Frau Gläsmer, Dezernentin für Kreisentwicklung, Umwelt und Bauwesen erläutert den Anwesenden den Inhalt der Beschlussvorlage zum Bauvorhaben „Ausbau der K 6735 Abschnitt 20 in 2 Bauabschnitten“.

Eingangs ihres Vortrages erinnert sie an den Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 25.06.2008, Beschlussnummer Nr. 020/26/2008. In dessen Folge die planerische Vorbereitung des Ausbaus der Abschnitte 10 und 20 der K 6735 von Falkenberg (L 38) bis Wilmersdorf (L 348) und die Beantragung von Fördermitteln gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“ an den Landesbetrieb Straßenwesen, NL Ost, zur Finanzierung der Maßnahme vorgenommen werden konnten.

Mit Zuwendungsbescheid vom 29.11.2011 (die Dezernentin stellt den Eingangstermin an dieser Stelle vom 19.11.2011 [Beschlussvorlage] auf den 29.11.2011 klar) wurden finanzielle Mittel für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wilmersdorf der K 6735 Abs. 20 – 1.BA bewilligt. Die Fertigstellung der Planungsunterlagen ist nunmehr zu forcieren, so dass zeitnah die bauliche Realisierung der OD Wilmersdorf (1. BA) in 2012 erfolgen kann. Die Dezernentin schildert zur Untersetzung der baulichen Notwendigkeit den aktuellen Straßenzustand, der als äußert desolat eingestuft werden muss und den unzureichenden technischen Ausbauzustand hinsichtlich der vorzufindenden Straßenbreite und der Tragfähigkeit des Straßenkörpers.

Die technische Planung zum Bauvorhaben wurde durch das Planungsbüro Ingenieurbüro Hoch- und Tiefbau e.G., Eisenhüttenstadt erstellt. Die Planverteidigung fand am 22.11.2011 unter Beteiligung der Fachbereiche des Umweltamtes sowie der Kämmerei, vertreten durch den Dezernenten Herrn Buhrke statt. Bei dieser Gelegenheit konnten fachspezifische Hinweise, Anregungen oder Bedenken zu den Planungsinhalten, unabhängig von den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, vorgetragen und erörtert werden.

Frau Gläsmer führt im Weiteren die technischen Parameter des geplanten Straßenbauvorhabens auf. Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Wilmersdorf soll als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren / Bauklasse IV und die freie Strecke als Erneuerung im Hocheinbau realisiert werden. Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise mit einer durchgehenden Deckenaufbauhöhe von 50 cm. Die Fahrbahnbreite innerhalb der OD beträgt 5,50 m zuzüglich einer beidseitigen Pflasterrinne mit jeweils 0,32 m. Im Bereich der freien Strecke beträgt die Ausbaubreite 6,0 m. Die Straßenentwässerung erfolgt in der Ortslage über einen herzustellenden Regenwasserkanal, der in eine vorhandene Vorflut bzw. vorhandenen Teich entwässert. Im Bereich der freien Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser in Entwässerungsmulden abgeleitet.

Im Auftrag der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf wird im Zuge der Fahrbahnerneuerung die Instandsetzung des straßenbegleitenden Gehweges in der OD Wilmersdorf realisiert. Hierzu haben der Landkreis und die Gemeinde eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme abgeschlossen.

Mit der Umsetzung des Vorhabens werden ca. 2.090 m² Fläche neuversiegelt. Im Randbereich der Straße sind 5 Bäume in der Ortslage und 24 Bäume an der freien Strecke zu fällen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert: Pflanzung von 29 Bäumen, Beteiligung an der Errichtung von Amphibienleiteinrichtungen, am ottergerechten Ersatzneubau von vier Durchlässen und an der Öffnung zweier bislang verrohrter Gräben.

Zur Finanzierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Amphibienleiteinrichtung beantragte das Fachamt Finanzhilfen bei der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Eine jeweilige finanzielle Unterstützung ist für 2012 in Aussicht gestellt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme beträgt ca. 1,43 Mio. €. Die Stellungnahme der Kämmerei liegt entsprechend vor.

Frau Tschierschky fragt, wo sich die Pflanzstandorte für die neu anzupflanzenden Bäume befinden.

Durch Herrn Labahn wird mitgeteilt, dass sich diese Pflanzstandorte in der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf befinden.

