Sitzung: 07.11.2012 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Der mit der Tagesordnung
angekündigte Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Sachlichen
Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ wird durch den Leiter der Regionalen
Planungsstelle, Herrn Rietzel unter Verwendung einer Bildpräsentation
vorgestellt.
Am
Anfang des Vortrages stehen die verschiedenen Nutzungsansprüche an den
Planungsraum in Oderland-Spree sowie das zugehörige Regulativ in Form des
Raumordnungsgesetzes im Brennpunkt.
Im
rechtsverbindlichen Regionalplan Oderland-Spree - sachlicher Teilregionalplan
„Windenergienutzung“ werden 31 Eignungsgebiete Windenergienutzung mit einer
Gesamtfläche von ca. 42 km² ausgewiesen. Dieser Wert entspricht einem Anteil
von ca. 1% der Regionsfläche. Innerhalb dieser Eignungsgebiete können
raumbedeutsame Windkraftanlagen errichtet werden.
Die
im Mai 2008 durch die Landesregierung beschlossene Energiestrategie 2020
beinhaltet u. a. als Zielstellung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf ein
Leistungsvolumen, das 20% des Primärenergieverbrauchs abdeckt, voran zu bringen.
In diesem Zusammenhang ergab sich somit die Notwendigkeit die vorhandenen
Windeignungsgebiete zu erweitern. Durch die Regionalversammlung der Regionalen
Planungsgemeinschaft Oderland-Spree folgten im November 2008 zwei
Beschlussfassungen. Zum einen wurde die Erarbeitung eines Kapitels „Erneuerbare
Energien“ als Bestandteil der (informellen) Entwicklungskonzeption der RPG OLS
und zum anderen die Fortschreibung des Sachlichen Teilregionalplanes
„Windenergienutzung“, einschließlich der Durchführung einer Strategischen
Umweltprüfung [SUP] beschlossen.
Die
Energiestrategie 2030 knüpft an die Zielstellungen der Energiestrategie 2020 im
Wesentlichen an bzw. entwickelte diese weiter. Im Zusammenhang mit der
Zielwertformulierung des Anteiles der Erneuerbaren Energien wurde ermittelt,
dass u. a. eine Fläche an Eignungsgebieten „Windenergienutzung“ in Brandenburg
von ca. 645-675 km² benötigt wird. Weitere Bestandteile der Strategie sind,
regionale Beteiligung ermöglichen und Akzeptanz erzeugen. Im Weiteren erläutert
Herr Rietzel einige genehmigungsrelevante Sachverhalte zu Windkraftanlagen. Um
eine ungeordnete Entwicklung bei einer Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden,
bietet sich eine räumliche Konzentration in dafür geeignete Teilräume an. Dabei
ist der Windenergienutzung eine Chance zu geben, so dass sie ihrer
Privilegierung nach § 35 (1) Nr. 5 BauGB gerecht werden können [vergl. OVG B-B,
14.09.2010].
Demnach ergeben sich folgende
Planungsschritte: Ermittlung von Tabuzonen; Überprüfung der Potentialflächen hinsichtlich
öffentlicher Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraumes /
Eignungsgebiet sprechen sowie Abwägung mit dem Anliegen der Windenergienutzung
hinsichtlich ihrer Privilegierung; Festlegung der Eignungsgebiete
Windenergienutzung sowie Prüfung, inwieweit mit den Flächen ausreichend substantiell
Raum geschaffen wurde.
Bezüglich der festgelegten
Wohnsiedlungsabstände von 500 – 1.000 m wird mit denen von anderen
Bundesländern angewendeten festgestellt, dass hiesige in einem vergleichbaren Verhältnis
liegen.
Des Weiteren werden die
Grundlagen und die Methodik des Umweltberichtes dargelegt.
Am 23.04.2012 wurde durch die
Regionalversammlung der Planentwurf bestätigt, so dass am 01.08.2012 das
Beteiligungsverfahren eröffnet werden konnte. Die Unterlagen wurden sowohl im
Internet als auch bei den Kreisverwaltungen MOL, LOS, der Stadtverwaltung FFO
und bei der RPG öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung endete am
01.10.2012, wobei Stellungnahmen bis zum 01.11.2012 eingereicht werden konnten.
Die Aufgabe besteht nunmehr darin, die abgegebenen Stellungnahmen sachgerecht
auszuwerten. Danach folgen der Abwägungsprozess sowie der Satzungsbeschluss
durch die Regionalversammlung. Sollte der Planentwurf jedoch deutlichen
Änderungen unterzogen werden müssen, so wird das Auslegungsverfahren nochmals
durchzuführen sein. Abschließend stellt Herr Rietzel den Entwurf der
Festlegungskarte vor und erläutert die darin enthaltenen Eignungsflächen.
Insgesamt weist der Entwurf 92,17 km² nutzbare Fläche für Windeignungsgebiete
aus. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,02% der Gesamtfläche der Region
Oderland-Spree.
