Sitzung: 24.10.2012 Werksausschuss für den Eigenbetrieb KWU
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Walter-Goers stellte die in 4 Sortierkampagnen
durchgeführte Hausmüllanalyse (HMA) vor, die eine Grundlage für die 3.
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes bildet.
Daher wurde gleichfalls eine Prognoserechnung unter
Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung für die nächsten 10 Jahre
beauftragt. Die Ergebnisse stellte Frau Walter-Goers anhand der beiliegenden
Folien (sh. Anlage 3) vor.
Mit der 3. Sortierkampagne wurde zudem eine
Papieranalyse durchgeführt, die masse- sowie volumenmäßig Aussagen zu den
Anteilen Verpackungen (Duale Systeme), Transportverpackungen und kommunales
Altpapier treffen sollte.
Beide Ergebnisberichte, die durch das Unternehmen
SHC GmbH erstellt wurden, können im KWU-Entsorgung eingesehen werden.
Das erzeugte Restmüllaufkommen lag 2011/12 bei 149
kg pro Einwohner. 2007 als die letzte HMA getätigt wurde, lag der Durchschnitt
bei 139 kg pro Einwohner. Damit ist auch belegt, dass die Bürger nicht weniger
Müll erzeugen.
Das durchschnittliche Hausmüllaufkommen lag bei 16,4
l/EW/Woche. Damit wird auch bestätigt, dass das Mindestbehältervolumen, welches
in der Satzung mit 5 l/EW/Woche festgelegt ist, nicht zu hoch angesetzt wurde.
Der Gutachter sollte weiter ermitteln, welche
verwertbaren Bestandteile (Verpackungen, Organik und sonstige Wertstoffe) aus
dem Restmüll noch erfasst werden könnten. Potenziale hat er hier lediglich bei
den Großwohnanlagen erkannt, so dass er im Ergebnis feststellte, dass das
KWU-Entsorgung eine „nicht weiter reduzierbare Untergrenze“ beim Hausmüll
erreicht hat. Die Recyclingquote liegt bei bereits 70,4 %.
Die Prognoserechnung geht im Mittelszenario von
29.600 t im Jahr 2022 aus. Die Bevölkerungszahlen, die zugrunde gelegt wurden,
sind nicht so drastisch rückläufig wie sie in der Prognoserechnung für die 2.
Fortschreibung des AWK prognostiziert wurden. Gegenüber 2010 mit 34.071 t
Hausmüll bedeutet das eine Verringerung um 4.500 t.
Herr Hildebrandt ergänzte, dass die PPK-Mengen, mit
100 t/Monat weniger, drastisch rückläufig sind. Andere Landkreise haben die
gleichen Probleme. PPK hat einen hohen Stellenwert. Es sind viele Aufkäufer
unterwegs. Durch die ALS mbH, die für das KWU-Entsorgung das Papier einsammelt,
wurde festgestellt, dass besonders aus den 1,1 m³-Behältern PPK gestohlen wird.
Man kann dazu nur die Bürger auffordern, dem
entgegenzuwirken, da die Einnahmen aus dem PPK-Verkauf gebührenmindernd wirken.
Er verwies auch auf die zunehmenden gewerblichen Sammlungen und dass hier eine
hohe Grauzone besteht. In Schulen, die im KWU als Gewerbe geführt werden,
werden die Kinder aufgefordert, Papier von zuhause (aus Haushalten)
mitzubringen. Hier gehen auch erhebliche Mengen verloren.
Frau Walter-Goers fügte hinzu, dass das
KWU-Entsorgung die besseren Verträge aushandeln kann, weil das KWU große Mengen
vermarktet. Der beauftragte Dritte fordert inzwischen Vertragsänderungen, weil
die Touren trotz nicht mehr voller Papiertonnen gefahren werden müssen. Die
Sammelkosten bleiben gleich hoch.
Herr Lang fragte, warum gewerbliche Sammler
Genehmigungen dazu erhalten. Herr Hildebrandt verwies auf eine am 23.10.2012
stattgefundene Beratung mit Vertretern des Ministeriums, des Umweltamtes (LUGV)
und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde. Nach dem neuen
Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen alle gewerblichen Sammler ihre Sammlungen
beim LUGV anzeigen. Das ganze hat eine schleppende Verfahrensweise zur Folge.
Weitere Ausführungen dazu wollte Herr Hildebrandt im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung tätigen.
Herr Bublak, der die Sitzung ab hier weiterleitete,
dankte den Ausführenden.