Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Leiter der regionalen Planungsstelle, der regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, Herr Rietzel, gab den Abgeordneten umfangreiche Erläuterungen zu den Nutzungsansprüchen an den Planungsraum Oderland-Spree und ging dabei insbesondere auf gesetzliche Grundlagen ein. Des Weiteren vermittelte er Einblicke in die Energiestrategie 2020 und stellte den Entwurf der Energiestrategie 2030 vor. Besonderen Raum in seinen Ausführungen räumte er der Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen durch die Regionalplanung ein (siehe Anlage 2).

Herr Gliese fragte an, ob der Netzausbau unabhängig von diesen Planungen ist. Herr Rietzel antwortete darauf, dass die vorhandenen Netze voll ausgelastet sind und Speicherungsmöglichkeiten derzeit noch nicht vorhanden sind.

Herr Dr. Schröter fragte in diesem Zusammenhang nach, wie viele Einwendungen es zum „Entwurf: Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung“ gibt und wie der weitere Zeitplan der Bearbeitung aussieht.

Herr Rietzel antwortete daraufhin, dass wahrscheinlich Mitte 2013 die Auswertung abgeschlossen ist und es danach zu nochmaligen Auslegungen kommt.

Herr Reinicke, als Betreiber einer Biogasanlage, stellte in der Diskussion fest, dass das Potential  bzw. die Rohstoffe für das Betreiben solcher Anlagen vor Ort vorhanden sein muss und beschreibt diese dann  als sinnvolle Anlagen, ist jedoch gegen Großanlagen. Der Vorteil einer Biogasanlage ist, dass sie kontinuierlich Energie liefert.

Herr Staar ergänzte hierzu, dass in die zukünftige Planung von Biogasanlagen eine Potentialabschätzung zu diesen Anlagen geben muss.

Herr Krüger ergänzte diesbezüglich und stellte fest, dass die Landwirtschaft insgesamt auch sehr belastet wird, z.B. Bestückungsmaterial für Biogasanlagen, Flächenverbrauch für Solaranlagen und Flächen für Windkraftanlagen. Ein ausgewogenes Verhältnis muss im Auge behalten werden.