Beschluss: einstimmig zugestimmt

Neben den Abfallgebühren werden Benutzungsgebühren entsprechend der Benutzungsgebührensatzung (BV 045/12) erhoben. Herr Gallasch führte seinen Vortrag fort. Bei den Gebühren, die für die Anlieferungen auf den AKA und AUST erhoben werden, wird aufwandsabhängig nach der angelieferten Menge abgerechnet. In Folge ging er nochmals auf die Gebührenentwicklung ein.

 

Herr Bohrer fragte, ob Reifen auch mit Felge angenommen werden. Herr Hildebrandt bejahte die Frage, da der daraus gewonnene Schrott beim Verwerter zusätzlich Einnahmen bringt.

 

Herr Luhn fügte abschließend hinzu, dass es sich bei den AKA um ein sehr gutes System handelt.

 

Entscheidung: Der Beschlussvorlage 045/12 wurde einstimmig zugestimmt.