Sitzung: 23.01.2013 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Vorlage: 003/2013
Die Beschlussvorlage
003/2013 über den Baubeschluss zum grundhaften Ausbau der
K 6737, Abschnitt 10 – OD
Hasenfelde zwischen den Stationen 2+000 und 3+130 wird durch die Dezernentin
für Kreisentwicklung, Umwelt und Bauwesen, Frau Gläsmer vorgestellt.
Eingangs des Vortrages weist
die Dezernentin auf den vom Kreistag gefassten Grundsatzbeschluss aus dem Jahr
2001 zum Ausbau der gesamten Kreisstraße K 6737 hin. Zwischenzeitlich wurden
zahlreiche Abschnitte der Kreisstraße bereits baulich erneuert.
Die K 6737 verbindet die
Bundesstraße 5 mit der Landestraße 36 im Raum südlich von Heinersdorf. Sie wird
u.a. von vielen Verkehrsteilnehmern genutzt, um aus Richtung Frankfurt/Oder
kommend in Richtung Fürstenwalde/Spree und zur Autobahn A 12 bzw. in
umgekehrter Richtung zu gelangen. Außerdem wird sie bei Störungen auf der B 5
gern als Umleitungsstrecke genutzt.
Im Folgenden stellt die
Dezernentin die Ergebnisse der Verkehrszählungen aus den Jahren 2009 und 2012
gegenüber, gemessen an den Zählstellen zwischen Hasenfelde und Arensdorf sowie
zwischen Hasenfelde und der Landesstraße L 36 Steinhöfel. Mit ca. 1.000 Fahrzeugen
pro 24 h weist die Kreisstraße K 6737 eine über die Jahre anhaltende relativ
hohe Verkehrsbelastung aus.
Die Kreisstraße K 6737 wird
nach den aktuellen materiellen Einstufungsmerkmalen auch weiterhin der
Straßengruppe der Kreisstraßen angehören.
Der grundhafte Ausbau der K
6737 erfolgt im Tiefeinbauverfahren in Asphaltbauweise mit einer Breite von
6,00 m. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt über neu zu
errichtende Entwässerungseinrichtungen (Entwässerungskanal) in eine vorhandene
Vorflut. Notwendige vorhabensbedingte Baumfällungen müssen entsprechend den
Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde durch Neupflanzungen
ausgeglichen werden. Dafür sind Pflanzstandorte im Angerbereich der Ortslage
Hasenfelde vorgesehen.
Die Gemeinde Steinhöfel
beabsichtigt gleichzeitig mit dem Ausbau der K 6737 in der Ortslage Hasenfelde
eine Erneuerung des Gehweges und der vorhandenen Grundstückszufahrten vorzunehmen.
Dazu wird eine Vereinbarung mit der Kreisverwaltung Oder-Spree, die eine
gemeinsame planerische Vorbereitung und bauliche Realisierung vorsieht,
abgeschlossen.
Die Gesamtkosten des
Vorhabens betragen 1.279.300 €.
Herr Balzer unterstreicht aus
seiner Sicht nochmals den enormen Ausbaubedarf der Kreisstraße 6737. Die
Anwohner wurden durch intensiven Umleitungsverkehr von der B 5 immer wieder
starken Belastungen ausgesetzt. Mit der baulichen Realisierung des Vorhabens werden
sich die Verkehrsverhältnisse für die Bürger entscheidend verbessern.
Es folgt die
Beschlussfassung.
Einstimmig zugestimmt, 8 x ja-Stimmen