Schriftliche Anfragen der Fraktionen an den Landrat liegen nicht vor.

Herr Beier, NPD, bittet dann um die Beantwortung seiner schriftlichen Anfragen zu den Kosten von Asylbewerbern im Landkreis Oder-Spree.

Herr Lindemann beantwortet anschließend die gestellten Fragen.

 

Fragen zu Kosten verursacht von Asylbewerbern im Landkreis Oder-Spree

 

  1. Welchem Kapitel und welchem Titel werden die laut Pressemeldung in der Märkischen Oder-Zeitung genannten monatlich € 15.000 Mehrkosten für Asylbewerberkosten entnommen?

Antwort:

Bei dieser Frage lässt sich vermuten, dass es um das Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz geht. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Eckregelsätze den Bedarf nicht abdecken und somit dem Gesetzgeber aufgegeben ist, die Eckregelsätze anzuheben. Es ist selbstverständlich, dass die Erhöhung der Eckregelsätze auch zu Mehrleistungen führt. Für den Landkreis Oder-Spree ist das jedoch nur ein durchlaufender Posten, da es sich um Bundesleistungen handelt.

 

  1. Welche Geldbeträge musste der Landkreis Oder-Spree in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 jeweils für Asylbewerber aufbringen?

Antwort:

Die Informationen liegen beim Fragesteller sämtlichst vor. Die in den genannten Jahren in Anspruch genommenen HH-Mittel liegen in Form der HH-Pläne und der Jahresrechnungen vor.

 

  1. Welchen Kapiteln und Titeln wurden in den einzelnen Jahren die Geldbeträge für Asylbewerber entnommen?

Antwort:

Die Frage 3 ist im wesentlichen mit der Antwort auf Frage 2 auch beantwortet.

Dies ist ebenfalls den HH-Plänen und den Jahresrechnungen zu entnehmen.

 

  1. Welche Rechtsvorschriften außer dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden genutzt, um indirekte und direkte Transferleistungen für Asylbewerber auszugeben?

Antwort:

Diese Frage ist unverständlich. Festzustellen ist, dass eine rechtmäßig arbeitende Verwaltung keine Rechsvorschriften nutzt, um Leistungen auszugeben.

Die HH-Mittel werden eingesetzt, um Ansprüche der Bürger  und Zielsetzungen der maßgebenden Gesetze zu erfüllen.

 

  1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Verfahren gegen deutsche Volksangehörige mit dem Ziel der Kürzung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und den Mehraufwendungen für Asylbewerber?

Antwort:

Herr Lindemann erklärt dazu, dass er diese Frage für eine echte Nonsensfrage hält.

Er sieht nur einen Zusammenhang und der besteht aus der unterirdischen Fragestellung und der politischen Gesinnung, die eigentlich von deutschem Boden seit 67 Jahren verbannt sein müsste.