Sitzung: 22.08.2012 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Frau Gläsmer erläutert
eingangs des Tagesordnungspunktes den Anwesenden auf welcher Grundlage, in
welcher Höhe und für welche Maßnahmen finanzielle Mittel des Landkreises
Oder-Spree im Bereich der Denkmalpflege bewilligt werden.
Den rechtlichen Rahmen bildet
die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Denkmalpflege
im Landkreis Oder-Spree“ (Denkmalförderrichtlinie). Im Kreishaushalt werden
jährlich insgesamt 50.000,00 € für insbesondere kleinteilige Maßnahmen als
Zuschuss- und Anteilsfinanzierung bereitgestellt.
Unter kleinteilige Maßnahmen
lassen sich beispielsweise die Aufarbeitung historischer Hauseingangstüren, der
Einbau von Holzfenstern an Stelle von (Kunststoff-)Fenstern oder der Einsatz
von speziellen Formaten für Mauerwerks- bzw. Dachziegel subsumieren.
Die zur Förderung beantragten
Maßnahmen werden durch die untere Denkmalschutzbehörde priorisiert und durch
die zuständige Dezernentin in Abstimmung mit dem Landrat bestätigt.
In Folge dessen kommt es auf
die fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen durch die
Zuwendungsempfänger/Bauherren an, damit ein geordneter und vollständiger
Mittelabfluss im jeweiligen Haushaltsjahr erfolgen kann.
Frau Arndt, Sachbearbeiterin
Denkmalpflege berichtet darüber, dass insgesamt 26 Anträge zur Bearbeitung in der
unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen. Die Zuwendungshöhe beträgt bei
Einzeldenkmalen max. 5.000,00 € und bei Vorhaben im Denkmalbereich max.
2.500,00 €.
Von den 26 Anträgen konnten
bisher 14 bewilligt werden. 4 Anträge befinden sich auf Grund von nachzureichenden
Unterlagen in Bearbeitung. 5 Anträge mussten wegen Fristüberschreitung
abgelehnt werden. Geprüft wird jedoch, inwieweit diese Anträge als sog.
Nachrücker Berücksichtigung finden können. 2 Anträge sind abgelehnt und 1
Antrag ist zurück genommen worden. Die bewilligten und in Bearbeitung
befindlichen Anträge lassen sich nach Antragsteller wie folgt zu ordnen: 6
private, 4 kommunale, 6 kirchliche und 2 gewerbliche Antragsteller.
Frau Gläsmer berichtet über
intensive Aktivitäten bei der unteren Denkmalschutzbehörde zur weiteren
Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere geht es um die
Kommunikation der Förderrichtlinie und der Gewinnung eines größeren
Antragstellerpotentials.
Auf Nachfrage beschreibt Frau
Kirschner den Anwesenden inhaltlich einige bewilligte Maßnahmen. Durch Frau
Gläsmer wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Zuwendung des
Landkreises kumulierend mit Mittel anderer Förderprogramme die wirkungsvollsten
Effekte hervorruft.