Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8

Die Dezernentin, Frau Gläsmer, stellt die Beschlussvorlage Nr. 044/2011 „Grundsatzbeschluss zum Ausbau der K 6744, von der Station 0+050 in Wendisch Rietz bis zur Station 2+210 Kreuzung in der Ortslage Dahmsdorf, Baulänge 2.160 m“ vor.

Die Vorplanung zu diesem Vorhaben ist durch das Planungsbüro, Kultus & Partner aus Rauen erstellt worden.

Frau Gläsmer erläutert, dass die Kreisstraße K6744 eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz mit Anbindung an die L 412 in Wendisch Rietz und an die

K 6749 und K 6750 in Reichenwalde ist.

Im Ergebnis der Verkehrszählungen wurde folgende verkehrliche Nutzung festgestellt:

 

2009    631 Kfz / 24 h, davon 19 Lkw und 9 Wagenläufe des ÖPNV

2010    851 Kfz / 24 h, davon 42 Lkw und 6 Wagenläufe des ÖPNV.

 

Für einen Ausbau der Kreisstraße sprechen jedoch noch weitere Gründe. Die vorhandene befestigte Fahrbahnbreite differiert zwischen 4,20 und 5,70m. Die Oberfläche der Fahrbahn ist geprägt durch Netz- und Querrisse, Verwerfungen sowie einer Vielzahl von kleinteiligen Reparaturmaßnahmen im Randbereich. Für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen mussten bisher erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt werden.

Die Erneuerung der Fahrbahn (Ergebnis der Vorplanung des Ingenieurbüros Kultus & Partner i.V.m. der Planverteidigung vom 27.06.2011) ist als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren gemäß der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen in der Fassung von 2001) in Bauklasse IV vorgesehen. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt.

Der Straßenausbau soll in einer Fahrbahnbreite von 6,00 m erfolgen und würde somit den Begegnungsfall von Linienbussen und LKW gewährleisten.

Außerdem ist die Herstellung eines straßenbegleitenden kombinierten Geh- und Radweges in der Ortslage Wendisch Rietz im Zuge des Straßenausbaues aus Sicht der Gemeinde Wendisch Rietz erforderlich. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Vereinbarung zur gemeinsamen Durchführung des Vorhabens notwendig und in Vorbereitung.

Neben dem Straßenausbau sind außerdem Einrichtungen für die Entwässerung der Verkehrsflächen geplant. Entlang der freien Strecke ist, abhängig von Höhenlage und Profil, abschnittsweise die Anlage von Straßenmulden für die Fassung des über das Quergefälle ablaufenden Oberflächenwassers vorgesehen.

Innerhalb der Ortslage werden die Niederschläge in die begrünten Seitenbereiche oder in anzulegende Mulden abgeleitet. Bei beidseitig direkt angrenzender Bebauung ist die Ableitung des Oberflächenwassers über Straßenabläufe in einen herzustellenden Kanal vorgesehen. Als Vorflut sollen ein anzulegendes Versickerungsbecken sowie eine vorhandene Leitung als Überlauf in den Storkower Kanal genutzt werden.

Die Fahrbahnverbreiterung sowie der auf Wunsch der Gemeinde straßenbegleitend anzulegende kombinierte Geh- und Radweg (in der Gemarkung Wendisch Rietz) haben eine Neuversiegelung von ca. 3.725 m² zur Folge. Darüber hinaus sind Baumfällungen im Waldbereich erforderlich. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren

Die finanziellen Auswirkungen sind auf Seite 2 der Beschlussvorlage dargestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich bei einer Ausbaulänge von 2,16 km auf 925.000,00 €.

 

Herr Nachtigall weist im Zusammenhang mit dem hier geplanten Ausbau der K 6744 auf den schlechten Zustand der Landesstraße L 412 zwischen Wendisch Rietz und Bad Saarow hin. Eine Sanierung der Landesstraße ist auch auf Grund des relativ hohen Verkehrsaufkommens und der touristischen Bedeutung für die Region geboten.

Die Dezernentin erklärt dazu, dass mit dem Landesbetrieb Straßenwesen eine intensive Kommunikation betrieben wird, um die prioritäre Sanierungsbedürftigkeit von Landesstraßen aus Sicht des Landkreises immer wieder zu verdeutlichen. Bezüglich der L 412 finden derzeit differenzierte Gespräche statt, wobei der komplexe Ansatz bezogen auf das gesamte Straßennetz nicht verloren gehen darf.

Herr Bublak möchte wissen, ob das Vorhaben zu den längerfristig geplanten Maßnahmen gehört. Frau Gläsmer kann dies bestätigen.

Herr Engert befürchtet, dass belastetes Niederschlagswasser über den Regenwasserkanal in den Storkower Kanal als ein stehendes Gewässer gelangen könnte und unerwünschte Belastungen zur Folge hätte. Sowohl die Dezernentin als auch Umweltamtsleiterin Frau Trippens geben Erläuterung zum angesprochenen Sachverhalt.

Es folgt die Beschlussfassung: