Sitzung: 15.03.2012 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 005/2012
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Aufnahme des Hortes der integrativen
Grundschule in Neuzelle in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des
Landkreises zum 01.08.2012
Frau
Stiller bringt den Antrag ein, mit dem sich der UA JHPL in seiner letzten
Sitzung ausführlich befasst hat. In o.g. Sitzung war ein Trägervertreter
anwesend, der neben der Verwaltung des Jugendamtes gehört wurde.
Der
Antrag wurde durch die Verwaltung des Jugendamtes nach den Kriterien zur Aufnahme
in den Bedarfsplan (Fortschreibung BPL 2009-2013 (BV 025/2009)), die für jede
Kindertagesstätte im Landkreis Oder-Spree verbindlich sind, geprüft.
9
von 11 Kriterien sind erfüllt.
Im
Zuge des Prüfverfahrens zur Aufnahme des Hortes in den Bedarfsplan war bei dem
Kriterium der Erforderlichkeit folgende Sachlage zu beachten:
-
Die
Förderschule in Neuzelle mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hatte
2011 einen Antrag auf Änderung der Schulform beim Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport gestellt.
-
Ab 1. August 2011 ist diese Schule in eine
integrative verlässliche Halbtagsgrundschule mit vorübergehenden Förderklassen
für Schüler mit geistiger Behinderung umgewandelt worden, für die das Gesetz
VV-Ganztag bei diesem Schulkonzept: „Verlässliche Halbtagsgrundschule“ zwingend
einen Hort an der Schule vorschreibt.
Daher ist der Hort der Halbtagsgrundschule
als verpflichtender Bestandteil der verlässlichen Halbtagsgrundschule zwingend
erforderlich, und das bereits zum 01.01.2012, entgegen der in der BV 025/2009
des Kreistages festgeschriebenen Verfahrensregelung,
„Der Kreistag
beschließt die Aufnahme in den Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung jährlich
jeweils in der letzten Kreistagssitzung vor der Sommerpause für das kommende
Jahr, um den Leistungsverpflichteten die Möglichkeit zur Berücksichtigung
finanzieller Auswirkungen in der Haushaltsplanung zu geben.“
Hier ist Landesrecht
(VV-Ganztag) gegenüber dem Kreistagsbeschluss höherrangig.
Daher lautet der Beschlussvorschlag der
Verwaltung des Jugendamtes, die Einrichtung umgehend, d. h. zu
Schuljahresbeginn, zum 01.08.2012 aufzunehmen.
Der JHA gibt dem Kreistag mehrheitlich die Empfehlung die
Beschlussvorlage zu bestätigen.