Frau Kunth, Amtsleiterin für Bildung, Kultur und Sport erinnert eingangs ihrer Erläuterung zur Beschlussvorlage 007/2012 „Grundsatzbeschluss zur Planung eines Erweiterungsbaues an der Gesamtschule Eisenhüttenstadt“ an die umfangreich getätigten denkmalgerechten Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2011. Im September zum Schuljahresbeginn 2011/2012 konnte der Schulbetrieb in dem hergerichteten Gebäude aufgenommen werden.

Die Notwendigkeit des Erweiterungsbaues ergibt sich aus dem tatsächlichen Raumbedarf, der durch die vorhandenen Klassenräume nicht abgedeckt werden kann. Eine Ermittlung ergab, dass 13 zusätzliche Räume für den künftigen Schulbetrieb benötigt werden. Neben dem Gymnasium ist die Gesamtschule die einzige weiterführende Schule in Eisenhüttenstadt.

Das Bildungsministerium empfiehlt, auch auf Grund des durchgeführten Ganztagesbetriebes an der Schule, einen Raumfaktor von 1,8.

Frau Kunth weist hinsichtlich des Raumbedarfes außerdem auf eine zeitlich befristete Beschulungsmaßnahme im Diesterwegring hin, aus dem die Schüler künftig in die Gesamtschule, Maxim-Gorki-Straße überführt werden sollen.

Als nachteilig zu bewerten ist, dass an dem Standort Maxim-Gorki-Straße derzeitig eine Schulspeisung nur unzureichend durchgeführt werden kann. Mit dem Erweiterungsbau soll sich dies dann ändern.

Insgesamt wurden drei Varianten für den Erweiterungsbau untersucht. Die Variante 3 wird von der Schulgemeinschaft favorisiert und ist zugleich die kostengünstigste. Die Gesamtbaukosten betragen ~ 4,0 Mio. €. Die Planung ist so konzipiert, dass die Fertigstellung des Erweiterungsbaues zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 erwartet werden kann.

Der Bildungsausschuss hat der Vorlage bereits am 07.02.2012 zugestimmt.

Die Vorstellung der Architektur des Gebäudes übernimmt das Planungsbüro Focke.

Herr Focke informiert den Ausschuss über die im Vorfeld zahlreich stattgefundenen Abstimmungsrunden u. a. mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport [MBJS] oder den zuständigen Denkmalbehörden. Mit Hilfe einer Präsentation werden die 3 Varianten zum geplanten Vorhaben vorgestellt. In seinem Vortrag geht Herr Focke auf die Lage, die Zugangsmöglichkeiten, die Innenarchitektur, das Raumprogramm und die Baukonstruktion des geplanten Erweiterungsbaues ein.

Die Nutzfläche des neuen Gebäudes beträgt 1.760 m², die Verkehrsfläche beträgt 584 m² ca. 60% dieser Fläche können für pädagogische Zwecke genutzt werden. Die technische Grundfläche ist mit  ~ 22 m² gering bemessen. Die Technik selbst ist im Dachraum untergebracht. Der Bruttorauminhalt beträgt mehr als 11.000 m³.

Frau Huschenbett erläutert mit Blick auf den avisierten Fertigstellungstermin, die weiteren Beschlusslagen und Verfahrensschritte.

Frau Tschierschky äußert sich sehr positiv und zustimmend über das geplante Vorhaben.

Herr Bublak möchte wissen, wie die vorhandene Aula künftig genutzt werden soll. Frau Kunth erläutert kurz die diesbezüglich möglichen Nutzungsarten.

Herr Stöckmann fragt nach, ob es zu dem geplanten Vorhaben auch eine Abstimmung mit der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt und den anderen Schulen der Stadt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gegeben hat.

Frau Kunth geht davon aus, dass die notwendigen Schülerzahlen trotz sinkender Bevölkerungsprognose für den Schulbetrieb künftig stabil sind. Erwartet werden 4-5 Klassen pro Jahrgang in einem Betrachtungszeitraum von 10-15 Jahren.

Herr Stöckmann fragt nochmals nach, ob das Vorhaben mit der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt abgestimmt worden ist. Dies bestätigt Frau Kunth. Herr Kaufmann stellt heraus, dass Investitionen in die Bildungsinfrastruktur vor dem Hintergrund der allgemeinen Entwicklung dringend benötigt werden.

Herr Engert regt an, bei der Planung des Gebäudes auch die Belange der Avifauna zu berücksichtigen.

Herr Noack möchte wissen, inwieweit bei der Planung der Technischen Gebäudeausstattung auf Betriebskosten senkende Maßnahmen geachtet wurde.

Herr Focke führt dazu aus, dass bei der Sanierung des vorhandenen Schulgebäudes auch die Heizungsanlage erneuert worden ist und Leistungsreserven für den Erweiterungsbau zur Verfügung stehen.

Frau Gläsmer weist im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer Grundsatzbeschlusslage auf die Bedeutung der gesicherten inneren und äußeren Erschließung hin.

Herr Focke erläutert daraufhin die Erschließung und –maßnahmen des Objektes ausführlicher.

Herr Stöckmann ist der Meinung, dass die Energieeinsparziele bei neuen Vorhaben stärker berücksichtigt und auf ein höheres Niveau als nur dem Standard gehoben werden müssen.

Frau Huschenbett greift die Forderung auf und wird im Rahmen der Planverteidigung das Thema Energieeffiziens dort mit einbringen.

Herr Noack möchte wissen, in welcher Weise regenerative Energieformen bei der Planung berücksichtigt worden sind. Herr Focke sieht diese Frage ebenfalls im Rahmen der Planverteidigung zur Diskussion anstehen.

Herr Meyer fragt nach, ob die einzelnen Versorgungsmöglichkeiten konkret durchgerechnet worden sind. Herr Focke führt dazu aus, dass bei dem Bestehen eines in Betrieb befindlichen Fernwärmeanschlusses das Installieren einer Erdwärmegewinnungsanlage unwirtschaftlich ist.

Herr Meyer fragt nochmals nach, ob eine dezidierte Berechnung stattgefunden hat.

Herr Focke und Frau Huschenbett verneinen, da einerseits eine neue Heizungsanlage mit der Sanierung des Altbaues installiert wurde und andererseits verbindliche Fernwärmelieferverträge abgeschlossen worden sind. Allein für den Neubau eine andere Heizungsvariante vorzusehen ist von vornherein nicht ökonomisch.

Herr Meyer ist der Auffassung, dass Solarenergie als zusätzliche Energieversorgung durchaus wirtschaftlich sein kann.

Herr Kaufmann erläutert, dass es sich bei der Fernwärme in Eisenhüttenstadt um ein prozessbedingtes Abfallprodukt handelt und insofern die Nachnutzung einen ökologischen Vorteil gegenüber Wärme aus speziellen Heizhäusern hat.

Es folgt die Beschlussfassung:

 

einstimmig zugestimmt