Sitzung: 08.02.2012 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Vorlage: 001/2012
Frau Gläsmer, Dezernentin für Kreisentwicklung, Umwelt und Bauwesen erläutert
den Anwesenden den Inhalt der Beschlussvorlage zum Bauvorhaben „Ausbau der K
6735 Abschnitt 20 in 2 Bauabschnitten“.
Eingangs ihres Vortrages erinnert sie an den Grundsatzbeschluss des
Kreistages vom 25.06.2008, Beschlussnummer Nr. 020/26/2008. In dessen Folge die
planerische Vorbereitung des Ausbaus der Abschnitte 10 und 20 der K 6735 von
Falkenberg (L 38) bis Wilmersdorf (L 348) und die Beantragung von Fördermitteln
gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“ an den Landesbetrieb
Straßenwesen, NL Ost, zur Finanzierung der Maßnahme vorgenommen werden konnten.
Mit Zuwendungsbescheid vom 29.11.2011 (die Dezernentin stellt den
Eingangstermin an dieser Stelle vom 19.11.2011 [Beschlussvorlage] auf den
29.11.2011 klar) wurden finanzielle Mittel für den Ausbau der Ortsdurchfahrt
Wilmersdorf der K 6735 Abs. 20 – 1.BA bewilligt. Die Fertigstellung der
Planungsunterlagen ist nunmehr zu forcieren, so dass zeitnah die bauliche
Realisierung der OD Wilmersdorf (1. BA) in 2012 erfolgen kann. Die Dezernentin
schildert zur Untersetzung der baulichen Notwendigkeit den aktuellen
Straßenzustand, der als äußert desolat eingestuft werden muss und den
unzureichenden technischen Ausbauzustand hinsichtlich der vorzufindenden
Straßenbreite und der Tragfähigkeit des Straßenkörpers.
Die technische Planung zum Bauvorhaben wurde durch das Planungsbüro
Ingenieurbüro Hoch- und Tiefbau e.G., Eisenhüttenstadt erstellt. Die
Planverteidigung fand am 22.11.2011 unter Beteiligung der Fachbereiche des
Umweltamtes sowie der Kämmerei, vertreten durch den Dezernenten Herrn Buhrke
statt. Bei dieser Gelegenheit konnten fachspezifische Hinweise, Anregungen oder
Bedenken zu den Planungsinhalten, unabhängig von den Stellungnahmen aus der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange, vorgetragen und erörtert werden.
Frau Gläsmer führt im Weiteren die technischen Parameter des geplanten
Straßenbauvorhabens auf. Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage
Wilmersdorf soll als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren / Bauklasse IV
und die freie Strecke als Erneuerung im Hocheinbau realisiert werden. Die
Befestigung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise mit einer durchgehenden
Deckenaufbauhöhe von 50 cm. Die Fahrbahnbreite innerhalb der OD beträgt 5,50 m
zuzüglich einer beidseitigen Pflasterrinne mit jeweils 0,32 m. Im Bereich der
freien Strecke beträgt die Ausbaubreite 6,0 m. Die Straßenentwässerung erfolgt
in der Ortslage über einen herzustellenden Regenwasserkanal, der in eine
vorhandene Vorflut bzw. vorhandenen Teich entwässert. Im Bereich der freien
Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser in Entwässerungsmulden
abgeleitet.
Im Auftrag der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf wird im Zuge der
Fahrbahnerneuerung die Instandsetzung des straßenbegleitenden Gehweges in der
OD Wilmersdorf realisiert. Hierzu haben der Landkreis und die Gemeinde eine
Vereinbarung zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme abgeschlossen.
Mit der Umsetzung des Vorhabens werden ca. 2.090 m² Fläche
neuversiegelt. Im Randbereich der Straße sind 5 Bäume in der Ortslage und 24
Bäume an der freien Strecke zu fällen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft
werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch folgende
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert: Pflanzung von 29 Bäumen, Beteiligung
an der Errichtung von Amphibienleiteinrichtungen, am ottergerechten
Ersatzneubau von vier Durchlässen und an der Öffnung zweier bislang verrohrter
Gräben.
Zur Finanzierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme
Amphibienleiteinrichtung beantragte das Fachamt Finanzhilfen bei der Stiftung
NaturSchutzFonds Brandenburg und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung. Eine jeweilige finanzielle Unterstützung ist
für 2012 in Aussicht gestellt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme beträgt ca. 1,43 Mio. €. Die Stellungnahme
der Kämmerei liegt entsprechend vor.
Frau Tschierschky fragt, wo sich die Pflanzstandorte für die neu
anzupflanzenden Bäume befinden.
