Sitzung: 23.01.2013 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Frau Trippens greift den
Vorschlag von Herrn Balzer aus der vergangenen Ausschusssitzung vom 07.11.2012
auf. Dabei ging es um die Befahrung der neuen Wildbrücke über die A 12 zwischen
den Anschlussstellen Briesen und Jacobsdorf. Eine diesbezügliche Anfrage bei
der zuständigen Behörde blieb allerdings erfolglos, weil die Maßnahmen
(Pflanzungen) auf der Brücke bereits soweit vorangebracht worden sind, dass
eine Begehung von Menschen zu diesem Zeitpunkt zur Vergrämung der
passierwilligen Wildtiere führen könnte.
Herr Balzer nimmt Bezug auf
einen offenen Brief des Mitgliedes des Bundestages Herrn Jens Koeppen, der sich
wegen geplanten Änderungen bei der Fahrgastbeförderung im Tarifbereich des
Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg an dessen Anteilseigner wendet. Er
berichtet darüber, dass wer am Tag nach dem Fahrplanwechsel vom 08.12.12 ohne
gültigen Fahrausweis im Beförderungsmittel angetroffen wird ohne Wenn und Aber
eine Strafe zu zahlen hat. Im Landkreis Oder-Spree könnten bzw. werden
Fahrgäste von dieser rigorosen Regelung betroffen sein, da es Zugänge gibt, an
denen keine Möglichkeit des Erwerbes eines Fahrausweise besteht. Dies verärgert
insbesondere Seniorinnen und Senioren, die auch unter Umständen den Zug nunmehr
meiden, so Herr Balzer. Er regt in diesem Zusammenhang an, dass sich der
Ausschuss im Sinne des Anliegens von MdB Herrn Jens Koeppen positionieren
sollte. Allerdings hat Herr Balzer vor kurzem eine Information gewonnen, wonach
nur Strafen für diejenigen Fahrgäste ausgesprochen werden, die ohne Fahrausweis
zugestiegen sind obwohl am Zustiegsort die Möglichkeit zum Erwerb eines
Fahrausweises bestanden hätte. Im Umkehrschluss, so seine Überzeugung, dürften
Fahrgäste mit Zustieg bspw. in Wiesenau nicht sanktioniert werden. Sie hätten
weiterhin die Möglichkeit einen Fahrausweis im Zug zu erwerben. Die
Achillesferse dieses Modells besteht seiner Meinung nach darin, dass man zu stark
in die Abhängigkeit des Wohlwollens eines Zugbegleiters gerät. Eine Diskussion
im Ausschuss über diese Zustände erscheint daher angezeigt.
Frau Tschierschky kann keine
Verschärfung mit Blick auf die Fahrgastbeförderungsbedingungen erkennen. Sie
konnte in der Praxis bisher immer eine einvernehmliche Lösung in Bezug auf die
Fahrausweisbeschaffung finden. Ihrer Meinung nach muss aber die Option des
online Erwerbs von Fahrausweisen vollumfänglich durchgesetzt werden.
Es entwickelt sich eine
Diskussion mit Pro und Contra zu den Auswirkungen der
Fahrgasbeförderungsbedingungen nach dem 08.12.2012 im Tarifbereich des VBB.
Frau Prof. Dr. Böhm regt an, die Diskussion in einen speziellen
Tagesordnungspunkt zu gießen und kompetenten Sachverstand beizuladen.
Herr Buhrke weist mit Blick
auf eine zielorientierte Debatte daraufhin, dass in dieser Frage die
Zuständigkeiten der involvierten Akteure beachtet werden müssen.
Frau Prof. Dr. Böhm fordert
nunmehr eine Positionierung hinsichtlich der Auseinandersetzung mit diesem
Thema ein.
Herr Buhrke empfiehlt, dass
zunächst beobachtet werden soll, wie die Regelungen der
Fahrgastbeförderungsbedingung in der Praxis zur Anwendung gebracht werden.
Sollten sich die hier geäußerten Befürchtungen und vor allem Beschwerden von
Fahrgästen einstellen, kann man reagieren und das Thema mit den entsprechenden
Verantwortlichen zur Tagesordnung der übernächsten Ausschusssitzung bringen.
Dieser Vorschlag findet Anklang im Ausschuss und wird angenommen.
Herr Bublak erkundigt sich danach,
ob durch den Landkreis Oder-Spree ein Breitbandverantwortlicher beschäftigt
wird.
Frau Gläsmer erläutert dazu,
dass Herr Thoma der Breitbandverantwortliche des Landkreises Oder-Spree ist.