendisch Rietz und Bad
Saarow hin. Eine Sanierung der Landesstraße ist auch auf Grund des relativ
hohen Verkehrsaufkommens und der touristischen Bedeutung für die Region geboten.
Die
Dezernentin erklärt dazu, dass mit dem Landesbetrieb Straßenwesen eine
intensive Kommunikation betrieben wird, um die prioritäre
Sanierungsbedürftigkeit von Landesstraßen aus Sicht des Landkreises immer
wieder zu verdeutlichen. Bezüglich der L 412 finden derzeit differenzierte Gespräche
statt, wobei der komplexe Ansatz bezogen auf das gesamte Straßennetz nicht verloren
gehen darf.
Herr
Bublak möchte wissen, ob das Vorhaben zu den längerfristig geplanten Maßnahmen
gehört. Frau Gläsmer kann dies bestätigen.
Herr
Engert befürchtet, dass belastetes Niederschlagswasser über den
Regenwasserkanal in den Storkower Kanal als ein stehendes Gewässer gelangen
könnte und unerwünschte Belastungen zur Folge hätte. Sowohl die Dezernentin als
auch Umweltamtsleiterin Frau Trippens geben Erläuterung zum angesprochenen
Sachverhalt.
Es
folgt die Beschlussfassung: