Sitzung: 25.10.2012 Ausschuss für Ordnung, Recht, Landwirtschaft und Wirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Leiter
der regionalen Planungsstelle, der regionalen Planungsgemeinschaft
Oderland-Spree, Herr Rietzel, gab den Abgeordneten umfangreiche Erläuterungen
zu den Nutzungsansprüchen an den Planungsraum Oderland-Spree und ging dabei
insbesondere auf gesetzliche Grundlagen ein. Des Weiteren vermittelte er
Einblicke in die Energiestrategie 2020 und stellte den Entwurf der
Energiestrategie 2030 vor. Besonderen Raum in seinen Ausführungen räumte er der
Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen durch die Regionalplanung ein
(siehe Anlage 2).
Herr Gliese
fragte an, ob der Netzausbau unabhängig von diesen Planungen ist. Herr Rietzel
antwortete darauf, dass die vorhandenen Netze voll ausgelastet sind und
Speicherungsmöglichkeiten derzeit noch nicht vorhanden sind.
Herr Dr.
Schröter fragte in diesem Zusammenhang nach, wie viele Einwendungen es zum
„Entwurf: Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung“ gibt und wie der
weitere Zeitplan der Bearbeitung aussieht.
Herr Rietzel
antwortete daraufhin, dass wahrscheinlich Mitte 2013 die Auswertung
abgeschlossen ist und es danach zu nochmaligen Auslegungen kommt.
Herr
Reinicke, als Betreiber einer Biogasanlage, stellte in der Diskussion fest,
dass das Potential bzw. die Rohstoffe
für das Betreiben solcher Anlagen vor Ort vorhanden sein muss und beschreibt
diese dann als sinnvolle Anlagen, ist
jedoch gegen Großanlagen. Der Vorteil einer Biogasanlage ist, dass sie
kontinuierlich Energie liefert.
Herr
Staar ergänzte hierzu, dass in die zukünftige Planung von Biogasanlagen eine
Potentialabschätzung zu diesen Anlagen geben muss.
Herr
Krüger ergänzte diesbezüglich und stellte fest, dass die Landwirtschaft
insgesamt auch sehr belastet wird, z.B. Bestückungsmaterial für Biogasanlagen,
Flächenverbrauch für Solaranlagen und Flächen für Windkraftanlagen. Ein
ausgewogenes Verhältnis muss im Auge behalten werden.