Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung für den Rettungsdienst 2013 (Anlage 1)

 


Herr Dr. Zeschmann ist der Meinung, dass die mangelnde Finanzausstattung des Rettungsdienstes und die regelmäßig zu späte Verabschiedung der Gebührensatzung durch den Kreistag die Ursachen für Liquiditätsengpässe und der dafür erforderlichen Kreditaufnahme sind. Er fragt nach, warum trotz des Defizites beim Rettungsdienst die Gebühren gesenkt werden und ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, dass der Rettungsdienst rentabel arbeitet.

Herr Buhrke erklärt daraufhin, dass der Rettungsdienst immer einen Fehlbetrag ausweisen wird.

Dabei handelt es sich um Gebühren, die nicht eingetrieben werden können.

Er betont, dass die Defizite, die der Rettungsdienst aus eigenen Mitteln nicht erwirtschaften kann,  vom Landkreis Oder-Spree ausgeglichen werden müssen. Um das Defizit auszugleichen, wäre eine Übertragung des Immobilienvermögens möglich. Davon rät er jedoch aus steuerlichen Gründen ab. Weitere Nachfragen von den Abgeordneten gibt es nicht und Frau Fitzke bittet dann um die Abstimmung der Vorlage 027/2013.