Die Beschlussvorlage 018/2012 zum Baubeschluss über den Ausbau der K 6744, von der Station 0+050 in Wendisch Rietz bis zur Kreuzung Station 2+210 in der Ortslage Dahmsdorf [Baulänge 2.160 m] wird durch die Dezernentin Frau Gläsmer erläutert.

Eingang des Vortrages erinnert sie an den Grundsatzbeschluss Nr. 044/19/2011 des Kreistages vom 30.1.2011, der die Grundlage für die weitere Vorbereitung der baulichen Durchführung der Baumaßnahme und zur Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden bildet, da der Ausbau der K 6744 in der Ortslage Wendisch Rietz von einem neu zu errichtenden straßenbegleitenden Gehweg über eine Länge von 745 m und in der Ortslage Dahmsdorf von Instandsetzungsmaßnahmen am Gehweg flankiert werden soll.

Die Erneuerung der Fahrbahn ist als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren gemäß der Richtlinie zur Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 01 in der Bauklasse IV vorgesehen. Die für den Straßenausbau festgelegte Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m und gewährleistet somit den Begegnungsfall BUS/LKW. Die Dezernentin verweist in diesem Zusammenhang auf die Verkehrsbelegung der Kreisstraße und den ermittelten Kennzahlen, die der Beschlussvorlage ausführlich zu entnehmen sind hin.

Zur geplanten Straßenentwässerung führt Frau Gläsmer aus, das diese auf Grundlage des einschlägigen technischen Regelwerkes so konzipiert wird, dass künftig die Kosten für Instand- und Unterhaltung minimiert werden können. Entlang der freien Strecke werden als Entwässerungseinrichtung zur Fassung des Oberflächenwassers abschnittsweise Mulden ausgebildet. In der Ortslage wird bei beidseitiger direkt angrenzender Bebauung das Oberflächenwasser über eine Betonpflasterpendelrinne und Straßenabläufe in einen Entwässerungskanal geführt. Die Länge des geplanten Entwässerungskanals beträgt 220 m. Die Nenndurchmesser betragen DN 250 bzw. DN 300. Der Kanal mündet in einem Versickerungsbecken, welches auf einem gemeindeeigenen Grundstück neu errichtet wird.

Mit der Planung der Baumaßnahme wurde das Ingenieurbüro Kultus & Partner aus Rauen beauftragt.

Die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ausgeglichen. Die Standortauswahl der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde bzw. dem Amt Scharmützelsee.

Abschließend stellt die Dezernentin die Kosten- und Terminplanung vor. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen für Bau und Planung 1,025 Mio. €. Die Stellungnahme der Kämmerei liegt vor.

Die nächst folgenden Termine sind folgendermaßen konzipiert, dass zum Ende des Frühjahrs die Bekanntmachung zur Vergabe des Auftrages, zur Mitte des Jahres die Auftragsvergabe und am 06.08.12 der Baubeginn erfolgt.

Herr Bublak ist der Auffassung, dass entgegen der Beschlussvorlage Fördermittel zur Finanzierung der Baumaßnahme eingesetzt werden sollten.

Frau Gläsmer stellt dazu klar, dass, wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, seitens des Landes Brandenburg keine Förderung in Aussicht gestellt wird. Der Schwerpunkt im Amt für Kreisentwicklung liegt von Anfang an in der Entlastung des Kreishaushaltes, in dem grundsätzlich versucht wird,  für jede Straßenbaumaßnahme Fördermittel einzuwerben. Im Jahr 2012 sind bereits für zwei andere Maßnahmen im LOS eine finanzielle Förderung bewilligt worden. Dabei handelt es sich um die kreisliche Straßenbaumaßnahme in der OD Wilmersdorf (K 6735) und um den Bau des touristischen Radwegabschnittes zwischen dem Dehmsee und der Fluthbrücke über die Spree (Spreeradweg). Zudem ist festzustellen, dass die Gesamtförderung auch für den LOS in den ca. letzten 6 Jahren erheblich reduziert wurde. Unabhängig des Einwerbens von Fördermitteln vertrete sie jedoch die Auffassung, dass ein Teil der jährlichen allgemeinen investiven Schlüsselzuweisungen im Haushalt auch für den Kreisstraßenausbau eingesetzt werden muss, damit der Kreis seiner Verantwortung als Straßenbaulastträger auch gerecht werden kann.

Es folgt die Beschlussfassung.

Einstimmig zugestimmt.