Sitzung: 09.11.2011 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Buhrke informiert die
Abgeordneten kurz zum Wirtschaftsplan 2011.
Herr Axel Fachtan erläutert
den Abgeordneten anschließend, dass der
Landkreis Oder-Spree derzeit den Neubau einer Rettungswache in Beeskow plant,
weil der Mietvertrag mit dem DRK im Juli 2012 endet. Desweiteren wurden eine
neu errichtete Rettungswache in Woltersdorf
sowie die bisher provisorisch untergebrachte Rettungswache in der Stadt
Friedland im Ortsteil Weichensdorf eröffnet. Herr Fachtan betont, dass auch für
die nur provisorisch untergebrachte Rettungswache in der Ortslage
Brieskow-Finkenheerd noch eine Lösung gefunden werden muss. Auch der Standort
der Rettungswache in Bad Saarow ist ein provisorischer. Hier muss ebenfalls
eine Lösung gefunden werden.
Um eine Angleichung des
Personals zu erreichen, laufen derzeitig Verhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi, um einen Haustarifvertrag
zu erarbeiten.
Auf Nachfragen von Herrn Dr.
Stiller, Fraktion Die Linke, sagt Herr Buhrke, dass es sich beim Rettungsdienst
um eine GmbH handelt und somit nach § 97
der Kommunalverfassung der
Wirtschaftsplan vom Gesellschafter beschlossen wird. Entsprechend dem
Überleitungsvertrag musste der Urlaub der übernommenen Mitarbeiter aus dem
Jahre 2010 im Jahr 2011 gewährleistet werden. Herr Buhrke betont, dass bei der
Planung der Jahre 2015 bis 2017 davon
ausgegangen wurde, dass alle sonstigen Kosten und Erträge über die Gebühren
ausgeglichen sind. Mahngebühren und Säumniszuschläge gehen nicht in die
Gebühren ein und können somit einen Teil der aufgeführten Kosten abdecken.
Durch den Landkreis ist rechtzeitig ein Verlustausgleich anzustreben, um den
Rettungsdienst vor Liquiditätsengpässen zu bewahren bzw. einem negativen
Zahlungsmittelbestand entgegen zu wirken.
Anschließend erläutert Herr
Fachtan auf eine Anfrage von Herrn Schulze, SPD & Bündnis 90/Die Grünen,
dass die Hilfsfristen von 15 Minuten dem geforderten gesetzlichen Rahmen
entsprechend eingehalten werden.
Die Rettungsdienst GmbH ist
liquide. Das geschieht teilweise über eine hausinterne Darlehensgewährung. Bei
Gewährung der normalen betrieblichen Abläufe wird der Rettungsdienst jeder Zeit
in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.