Sitzung: 19.06.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 027/2013
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Gebührensatzung für den Rettungsdienst 2013 (Anlage 1)
Herr Dr. Zeschmann ist der
Meinung, dass die mangelnde Finanzausstattung des Rettungsdienstes und die
regelmäßig zu späte Verabschiedung der Gebührensatzung durch den Kreistag die
Ursachen für Liquiditätsengpässe und der dafür erforderlichen Kreditaufnahme
sind. Er fragt nach, warum trotz des Defizites beim Rettungsdienst die Gebühren
gesenkt werden und ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, dass der
Rettungsdienst rentabel arbeitet.
Herr Buhrke erklärt
daraufhin, dass der Rettungsdienst immer einen Fehlbetrag ausweisen wird.
Dabei handelt es sich um
Gebühren, die nicht eingetrieben werden können.
Er betont, dass die Defizite,
die der Rettungsdienst aus eigenen Mitteln nicht erwirtschaften kann, vom Landkreis Oder-Spree ausgeglichen werden
müssen. Um das Defizit auszugleichen, wäre eine Übertragung des
Immobilienvermögens möglich. Davon rät er jedoch aus steuerlichen Gründen ab. Weitere
Nachfragen von den Abgeordneten gibt es nicht und Frau Fitzke bittet dann um
die Abstimmung der Vorlage 027/2013.