Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Aufnahme des Hortes der integrativen Grundschule in Neuzelle in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des Landkreises zum 01.08.2012

 


 

Frau Stiller bringt den Antrag ein, mit dem sich der UA JHPL in seiner letzten Sitzung ausführlich befasst hat. In o.g. Sitzung war ein Trägervertreter anwesend, der neben der Verwaltung des Jugendamtes gehört wurde.

 

Der Antrag wurde durch die Verwaltung des Jugendamtes nach den Kriterien zur Aufnahme in den Bedarfsplan (Fortschreibung BPL 2009-2013 (BV 025/2009)), die für jede Kindertagesstätte im Landkreis Oder-Spree verbindlich sind, geprüft.

 

9 von 11 Kriterien sind erfüllt.

 

Im Zuge des Prüfverfahrens zur Aufnahme des Hortes in den Bedarfsplan war bei dem Kriterium der Erforderlichkeit folgende Sachlage zu beachten:

 

-       Die Förderschule in Neuzelle mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hatte 2011 einen Antrag auf Änderung der Schulform beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gestellt.

-        Ab 1. August 2011 ist diese Schule in eine integrative verlässliche Halbtagsgrundschule mit vorübergehenden Förderklassen für Schüler mit geistiger Behinderung umgewandelt worden, für die das Gesetz VV-Ganztag bei diesem Schulkonzept: „Verlässliche Halbtagsgrundschule“ zwingend einen Hort an der Schule vorschreibt.

 

Daher ist der Hort der Halbtagsgrundschule als verpflichtender Bestandteil der verlässlichen Halbtagsgrundschule zwingend erforderlich, und das bereits zum 01.01.2012, entgegen der in der BV 025/2009 des Kreistages festgeschriebenen Verfahrensregelung,

 

„Der Kreistag beschließt die Aufnahme in den Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung jährlich jeweils in der letzten Kreistagssitzung vor der Sommerpause für das kommende Jahr, um den Leistungsverpflichteten die Möglichkeit zur Berücksichtigung finanzieller Auswirkungen in der Haushaltsplanung zu geben.“

 

Hier ist Landesrecht (VV-Ganztag) gegenüber dem Kreistagsbeschluss höherrangig.

 

Daher lautet der Beschlussvorschlag der Verwaltung des Jugendamtes, die Einrichtung umgehend, d. h. zu Schuljahresbeginn, zum 01.08.2012 aufzunehmen.

 


Der JHA gibt dem Kreistag mehrheitlich die Empfehlung die Beschlussvorlage zu bestätigen.