Sitzung: 19.09.2012 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: 032/2012
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung für den Rettungsdienst 2012
(siehe Anlage 1)
Herr Dr. Zeschmann fragt
nach, warum in der Kosten-und Leistungsrechnung des Rettungsdienstes teilweise
extreme Kostensteigerungen zu verzeichnen sind und ob den Bürgern das zugemutet
werden kann. Herr Buhrke beantwortet die Anfrage. Er sagt, dass die
Kosten- und Leistungsrechnung
mit den Kostenträgern abgestimmt wurde. Es gibt immer Verschiebungen in der
Kosten- und Leistungsrechnung, teilweise auch durch die Inanspruchnahme neuer
Wachen, die noch nicht zur Verfügung stehen.
Die Krankenkassen haben sich
wegen des Tarifabschlusses nochmals gemeldet. Er wurde ihrer Ansicht nach zu hoch abgeschlossen. Sie
wollten sich diesbezüglich an die Fraktionen des Kreistages wenden. Herr Buhrke
betont, dass der Einwand der Krankenkassen insofern nicht zutrifft, da der TVöD
zur Zeit noch unterschritten wird.
Abschließend bittet Frau
Fitzke die Abgeordneten um die Abstimmung der Vorlage 032/2012.