Durch Herrn Labahn wird mitgeteilt, dass sich diese Pflanzstandorte in
der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf befinden.
Nach Auffassung von Herrn Balzer muss die vorliegende Verkehrszählung
kritisch betrachtet werden, da die Straße für LKW und Busse gesperrt ist und
somit das aktuelle Zählergebnis die künftige Belegung durch diese Verkehrsarten
nicht widerspiegelt. Ihm selbst sind beim Benutzen der Straße Busse begegnet.
Der entstehende Begegnungsverkehr LKW - Bus / PKW ist dort problematisch. Herr
Balzer spricht sich für die vorgeschlagene Art und Weise des Ausbaues der K
6735 aus, da nach Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der anfallende Verkehr zwischen
der B 5 und der Stadt Fürstenwalde / Spree künftig nicht über die L 38/384
fließen wird, sondern über die Kreisstraße. Frau Gläsmer bekräftigt und ergänzt
die Aussage von Herrn Balzer. Der Landkreis Oder-Spree als Baulastträger der
Kreisstraßen ist dazu verpflichtet, die ihm obliegenden Straßen in einen
verkehrssicheren Zustand zu versetzen bzw. zu erhalten.
Herr Engert spricht sich ebenfalls für einen Ausbau der Kreisstraße aus.
Des Weiteren schlägt er vor, die Benutzung der Straße für LKW zu erschweren
bzw. diesen Verkehr fernzuhalten. Mit Bezug auf die Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen merkt Herr Engert an, dass diese nicht als zusätzliche Kosten
bezeichnet werden dürfen. Sie sind vielmehr als Bestandteil der Maßnahme
anzusehen. Darüber hinaus sieht er einen 1:1 Ersatz bei den Baumpflanzungen als
kritisch an, da der Ersatz ohnehin durch die Regelung der Baumschutzsatzung
erforderlich wird. Die finanziellen Mittel der Stiftung NaturSchutzFonds
Brandenburg können seiner Meinung nach nicht zur Finanzierung von Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen für das Vorhaben eingesetzt werden, da dieses als monetärer
Ersatz für andere Eingriffe bereits gebunden sind.
Frau Gläsmer stellt hierzu klar, dass in Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde und den anerkannten Naturschutzverbänden umfangreiche
Maßnahmenvorschläge erarbeitet wurden, die in diesem Zusammenhang ein weit
höheres Ausgleichs- und Ersatzpotenzial besitzen, als es das Vorhaben nach sich
zieht. Daher ist es legitim, sowohl finanzielle Mittel der Stiftung
NaturSchutzFonds Brandenburg als auch die des Landesamtes für Ländliche
Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Anspruch zu nehmen.
Herr Labahn erläutert ergänzend, dass der für das Vorhaben erforderliche
Ausgleich und Ersatz an Hand einer gutachterlichen Bilanzierung ermittelt und
in ein komplexes Maßnahmenpakt integriert wurde und so eine effektive
Funktionsweise entfaltet. Die avisierten Drittmittel sollen die Finanzierung
der naturschutzfachlichen „Mehraufwendungen“ kompensieren.
Herr Balzer merkt an, dass die verrohrten Gräben noch auf
Meliorationsmaßnahmen der DDR zurückzuführen sind und nicht mehr in einem
sicheren Zustand sein dürften.
Herr Labahn verweist auf die enge Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Landschaftspflegeverband „Untere
Spree“, der diese Maßnahmen fachlich begleitet und baulich ausführen wird.
Herr Engert äußert
sein Einverständnis und ruft nochmals seinen Vorschlag zur Beschränkung des LKW
– Verkehrs auf.
Herr Kaufmann weist
in seinem Plädoyer insbesondere auf die Notwendigkeit und den Nutzen der
Aufrechterhaltung des LKW - Verkehrs im ländlichen Raum hin.
Frau Gläsmer
erläutert aus fachlicher Sicht das Wesen des Rechts auf Gemeingebrauch einer
Straße.
Herr Bublak
erinnert an die Diskussion zum Ausbau der K 6735 und der parallel verlaufenden
Landesstraße L 384, die im Rahmen der Grundsatzbeschlussfassung geführt wurde.
Seiner Meinung nach wäre der Rückbau der Landesstraße die zutreffendere
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zu dem Vorhaben, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass der Landesbetrieb unter erheblichen Mitteleinsatz auch die
Landesstraße ausbauen könnte.
Frau Gläsmer
verweist diesbezüglich auf die Landesstraßennetzkonzeption des Landes Brandenburg,
die Investitionen im sogenannten Grünen Netz künftig nicht vorsieht auch die
regelmäßig stattfindenden Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb
Straßenwesen bestätigen dieses.
Es folgt die
Beschlussfassung.
Einstimmig zugestimmt