Die Beschlussvorlage 003/2013 über den Baubeschluss zum grundhaften Ausbau der

K 6737, Abschnitt 10 – OD Hasenfelde zwischen den Stationen 2+000 und 3+130 wird durch die Dezernentin für Kreisentwicklung, Umwelt und Bauwesen, Frau Gläsmer vorgestellt.

Eingangs des Vortrages weist die Dezernentin auf den vom Kreistag gefassten Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2001 zum Ausbau der gesamten Kreisstraße K 6737 hin. Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Abschnitte der Kreisstraße bereits baulich erneuert.

Die K 6737 verbindet die Bundesstraße 5 mit der Landestraße 36 im Raum südlich von Heinersdorf. Sie wird u.a. von vielen Verkehrsteilnehmern genutzt, um aus Richtung Frankfurt/Oder kommend in Richtung Fürstenwalde/Spree und zur Autobahn A 12 bzw. in umgekehrter Richtung zu gelangen. Außerdem wird sie bei Störungen auf der B 5 gern als Umleitungsstrecke genutzt.

Im Folgenden stellt die Dezernentin die Ergebnisse der Verkehrszählungen aus den Jahren 2009 und 2012 gegenüber, gemessen an den Zählstellen zwischen Hasenfelde und Arensdorf sowie zwischen Hasenfelde und der Landesstraße L 36 Steinhöfel. Mit ca. 1.000 Fahrzeugen pro 24 h weist die Kreisstraße K 6737 eine über die Jahre anhaltende relativ hohe Verkehrsbelastung aus.

Die Kreisstraße K 6737 wird nach den aktuellen materiellen Einstufungsmerkmalen auch weiterhin der Straßengruppe der Kreisstraßen angehören.

Der grundhafte Ausbau der K 6737 erfolgt im Tiefeinbauverfahren in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt über neu zu errichtende Entwässerungseinrichtungen (Entwässerungskanal) in eine vorhandene Vorflut. Notwendige vorhabensbedingte Baumfällungen müssen entsprechend den Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde durch Neupflanzungen ausgeglichen werden. Dafür sind Pflanzstandorte im Angerbereich der Ortslage Hasenfelde vorgesehen.

Die Gemeinde Steinhöfel beabsichtigt gleichzeitig mit dem Ausbau der K 6737 in der Ortslage Hasenfelde eine Erneuerung des Gehweges und der vorhandenen Grundstückszufahrten vorzunehmen. Dazu wird eine Vereinbarung mit der Kreisverwaltung Oder-Spree, die eine gemeinsame planerische Vorbereitung und bauliche Realisierung vorsieht, abgeschlossen.

Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen 1.279.300 €.

Herr Balzer unterstreicht aus seiner Sicht nochmals den enormen Ausbaubedarf der Kreisstraße 6737. Die Anwohner wurden durch intensiven Umleitungsverkehr von der B 5 immer wieder starken Belastungen ausgesetzt. Mit der baulichen Realisierung des Vorhabens werden sich die Verkehrsverhältnisse für die Bürger entscheidend verbessern.

Es folgt die Beschlussfassung.

Einstimmig zugestimmt, 8 x ja-Stimmen