Frau Gläsmer erläutert eingangs des Tagesordnungspunktes den Anwesenden auf welcher Grundlage, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen finanzielle Mittel des Landkreises Oder-Spree im Bereich der Denkmalpflege bewilligt werden.

Den rechtlichen Rahmen bildet die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Denkmalpflege im Landkreis Oder-Spree“ (Denkmalförderrichtlinie). Im Kreishaushalt werden jährlich insgesamt 50.000,00 € für insbesondere kleinteilige Maßnahmen als Zuschuss- und Anteilsfinanzierung bereitgestellt.

Unter kleinteilige Maßnahmen lassen sich beispielsweise die Aufarbeitung historischer Hauseingangstüren, der Einbau von Holzfenstern an Stelle von (Kunststoff-)Fenstern oder der Einsatz von speziellen Formaten für Mauerwerks- bzw. Dachziegel subsumieren.

Die zur Förderung beantragten Maßnahmen werden durch die untere Denkmalschutzbehörde priorisiert und durch die zuständige Dezernentin in Abstimmung mit dem Landrat bestätigt.

In Folge dessen kommt es auf die fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen durch die Zuwendungsempfänger/Bauherren an, damit ein geordneter und vollständiger Mittelabfluss im jeweiligen Haushaltsjahr erfolgen kann.

Frau Arndt, Sachbearbeiterin Denkmalpflege berichtet darüber, dass insgesamt 26 Anträge zur Bearbeitung in der unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen. Die Zuwendungshöhe beträgt bei Einzeldenkmalen max. 5.000,00 € und bei Vorhaben im Denkmalbereich max. 2.500,00 €.

Von den 26 Anträgen konnten bisher 14 bewilligt werden. 4 Anträge befinden sich auf Grund von nachzureichenden Unterlagen in Bearbeitung. 5 Anträge mussten wegen Fristüberschreitung abgelehnt werden. Geprüft wird jedoch, inwieweit diese Anträge als sog. Nachrücker Berücksichtigung finden können. 2 Anträge sind abgelehnt und 1 Antrag ist zurück genommen worden. Die bewilligten und in Bearbeitung befindlichen Anträge lassen sich nach Antragsteller wie folgt zu ordnen: 6 private, 4 kommunale, 6 kirchliche und 2 gewerbliche Antragsteller.

Frau Gläsmer berichtet über intensive Aktivitäten bei der unteren Denkmalschutzbehörde zur weiteren Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere geht es um die Kommunikation der Förderrichtlinie und der Gewinnung eines größeren Antragstellerpotentials.

Auf Nachfrage beschreibt Frau Kirschner den Anwesenden inhaltlich einige bewilligte Maßnahmen. Durch Frau Gläsmer wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Zuwendung des Landkreises kumulierend mit Mittel anderer Förderprogramme die wirkungsvollsten Effekte hervorruft.