Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kosten der Heimerziehung überplanmäßig Transferaufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 560.000,00 €.


Herr Dr. Schröter, BJA/BVOS & BVB/50 Plus, beklagt, dass trotz sinkender Kinderzahlen zur Finanzierung der Kosten der Heimerziehung zusätzlich noch 560.000,00 € veranschlagt werden

müssen. Er erklärt, dass es in früheren Jahren bereits große Differenzen bei der Heimeinweisung zwischen den einzelnen Sozialarbeitern in diesem Bereich gab. Nach einer Untersuchung hat sich der Zustand daraufhin gebessert. Weiterhin verweist Herr Dr. Schröter darauf, dass Heimeinweisungen  sowohl im Kreis Oder-Spree als auch außerhalb des Kreises vorgenommen werden. Dabei sind die Preisunterschiede zwischen den Heimen sehr groß. Die Situation hatte sich auch hier nach einer Untersuchung verbessert.

Er fragt an, ob diese aufgeführten Punkte vom Jugendamt verfolgt wurden und welches Ergebnis erzielt wurde. Falls das nicht der Fall ist, fordert er die Verwaltung auf, dieses zu tun.

Herr Isermeyer antwortet anschließend, dass  im Jugendamt eine intensive Aktenanalyse bei allen Neufällen vorgenommen wurde mit dem Ergebnis, dass es Differenzen gab, die aber nicht diese Kostenrelevanz haben. Er betont, dass das Jugendamt bei der Planung von wesentlich weniger Neufällen ausgegangen ist. Diese steigenden Fallzahlen führen dann zu dieser überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 560.000,00 €.

Herr Isermeyer erklärt , dass vorübergehend verstärkte Kontrollmechanismen auf Teamleiter- und Amtsleiterebene installiert wurden. Er verweist darauf, dass es speziell  im Bereich Fürstenwalde  eine vermehrte Anzahl von Kindeswohlgefährdungsmeldungen gibt.

 

Herr Dr. Zeschmann sagt, dass die Deckung der Mehraufwendungen nicht auf Kosten höherer Elternbeiträge und aus Minderaufwendungen für den Einsatz von Tagesmüttern vorgenommen werden darf. Herr Isermeyer erklärt, dass die Deckung der Mehraufwendungen dadurch ermöglicht wird, dass es durch eine geringere Inanspruchnahme von Tagespflegepersonen zu geringeren Ausgaben in dem Bereich gekommen ist. Zusätzlich kam es zu Mehreinnahmen durch die Höhe der Elternbeiträge. Sie sind abhängig von der Einkommenssituation der Eltern. Diese war wiederum im laufenden Jahr im Durchschnitt wesentlich höher, als im Rahmen der Haushaltsplanung des Jugendamtes angenommen wurde. Eine tatsächlilche Erhöhung der Beiträge und eine gezielte Reduzierung von Tagespflegestellen durch das Jugendamt ist nicht erfolgt.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Frau Fitzke bittet die Abgeordneten um die Abstimmung der Vorlage 046/2012.