Sitzung: 08.02.2012 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Vorlage: 007/2012
Frau Kunth, Amtsleiterin für Bildung, Kultur und Sport erinnert
eingangs ihrer Erläuterung zur Beschlussvorlage 007/2012 „Grundsatzbeschluss
zur Planung eines Erweiterungsbaues an der Gesamtschule Eisenhüttenstadt“ an
die umfangreich getätigten denkmalgerechten Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2011.
Im September zum Schuljahresbeginn 2011/2012 konnte der Schulbetrieb in dem
hergerichteten Gebäude aufgenommen werden.
Die Notwendigkeit des Erweiterungsbaues ergibt sich aus dem
tatsächlichen Raumbedarf, der durch die vorhandenen Klassenräume nicht
abgedeckt werden kann. Eine Ermittlung ergab, dass 13 zusätzliche Räume für den
künftigen Schulbetrieb benötigt werden. Neben dem Gymnasium ist die
Gesamtschule die einzige weiterführende Schule in Eisenhüttenstadt.
Das Bildungsministerium empfiehlt, auch auf Grund des durchgeführten
Ganztagesbetriebes an der Schule, einen Raumfaktor von 1,8.
Frau Kunth weist hinsichtlich des Raumbedarfes außerdem auf eine
zeitlich befristete Beschulungsmaßnahme im Diesterwegring hin, aus dem die
Schüler künftig in die Gesamtschule, Maxim-Gorki-Straße überführt werden
sollen.
Als nachteilig zu bewerten ist, dass an dem Standort Maxim-Gorki-Straße
derzeitig eine Schulspeisung nur unzureichend durchgeführt werden kann. Mit dem
Erweiterungsbau soll sich dies dann ändern.
Insgesamt wurden drei Varianten für den Erweiterungsbau untersucht. Die
Variante 3 wird von der Schulgemeinschaft favorisiert und ist zugleich die
kostengünstigste. Die Gesamtbaukosten betragen ~ 4,0 Mio. €. Die Planung ist so konzipiert, dass die Fertigstellung des
Erweiterungsbaues zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 erwartet werden kann.
Der Bildungsausschuss hat der Vorlage bereits am 07.02.2012 zugestimmt.
Die Vorstellung der Architektur des Gebäudes übernimmt das Planungsbüro
Focke.
Herr Focke informiert den Ausschuss über die im Vorfeld zahlreich
stattgefundenen Abstimmungsrunden u. a. mit dem Ministerium für Bildung, Jugend
und Sport [MBJS] oder den zuständigen Denkmalbehörden. Mit Hilfe einer
Präsentation werden die 3 Varianten zum geplanten Vorhaben vorgestellt. In
seinem Vortrag geht Herr Focke auf die Lage, die Zugangsmöglichkeiten, die
Innenarchitektur, das Raumprogramm und die Baukonstruktion des geplanten Erweiterungsbaues
ein.
Die Nutzfläche des neuen Gebäudes beträgt 1.760 m², die Verkehrsfläche
beträgt 584 m² ca. 60% dieser Fläche können für pädagogische Zwecke genutzt
werden. Die technische Grundfläche ist mit
~ 22 m² gering bemessen. Die Technik selbst ist im Dachraum
untergebracht. Der Bruttorauminhalt beträgt mehr als 11.000 m³.
Frau Huschenbett erläutert mit Blick auf den avisierten
Fertigstellungstermin, die weiteren Beschlusslagen und Verfahrensschritte.
Frau Tschierschky äußert sich sehr positiv und zustimmend über das
geplante Vorhaben.
Herr Bublak möchte wissen, wie die vorhandene Aula künftig genutzt
werden soll. Frau Kunth erläutert kurz die diesbezüglich möglichen
Nutzungsarten.
Herr Stöckmann fragt nach, ob es zu dem geplanten Vorhaben auch eine
Abstimmung mit der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt und den anderen Schulen der
Stadt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gegeben hat.
Frau Kunth geht
davon aus, dass die notwendigen Schülerzahlen trotz sinkender Bevölkerungsprognose
für den Schulbetrieb künftig stabil sind. Erwartet werden 4-5 Klassen pro Jahrgang
in einem Betrachtungszeitraum von 10-15 Jahren.
Herr Stöckmann fragt
nochmals nach, ob das Vorhaben mit der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt
abgestimmt worden ist. Dies bestätigt Frau Kunth. Herr Kaufmann stellt heraus,
dass Investitionen in die Bildungsinfrastruktur vor dem Hintergrund der
allgemeinen Entwicklung dringend benötigt werden.
Herr Engert regt an,
bei der Planung des Gebäudes auch die Belange der Avifauna zu berücksichtigen.
Herr Noack möchte
wissen, inwieweit bei der Planung der Technischen Gebäudeausstattung auf
Betriebskosten senkende Maßnahmen geachtet wurde.
Herr Focke führt
dazu aus, dass bei der Sanierung des vorhandenen Schulgebäudes auch die
Heizungsanlage erneuert worden ist und Leistungsreserven für den
Erweiterungsbau zur Verfügung stehen.
Frau Gläsmer weist
im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer Grundsatzbeschlusslage auf die
Bedeutung der gesicherten inneren und äußeren Erschließung hin.
Herr Focke erläutert
daraufhin die Erschließung und –maßnahmen des Objektes ausführlicher.
Herr Stöckmann ist
der Meinung, dass die Energieeinsparziele bei neuen Vorhaben stärker berücksichtigt
und auf ein höheres Niveau als nur dem Standard gehoben werden müssen.
Frau Huschenbett
greift die Forderung auf und wird im Rahmen der Planverteidigung das Thema Energieeffiziens
dort mit einbringen.
Herr Noack möchte
wissen, in welcher Weise regenerative Energieformen bei der Planung berücksichtigt
worden sind. Herr Focke sieht diese Frage ebenfalls im Rahmen der Planverteidigung
zur Diskussion anstehen.
Herr Meyer fragt
nach, ob die einzelnen Versorgungsmöglichkeiten konkret durchgerechnet worden
sind. Herr Focke führt dazu aus, dass bei dem Bestehen eines in Betrieb
befindlichen Fernwärmeanschlusses das Installieren einer
Erdwärmegewinnungsanlage unwirtschaftlich ist.
Herr Meyer fragt
nochmals nach, ob eine dezidierte Berechnung stattgefunden hat.
Herr Focke und Frau
Huschenbett verneinen, da einerseits eine neue Heizungsanlage mit der Sanierung
des Altbaues installiert wurde und andererseits verbindliche Fernwärmelieferverträge
abgeschlossen worden sind. Allein für den Neubau eine andere Heizungsvariante
vorzusehen ist von vornherein nicht ökonomisch.
Herr Meyer ist der
Auffassung, dass Solarenergie als zusätzliche Energieversorgung durchaus
wirtschaftlich sein kann.
Herr Kaufmann
erläutert, dass es sich bei der Fernwärme in Eisenhüttenstadt um ein prozessbedingtes
Abfallprodukt handelt und insofern die Nachnutzung einen ökologischen Vorteil gegenüber
Wärme aus speziellen Heizhäusern hat.
Es folgt die
Beschlussfassung:
einstimmig
zugestimmt