Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Buhrke informiert die Abgeordneten kurz zum Wirtschaftsplan 2011.

 

Herr Axel Fachtan erläutert den  Abgeordneten anschließend, dass der Landkreis Oder-Spree derzeit den Neubau einer Rettungswache in Beeskow plant, weil der Mietvertrag mit dem DRK im Juli 2012 endet. Desweiteren wurden eine neu errichtete Rettungswache in Woltersdorf  sowie die bisher provisorisch untergebrachte Rettungswache in der Stadt Friedland im Ortsteil Weichensdorf eröffnet. Herr Fachtan betont, dass auch für die nur provisorisch untergebrachte Rettungswache in der Ortslage Brieskow-Finkenheerd noch eine Lösung gefunden werden muss. Auch der Standort der Rettungswache in Bad Saarow ist ein provisorischer. Hier muss ebenfalls eine Lösung gefunden werden.

Um eine Angleichung des Personals zu erreichen, laufen derzeitig Verhandlungen mit  der Gewerkschaft Verdi, um einen Haustarifvertrag zu erarbeiten.

 

Auf Nachfragen von Herrn Dr. Stiller, Fraktion Die Linke, sagt Herr Buhrke, dass es sich beim Rettungsdienst um eine GmbH handelt und somit nach  § 97 der Kommunalverfassung  der Wirtschaftsplan vom Gesellschafter beschlossen wird. Entsprechend dem Überleitungsvertrag musste der Urlaub der übernommenen Mitarbeiter aus dem Jahre 2010 im Jahr 2011 gewährleistet werden. Herr Buhrke betont, dass bei der Planung der Jahre 2015 bis 2017  davon ausgegangen wurde, dass alle sonstigen Kosten und Erträge über die Gebühren ausgeglichen sind. Mahngebühren und Säumniszuschläge gehen nicht in die Gebühren ein und können somit einen Teil der aufgeführten Kosten abdecken. Durch den Landkreis ist rechtzeitig ein Verlustausgleich anzustreben, um den Rettungsdienst vor Liquiditätsengpässen zu bewahren bzw. einem negativen Zahlungsmittelbestand entgegen zu wirken.

 

Anschließend erläutert Herr Fachtan auf eine Anfrage von Herrn Schulze, SPD & Bündnis 90/Die Grünen, dass die Hilfsfristen von 15 Minuten dem geforderten gesetzlichen Rahmen entsprechend eingehalten werden.

Die Rettungsdienst GmbH ist liquide. Das geschieht teilweise über eine hausinterne Darlehensgewährung. Bei Gewährung der normalen betrieblichen Abläufe wird der Rettungsdienst jeder Zeit in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.