Sitzung: 14.03.2012 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Vorlage: 018/2012
Die Beschlussvorlage 018/2012 zum
Baubeschluss über den Ausbau der K 6744, von der Station 0+050 in Wendisch
Rietz bis zur Kreuzung Station 2+210 in der Ortslage Dahmsdorf [Baulänge 2.160
m] wird durch die Dezernentin Frau Gläsmer erläutert.
Eingang des Vortrages erinnert sie an
den Grundsatzbeschluss Nr. 044/19/2011 des Kreistages vom 30.1.2011, der die
Grundlage für die weitere Vorbereitung der baulichen Durchführung der
Baumaßnahme und zur Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden bildet, da der
Ausbau der K 6744 in der Ortslage Wendisch Rietz von einem neu zu errichtenden
straßenbegleitenden Gehweg über eine Länge von 745 m und in der Ortslage
Dahmsdorf von Instandsetzungsmaßnahmen am Gehweg flankiert werden soll.
Die Erneuerung der Fahrbahn ist als
grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren gemäß der Richtlinie zur
Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 01 in der Bauklasse IV
vorgesehen. Die für den Straßenausbau festgelegte Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m
und gewährleistet somit den Begegnungsfall BUS/LKW. Die Dezernentin verweist in
diesem Zusammenhang auf die Verkehrsbelegung der Kreisstraße und den
ermittelten Kennzahlen, die der Beschlussvorlage ausführlich zu entnehmen sind
hin.
Zur geplanten Straßenentwässerung führt
Frau Gläsmer aus, das diese auf Grundlage des einschlägigen technischen
Regelwerkes so konzipiert wird, dass künftig die Kosten für Instand- und
Unterhaltung minimiert werden können. Entlang der freien Strecke werden als
Entwässerungseinrichtung zur Fassung des Oberflächenwassers abschnittsweise
Mulden ausgebildet. In der Ortslage wird bei beidseitiger direkt angrenzender
Bebauung das Oberflächenwasser über eine Betonpflasterpendelrinne und
Straßenabläufe in einen Entwässerungskanal geführt. Die Länge des geplanten
Entwässerungskanals beträgt 220 m. Die Nenndurchmesser betragen DN 250 bzw. DN
300. Der Kanal mündet in einem Versickerungsbecken, welches auf einem
gemeindeeigenen Grundstück neu errichtet wird.
Mit der Planung der Baumaßnahme wurde
das Ingenieurbüro Kultus & Partner aus Rauen beauftragt.
Die mit der Baumaßnahme verbundenen
Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde ausgeglichen. Die Standortauswahl der Maßnahmen erfolgt in
Abstimmung mit der Gemeinde bzw. dem Amt Scharmützelsee.
Abschließend stellt die Dezernentin die
Kosten- und Terminplanung vor. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen für
Bau und Planung 1,025 Mio. €. Die Stellungnahme der Kämmerei liegt vor.
Die nächst folgenden Termine sind folgendermaßen
konzipiert, dass zum Ende des Frühjahrs die Bekanntmachung zur Vergabe des
Auftrages, zur Mitte des Jahres die Auftragsvergabe und am 06.08.12 der
Baubeginn erfolgt.
Herr Bublak ist der Auffassung, dass entgegen
der Beschlussvorlage Fördermittel zur Finanzierung der Baumaßnahme eingesetzt
werden sollten.
Frau Gläsmer stellt dazu klar, dass,
wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, seitens des Landes Brandenburg keine
Förderung in Aussicht gestellt wird. Der Schwerpunkt im Amt für Kreisentwicklung
liegt von Anfang an in der Entlastung des Kreishaushaltes, in dem grundsätzlich
versucht wird, für jede Straßenbaumaßnahme
Fördermittel einzuwerben. Im Jahr 2012 sind bereits für zwei andere Maßnahmen
im LOS eine finanzielle Förderung bewilligt worden. Dabei handelt es sich um die
kreisliche Straßenbaumaßnahme in der OD Wilmersdorf (K 6735) und um den Bau des
touristischen Radwegabschnittes zwischen dem Dehmsee und der Fluthbrücke über
die Spree (Spreeradweg). Zudem ist festzustellen, dass die Gesamtförderung auch
für den LOS in den ca. letzten 6 Jahren erheblich reduziert wurde. Unabhängig
des Einwerbens von Fördermitteln vertrete sie jedoch die Auffassung, dass ein
Teil der jährlichen allgemeinen investiven Schlüsselzuweisungen im Haushalt auch
für den Kreisstraßenausbau eingesetzt werden muss, damit der Kreis seiner
Verantwortung als Straßenbaulastträger auch gerecht werden kann.
Es folgt die Beschlussfassung.
Einstimmig zugestimmt.