Nach Auffassung von Herrn Balzer muss die vorliegende Verkehrszählung kritisch betrachtet werden, da die Straße für LKW und Busse gesperrt ist und somit das aktuelle Zählergebnis die künftige Belegung durch diese Verkehrsarten nicht widerspiegelt. Ihm selbst sind beim Benutzen der Straße Busse begegnet. Der entstehende Begegnungsverkehr LKW - Bus / PKW ist dort problematisch. Herr Balzer spricht sich für die vorgeschlagene Art und Weise des Ausbaues der K 6735 aus, da nach Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der anfallende Verkehr zwischen der B 5 und der Stadt Fürstenwalde / Spree künftig nicht über die L 38/384 fließen wird, sondern über die Kreisstraße. Frau Gläsmer bekräftigt und ergänzt die Aussage von Herrn Balzer. Der Landkreis Oder-Spree als Baulastträger der Kreisstraßen ist dazu verpflichtet, die ihm obliegenden Straßen in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen bzw. zu erhalten.

Herr Engert spricht sich ebenfalls für einen Ausbau der Kreisstraße aus. Des Weiteren schlägt er vor, die Benutzung der Straße für LKW zu erschweren bzw. diesen Verkehr fernzuhalten. Mit Bezug auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen merkt Herr Engert an, dass diese nicht als zusätzliche Kosten bezeichnet werden dürfen. Sie sind vielmehr als Bestandteil der Maßnahme anzusehen. Darüber hinaus sieht er einen 1:1 Ersatz bei den Baumpflanzungen als kritisch an, da der Ersatz ohnehin durch die Regelung der Baumschutzsatzung erforderlich wird. Die finanziellen Mittel der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg können seiner Meinung nach nicht zur Finanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Vorhaben eingesetzt werden, da dieses als monetärer Ersatz für andere Eingriffe bereits gebunden sind.

Frau Gläsmer stellt hierzu klar, dass in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und den anerkannten Naturschutzverbänden umfangreiche Maßnahmenvorschläge erarbeitet wurden, die in diesem Zusammenhang ein weit höheres Ausgleichs- und Ersatzpotenzial besitzen, als es das Vorhaben nach sich zieht. Daher ist es legitim, sowohl finanzielle Mittel der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg als auch die des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Anspruch zu nehmen.

Herr Labahn erläutert ergänzend, dass der für das Vorhaben erforderliche Ausgleich und Ersatz an Hand einer gutachterlichen Bilanzierung ermittelt und in ein komplexes Maßnahmenpakt integriert wurde und so eine effektive Funktionsweise entfaltet. Die avisierten Drittmittel sollen die Finanzierung der naturschutzfachlichen „Mehraufwendungen“ kompensieren.

Herr Balzer merkt an, dass die verrohrten Gräben noch auf Meliorationsmaßnahmen der DDR zurückzuführen sind und nicht mehr in einem sicheren Zustand sein dürften.

Herr Labahn verweist auf die enge Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Landschaftspflegeverband „Untere Spree“, der diese Maßnahmen fachlich begleitet und baulich ausführen wird.

Herr Engert äußert sein Einverständnis und ruft nochmals seinen Vorschlag zur Beschränkung des LKW – Verkehrs auf.

Herr Kaufmann weist in seinem Plädoyer insbesondere auf die Notwendigkeit und den Nutzen der Aufrechterhaltung des LKW - Verkehrs im ländlichen Raum hin.

Frau Gläsmer erläutert aus fachlicher Sicht das Wesen des Rechts auf Gemeingebrauch einer Straße.

Herr Bublak erinnert an die Diskussion zum Ausbau der K 6735 und der parallel verlaufenden Landesstraße L 384, die im Rahmen der Grundsatzbeschlussfassung geführt wurde. Seiner Meinung nach wäre der Rückbau der Landesstraße die zutreffendere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zu dem Vorhaben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Landesbetrieb unter erheblichen Mitteleinsatz auch die Landesstraße ausbauen könnte.

Frau Gläsmer verweist diesbezüglich auf die Landesstraßennetzkonzeption des Landes Brandenburg, die Investitionen im sogenannten Grünen Netz künftig nicht vorsieht auch die regelmäßig stattfindenden Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Straßenwesen bestätigen dieses.

 

Es folgt die Beschlussfassung.

 

Einstimmig zugestimmt