Herr Kaufmann sieht ein
großes Problem bei den hohen Geldsummen die als Pacht für mit WKA bebaubare
Flächen gezahlt werden sollen. Dies führt letztlich zu Streitigkeiten und zu
Unfrieden in den Orten. Daher kann ein ausschließlich monetärer Ansatz nicht
zielführend sein. Herr Rietzel bestätigt diese Einschätzung und weist auf den
hohen spekulativen Ansatz hin, der sich in Zahlungsversprechen mit einer drei-
bis vierjährigen Vorausschau manifestiert. Hierzu erläutert er aus der Praxis
einige Beispiele mit diesem Hintergrund.
Herr Kaufmann erkundigt sich
des Weiteren nach der Rückbauverpflichtung, welche nach 20 Jahren entsprechend
greifen muss. Herr Rietzel erläutert dazu, dass die Genehmigung zur Errichtung
einer WKA für 20 Jahre erteilt wird und das in diesem Zusammenhang eine
entsprechende Bankbürgschaft die den Rückbau finanziell absichert hinterlegt
werden muss. Eine Verlängerung der Standzeit ist jedoch unter Einhaltung
bestimmter Bedingungen durchaus möglich.
Frau Tschierschky möchte
einerseits wissen, inwieweit im Rahmen der Planung die Senkung des
Energieverbrauchs inbegriffen ist und andererseits welche die dominierenden
Kriterien bei der Errichtung von WKA sind.
Herr Rietzel führt dazu aus,
dass der Sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ ein rein
raumordnerisches Instrument verkörpert und ordnet den ersten Teil der Frage
inhaltlich dem anschließenden Tagesordnungspunkt, in welchem das Regionale
Energiekonzept behandelt wird, zu. Zum zweiten Teil der Frage sieht er sowohl
wirtschaftliche, als auch Aspekte der Versorgungssicherheit im Vordergrund, die
für eine Errichtung von WKA sprechen.
Die Frage von Herrn Meyer
bezieht sich auf den windkraftanlagenbezogenen Ausbaugrad der im Entwurf
enthaltenen Eignungsgebiete mit einer Fläche von 92,17 km².
Der rechtsverbindliche
Teilregionalplan „Windenergienutzung“ weist eine Fläche von ca. 42 km² aus,
welche nahezu vollständig ausgebaut worden ist. Die neu ausgewiesenen Flächen
stellen demnach das zur Bebauung stehende Potential dar.
Herr Meyer möchte außerdem
wissen, inwiefern eine Rechtsprüfung der Festsetzungen erforderlich wird oder
bereits von statten geht.
Eine gesonderte Rechtsprüfung
wird nicht vorgenommen. Falls der Plan bestätigt und genehmigt würde, könnten
die Festsetzungen ggf. auf dem Rechtsweg einer Prüfung unterzogen werden.
Herr Balzer fragt nach,
inwieweit mit der Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage gleichzeitig
eine Genehmigung für die Einspeisung der Energie in das Versorgungsnetz
vorliegen muss.
Herr Rietzel vertritt dazu
die Auffassung, wonach die Erschließung und damit der Anschluss an das
Versorgungsnetz mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gesichert sein
muss.
Frau Prof. Dr. Böhm regt eine
Positionierung des Ausschusses hinsichtlich der Erarbeitung von Windeignungsgebiet
konkretisierenden Bebauungsplänen an.
Herr Kaufmann schildert, dass
in den südlich benachbarten Kommunen des Amtes Neuzelle das Errichten von
Windkraftanlagen ein einfacherer Prozess zu sein scheint.
Herr Rietzel erklärt dies mit
dem Fehlen eines rechtsverbindlichen Regionalplans „Windkraftnutzung“ für die
Planungsregion Spreewald-Lausitz. Zurzeit wird dort jedoch auch an der Erstellung
eines Sachlichen Teilregionalplans „Windkraftnutzung“ gearbeitet.
Frau Trippens informiert
darüber, dass im Umweltamt eine intensive Auseinandersetzung zwischen den im
Entwurf festgelegten Windeignungsgebieten und den Belangen des Natur- und Umweltschutzes
stattgefunden hat. Dabei ist festgestellt worden, dass diese Gebiete fachlich
qualifiziert in den Landschaftsraum verortet wurden. Hinweise im Rahmen der
Stellungnahme des Umweltamtes ergingen insbesondere zum Thema Artenschutz.
Herr Engert berichtet über
das Wirken von Bürgerinitiativen die sich gegen die Ausweisung weiterer
Windeignungsgebiete engagieren. Seiner Meinung nach lässt sich die Akzeptanz in
dieser Frage insbesondere mit wirtschaftlicher Partizipation der Bürger an den
durch Windkraft generierten Erträgen steigern.
Aus Sicht des Herrn Rietzel
stellt die Flächenverfügbarkeit ein beachtliches Problem dar, welches die
Realisierung eines Partizipations- bzw. Kooperationsmodells behindert.