Frau Trippens greift den Vorschlag von Herrn Balzer aus der vergangenen Ausschusssitzung vom 07.11.2012 auf. Dabei ging es um die Befahrung der neuen Wildbrücke über die A 12 zwischen den Anschlussstellen Briesen und Jacobsdorf. Eine diesbezügliche Anfrage bei der zuständigen Behörde blieb allerdings erfolglos, weil die Maßnahmen (Pflanzungen) auf der Brücke bereits soweit vorangebracht worden sind, dass eine Begehung von Menschen zu diesem Zeitpunkt zur Vergrämung der passierwilligen Wildtiere führen könnte.

Herr Balzer nimmt Bezug auf einen offenen Brief des Mitgliedes des Bundestages Herrn Jens Koeppen, der sich wegen geplanten Änderungen bei der Fahrgastbeförderung im Tarifbereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg an dessen Anteilseigner wendet. Er berichtet darüber, dass wer am Tag nach dem Fahrplanwechsel vom 08.12.12 ohne gültigen Fahrausweis im Beförderungsmittel angetroffen wird ohne Wenn und Aber eine Strafe zu zahlen hat. Im Landkreis Oder-Spree könnten bzw. werden Fahrgäste von dieser rigorosen Regelung betroffen sein, da es Zugänge gibt, an denen keine Möglichkeit des Erwerbes eines Fahrausweise besteht. Dies verärgert insbesondere Seniorinnen und Senioren, die auch unter Umständen den Zug nunmehr meiden, so Herr Balzer. Er regt in diesem Zusammenhang an, dass sich der Ausschuss im Sinne des Anliegens von MdB Herrn Jens Koeppen positionieren sollte. Allerdings hat Herr Balzer vor kurzem eine Information gewonnen, wonach nur Strafen für diejenigen Fahrgäste ausgesprochen werden, die ohne Fahrausweis zugestiegen sind obwohl am Zustiegsort die Möglichkeit zum Erwerb eines Fahrausweises bestanden hätte. Im Umkehrschluss, so seine Überzeugung, dürften Fahrgäste mit Zustieg bspw. in Wiesenau nicht sanktioniert werden. Sie hätten weiterhin die Möglichkeit einen Fahrausweis im Zug zu erwerben. Die Achillesferse dieses Modells besteht seiner Meinung nach darin, dass man zu stark in die Abhängigkeit des Wohlwollens eines Zugbegleiters gerät. Eine Diskussion im Ausschuss über diese Zustände erscheint daher angezeigt.

Frau Tschierschky kann keine Verschärfung mit Blick auf die Fahrgastbeförderungsbedingungen erkennen. Sie konnte in der Praxis bisher immer eine einvernehmliche Lösung in Bezug auf die Fahrausweisbeschaffung finden. Ihrer Meinung nach muss aber die Option des online Erwerbs von Fahrausweisen vollumfänglich durchgesetzt werden.

Es entwickelt sich eine Diskussion mit Pro und Contra zu den Auswirkungen der Fahrgasbeförderungsbedingungen nach dem 08.12.2012 im Tarifbereich des VBB. Frau Prof. Dr. Böhm regt an, die Diskussion in einen speziellen Tagesordnungspunkt zu gießen und kompetenten Sachverstand beizuladen.

Herr Buhrke weist mit Blick auf eine zielorientierte Debatte daraufhin, dass in dieser Frage die Zuständigkeiten der involvierten Akteure beachtet werden müssen.

Frau Prof. Dr. Böhm fordert nunmehr eine Positionierung hinsichtlich der Auseinandersetzung mit diesem Thema ein.

Herr Buhrke empfiehlt, dass zunächst beobachtet werden soll, wie die Regelungen der Fahrgastbeförderungsbedingung in der Praxis zur Anwendung gebracht werden. Sollten sich die hier geäußerten Befürchtungen und vor allem Beschwerden von Fahrgästen einstellen, kann man reagieren und das Thema mit den entsprechenden Verantwortlichen zur Tagesordnung der übernächsten Ausschusssitzung bringen. Dieser Vorschlag findet Anklang im Ausschuss und wird angenommen.

Herr Bublak erkundigt sich danach, ob durch den Landkreis Oder-Spree ein Breitbandverantwortlicher beschäftigt wird.

Frau Gläsmer erläutert dazu, dass Herr Thoma der Breitbandverantwortliche des Landkreises Oder-Spree ist.