Sitzung: 19.09.2012 Kreistag
Schriftliche Anfragen der
Fraktionen an den Landrat liegen nicht vor.
Herr Beier, NPD, bittet dann um
die Beantwortung seiner schriftlichen Anfragen zu den Kosten von Asylbewerbern
im Landkreis Oder-Spree.
Herr Lindemann beantwortet
anschließend die gestellten Fragen.
Fragen zu Kosten verursacht
von Asylbewerbern im Landkreis Oder-Spree
- Welchem Kapitel und welchem Titel werden die laut
Pressemeldung in der Märkischen Oder-Zeitung genannten monatlich € 15.000
Mehrkosten für Asylbewerberkosten entnommen?
Antwort:
Bei
dieser Frage lässt sich vermuten, dass es um das Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes
zum Asylbewerberleistungsgesetz geht. Das Bundesverfassungsgericht hat
festgestellt, dass die Eckregelsätze den Bedarf nicht abdecken und somit dem
Gesetzgeber aufgegeben ist, die Eckregelsätze anzuheben. Es ist
selbstverständlich, dass die Erhöhung der Eckregelsätze auch zu Mehrleistungen
führt. Für den Landkreis Oder-Spree ist das jedoch nur ein durchlaufender
Posten, da es sich um Bundesleistungen handelt.
- Welche Geldbeträge musste der Landkreis
Oder-Spree in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009,
2010 und 2011 jeweils für Asylbewerber aufbringen?
Antwort:
Die
Informationen liegen beim Fragesteller sämtlichst vor. Die in den genannten
Jahren in Anspruch genommenen HH-Mittel liegen in Form der HH-Pläne und der
Jahresrechnungen vor.
- Welchen Kapiteln und Titeln wurden in den
einzelnen Jahren die Geldbeträge für Asylbewerber entnommen?
Antwort:
Die
Frage 3 ist im wesentlichen mit der Antwort auf Frage 2 auch beantwortet.
Dies
ist ebenfalls den HH-Plänen und den Jahresrechnungen zu entnehmen.
- Welche Rechtsvorschriften außer dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden genutzt, um indirekte und
direkte Transferleistungen für Asylbewerber auszugeben?
Antwort:
Diese
Frage ist unverständlich. Festzustellen ist, dass eine rechtmäßig arbeitende
Verwaltung keine Rechsvorschriften nutzt, um Leistungen auszugeben.
Die
HH-Mittel werden eingesetzt, um Ansprüche der Bürger und Zielsetzungen der maßgebenden Gesetze zu
erfüllen.
- Gibt es einen Zusammenhang zwischen Verfahren gegen
deutsche Volksangehörige mit dem Ziel der Kürzung von Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) II und den Mehraufwendungen für Asylbewerber?
Antwort:
Herr
Lindemann erklärt dazu, dass er diese Frage für eine echte Nonsensfrage hält.
Er
sieht nur einen Zusammenhang und der besteht aus der unterirdischen
Fragestellung und der politischen Gesinnung, die eigentlich von deutschem Boden
seit 67 Jahren verbannt sein müsste.