Der mit der Tagesordnung angekündigte Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ wird durch den Leiter der Regionalen Planungsstelle, Herrn Rietzel unter Verwendung einer Bildpräsentation vorgestellt.

Am Anfang des Vortrages stehen die verschiedenen Nutzungsansprüche an den Planungsraum in Oderland-Spree sowie das zugehörige Regulativ in Form des Raumordnungsgesetzes im Brennpunkt.

Im rechtsverbindlichen Regionalplan Oderland-Spree - sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ werden 31 Eignungsgebiete Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von ca. 42 km² ausgewiesen. Dieser Wert entspricht einem Anteil von ca. 1% der Regionsfläche. Innerhalb dieser Eignungsgebiete können raumbedeutsame Windkraftanlagen errichtet werden.

Die im Mai 2008 durch die Landesregierung beschlossene Energiestrategie 2020 beinhaltet u. a. als Zielstellung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf ein Leistungsvolumen, das 20% des Primärenergieverbrauchs abdeckt, voran zu bringen. In diesem Zusammenhang ergab sich somit die Notwendigkeit die vorhandenen Windeignungsgebiete zu erweitern. Durch die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree folgten im November 2008 zwei Beschlussfassungen. Zum einen wurde die Erarbeitung eines Kapitels „Erneuerbare Energien“ als Bestandteil der (informellen) Entwicklungskonzeption der RPG OLS und zum anderen die Fortschreibung des Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“, einschließlich der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung [SUP] beschlossen.

Die Energiestrategie 2030 knüpft an die Zielstellungen der Energiestrategie 2020 im Wesentlichen an bzw. entwickelte diese weiter. Im Zusammenhang mit der Zielwertformulierung des Anteiles der Erneuerbaren Energien wurde ermittelt, dass u. a. eine Fläche an Eignungsgebieten „Windenergienutzung“ in Brandenburg von ca. 645-675 km² benötigt wird. Weitere Bestandteile der Strategie sind, regionale Beteiligung ermöglichen und Akzeptanz erzeugen. Im Weiteren erläutert Herr Rietzel einige genehmigungsrelevante Sachverhalte zu Windkraftanlagen. Um eine ungeordnete Entwicklung bei einer Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, bietet sich eine räumliche Konzentration in dafür geeignete Teilräume an. Dabei ist der Windenergienutzung eine Chance zu geben, so dass sie ihrer Privilegierung nach § 35 (1) Nr. 5 BauGB gerecht werden können [vergl. OVG B-B, 14.09.2010].

Demnach ergeben sich folgende Planungsschritte: Ermittlung von Tabuzonen; Überprüfung der Potentialflächen hinsichtlich öffentlicher Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraumes / Eignungsgebiet sprechen sowie Abwägung mit dem Anliegen der Windenergienutzung hinsichtlich ihrer Privilegierung; Festlegung der Eignungsgebiete Windenergienutzung sowie Prüfung, inwieweit mit den Flächen ausreichend substantiell Raum geschaffen wurde.

Bezüglich der festgelegten Wohnsiedlungsabstände von 500 – 1.000 m wird mit denen von anderen Bundesländern angewendeten festgestellt, dass hiesige in einem vergleichbaren Verhältnis liegen.

Des Weiteren werden die Grundlagen und die Methodik des Umweltberichtes dargelegt.

Am 23.04.2012 wurde durch die Regionalversammlung der Planentwurf bestätigt, so dass am 01.08.2012 das Beteiligungsverfahren eröffnet werden konnte. Die Unterlagen wurden sowohl im Internet als auch bei den Kreisverwaltungen MOL, LOS, der Stadtverwaltung FFO und bei der RPG öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung endete am 01.10.2012, wobei Stellungnahmen bis zum 01.11.2012 eingereicht werden konnten. Die Aufgabe besteht nunmehr darin, die abgegebenen Stellungnahmen sachgerecht auszuwerten. Danach folgen der Abwägungsprozess sowie der Satzungsbeschluss durch die Regionalversammlung. Sollte der Planentwurf jedoch deutlichen Änderungen unterzogen werden müssen, so wird das Auslegungsverfahren nochmals durchzuführen sein. Abschließend stellt Herr Rietzel den Entwurf der Festlegungskarte vor und erläutert die darin enthaltenen Eignungsflächen. Insgesamt weist der Entwurf 92,17 km² nutzbare Fläche für Windeignungsgebiete aus. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,02% der Gesamtfläche der Region Oderland-Spree.

