Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Walter-Goers stellte die in 4 Sortierkampagnen durchgeführte Hausmüllanalyse (HMA) vor, die eine Grundlage für die 3. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes bildet.

Daher wurde gleichfalls eine Prognoserechnung unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung für die nächsten 10 Jahre beauftragt. Die Ergebnisse stellte Frau Walter-Goers anhand der beiliegenden Folien (sh. Anlage 3) vor.

 

Mit der 3. Sortierkampagne wurde zudem eine Papieranalyse durchgeführt, die masse- sowie volumenmäßig Aussagen zu den Anteilen Verpackungen (Duale Systeme), Transportverpackungen und kommunales Altpapier treffen sollte.

 

Beide Ergebnisberichte, die durch das Unternehmen SHC GmbH erstellt wurden, können im KWU-Entsorgung eingesehen werden.

 

Das erzeugte Restmüllaufkommen lag 2011/12 bei 149 kg pro Einwohner. 2007 als die letzte HMA getätigt wurde, lag der Durchschnitt bei 139 kg pro Einwohner. Damit ist auch belegt, dass die Bürger nicht weniger Müll erzeugen.

 

Das durchschnittliche Hausmüllaufkommen lag bei 16,4 l/EW/Woche. Damit wird auch bestätigt, dass das Mindestbehältervolumen, welches in der Satzung mit 5 l/EW/Woche festgelegt ist, nicht zu hoch angesetzt wurde.

 

Der Gutachter sollte weiter ermitteln, welche verwertbaren Bestandteile (Verpackungen, Organik und sonstige Wertstoffe) aus dem Restmüll noch erfasst werden könnten. Potenziale hat er hier lediglich bei den Großwohnanlagen erkannt, so dass er im Ergebnis feststellte, dass das KWU-Entsorgung eine „nicht weiter reduzierbare Untergrenze“ beim Hausmüll erreicht hat. Die Recyclingquote liegt bei bereits 70,4 %.

 

Die Prognoserechnung geht im Mittelszenario von 29.600 t im Jahr 2022 aus. Die Bevölkerungszahlen, die zugrunde gelegt wurden, sind nicht so drastisch rückläufig wie sie in der Prognoserechnung für die 2. Fortschreibung des AWK prognostiziert wurden. Gegenüber 2010 mit 34.071 t Hausmüll bedeutet das eine Verringerung um 4.500 t.

 

Herr Hildebrandt ergänzte, dass die PPK-Mengen, mit 100 t/Monat weniger, drastisch rückläufig sind. Andere Landkreise haben die gleichen Probleme. PPK hat einen hohen Stellenwert. Es sind viele Aufkäufer unterwegs. Durch die ALS mbH, die für das KWU-Entsorgung das Papier einsammelt, wurde festgestellt, dass besonders aus den 1,1 m³-Behältern PPK gestohlen wird.

Man kann dazu nur die Bürger auffordern, dem entgegenzuwirken, da die Einnahmen aus dem PPK-Verkauf gebührenmindernd wirken. Er verwies auch auf die zunehmenden gewerblichen Sammlungen und dass hier eine hohe Grauzone besteht. In Schulen, die im KWU als Gewerbe geführt werden, werden die Kinder aufgefordert, Papier von zuhause (aus Haushalten) mitzubringen. Hier gehen auch erhebliche Mengen verloren.

 

Frau Walter-Goers fügte hinzu, dass das KWU-Entsorgung die besseren Verträge aushandeln kann, weil das KWU große Mengen vermarktet. Der beauftragte Dritte fordert inzwischen Vertragsänderungen, weil die Touren trotz nicht mehr voller Papiertonnen gefahren werden müssen. Die Sammelkosten bleiben gleich hoch.

 

Herr Lang fragte, warum gewerbliche Sammler Genehmigungen dazu erhalten. Herr Hildebrandt verwies auf eine am 23.10.2012 stattgefundene Beratung mit Vertretern des Ministeriums, des Umweltamtes (LUGV) und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde. Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen alle gewerblichen Sammler ihre Sammlungen beim LUGV anzeigen. Das ganze hat eine schleppende Verfahrensweise zur Folge. Weitere Ausführungen dazu wollte Herr Hildebrandt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung tätigen.

 

Herr Bublak, der die Sitzung ab hier weiterleitete, dankte den Ausführenden.