Herr Kaufmann sieht ein großes Problem bei den hohen Geldsummen die als Pacht für mit WKA bebaubare Flächen gezahlt werden sollen. Dies führt letztlich zu Streitigkeiten und zu Unfrieden in den Orten. Daher kann ein ausschließlich monetärer Ansatz nicht zielführend sein. Herr Rietzel bestätigt diese Einschätzung und weist auf den hohen spekulativen Ansatz hin, der sich in Zahlungsversprechen mit einer drei- bis vierjährigen Vorausschau manifestiert. Hierzu erläutert er aus der Praxis einige Beispiele mit diesem Hintergrund.

Herr Kaufmann erkundigt sich des Weiteren nach der Rückbauverpflichtung, welche nach 20 Jahren entsprechend greifen muss. Herr Rietzel erläutert dazu, dass die Genehmigung zur Errichtung einer WKA für 20 Jahre erteilt wird und das in diesem Zusammenhang eine entsprechende Bankbürgschaft die den Rückbau finanziell absichert hinterlegt werden muss. Eine Verlängerung der Standzeit ist jedoch unter Einhaltung bestimmter Bedingungen durchaus möglich.

Frau Tschierschky möchte einerseits wissen, inwieweit im Rahmen der Planung die Senkung des Energieverbrauchs inbegriffen ist und andererseits welche die dominierenden Kriterien bei der Errichtung von WKA sind.

Herr Rietzel führt dazu aus, dass der Sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ ein rein raumordnerisches Instrument verkörpert und ordnet den ersten Teil der Frage inhaltlich dem anschließenden Tagesordnungspunkt, in welchem das Regionale Energiekonzept behandelt wird, zu. Zum zweiten Teil der Frage sieht er sowohl wirtschaftliche, als auch Aspekte der Versorgungssicherheit im Vordergrund, die für eine Errichtung von WKA sprechen.

Die Frage von Herrn Meyer bezieht sich auf den windkraftanlagenbezogenen Ausbaugrad der im Entwurf enthaltenen Eignungsgebiete mit einer Fläche von 92,17 km².

Der rechtsverbindliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ weist eine Fläche von ca. 42 km² aus, welche nahezu vollständig ausgebaut worden ist. Die neu ausgewiesenen Flächen stellen demnach das zur Bebauung stehende Potential dar.

Herr Meyer möchte außerdem wissen, inwiefern eine Rechtsprüfung der Festsetzungen erforderlich wird oder bereits von statten geht.

Eine gesonderte Rechtsprüfung wird nicht vorgenommen. Falls der Plan bestätigt und genehmigt würde, könnten die Festsetzungen ggf. auf dem Rechtsweg einer Prüfung unterzogen werden.

Herr Balzer fragt nach, inwieweit mit der Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage gleichzeitig eine Genehmigung für die Einspeisung der Energie in das Versorgungsnetz vorliegen muss.

Herr Rietzel vertritt dazu die Auffassung, wonach die Erschließung und damit der Anschluss an das Versorgungsnetz mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gesichert sein muss.

Frau Prof. Dr. Böhm regt eine Positionierung des Ausschusses hinsichtlich der Erarbeitung von Windeignungsgebiet konkretisierenden Bebauungsplänen an.

Herr Kaufmann schildert, dass in den südlich benachbarten Kommunen des Amtes Neuzelle das Errichten von Windkraftanlagen ein einfacherer Prozess zu sein scheint.

Herr Rietzel erklärt dies mit dem Fehlen eines rechtsverbindlichen Regionalplans „Windkraftnutzung“ für die Planungsregion Spreewald-Lausitz. Zurzeit wird dort jedoch auch an der Erstellung eines Sachlichen Teilregionalplans „Windkraftnutzung“ gearbeitet.

Frau Trippens informiert darüber, dass im Umweltamt eine intensive Auseinandersetzung zwischen den im Entwurf festgelegten Windeignungsgebieten und den Belangen des Natur- und Umweltschutzes stattgefunden hat. Dabei ist festgestellt worden, dass diese Gebiete fachlich qualifiziert in den Landschaftsraum verortet wurden. Hinweise im Rahmen der Stellungnahme des Umweltamtes ergingen insbesondere zum Thema Artenschutz.

Herr Engert berichtet über das Wirken von Bürgerinitiativen die sich gegen die Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete engagieren. Seiner Meinung nach lässt sich die Akzeptanz in dieser Frage insbesondere mit wirtschaftlicher Partizipation der Bürger an den durch Windkraft generierten Erträgen steigern.

Aus Sicht des Herrn Rietzel stellt die Flächenverfügbarkeit ein beachtliches Problem dar, welches die Realisierung eines Partizipations- bzw. Kooperationsmodells behindert.