Beschluss: einstimmig zugestimmt

Der Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung des Neubaus eines straßenbegleitenden Radweges parallel zur Kreisstraße K 6709 vom Ortsausgang Kieselwitz bis zum Ortseingang Fünfeichen (2. BA) mit weiterführendem Anschluss an den vorhandenen kombinierten Geh- und Radweg zur Grundschule in der Ortslage Fünfeichen wird ebenfalls von Frau Gläsmer erläutert.

Das v. g. Vorhaben ist den Ausschussmitgliedern bereits durch die Grundsatz- und Baubeschlussfassung zur baulichen Realisierung des ersten Bauabschnittes, der sich von der L 43 bis zur Ortslage Kieselwitz erstreckt, bekannt. Die Bauleistungen des ersten Bauabschnittes werden in 2014 ausgeschrieben und vollständig ausgeführt.

Mit dem Grundsatzbeschluss zum zweiten Bauabschnitt soll nunmehr die Verwaltung in die Lage versetzt werden, die Planung für den Radwegabschnitt von der Ortslage Kieselwitz bis zur Ortslage Fünfeichen weiter zu forcieren und somit die bauliche Umsetzung für das Jahr 2015 vorzubereiten.

Auf Grundlage der Radwegenetzkonzeption und des Kreisstraßenbedarfsplanes, Stand Januar 2012, des Landkreises Oder-Spree ist beabsichtigt, das kreisliche Radwegenetz zu komplettieren und die Netzlücke zwischen dem Schlaubetal und der Oderniederung zu schließen.

Die Dezernentin informiert darüber, dass nach Gesprächen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Fördermittel für den Bau beider Bauabschnitte in 2014 und 2015 in Aussicht gestellt wurden.

Anschließend unterstreicht sie die Bedeutung des Radweges für die Schulwegsicherung als auch für den Tourismus in dieser Region. Die Gemeinde Schlaubetal ist ein Schulstandort und wird von Schülern aus verschiedenen nahegelegenen Orten mit dem Fahrrad angefahren. Hier wird der straßenbegleitende Radweg künftig einen immensen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.

Die Ergebnisse des bisher durchlaufenen Planungsprozesses fasst die Dezernentin wie folgt zusammen. Nach Abwägung aller Aspekte ist die östliche Seite der Kreisstraße für die Lage der Trasse ermittelt worden. Die Ausbaulänge beträgt ca. 3.350 m, der Neubau der Radwegfahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,0 m, die Oberflächenentwässerung erfolgt über ein einseitiges Quergefälle in vorhandene Mulden der Kreisstraße.

Zusätzlich erforderliche Flächenversiegelungen und Baumfällungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Rahmen des Planverfahrens konkretisiert werden, zu kompensieren.

Die Kämmerei hat in ihrer Stellungnahme zur Beschlussvorlage bestätigt, dass die jeweils benötigten finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2014/2015 eingestellt sind. Weiterhin wurden zur Finanzierung der Maßnahme Einnahmen aus Zuweisungen des Landes Brandenburg in Höhe von 375.000 € berücksichtigt.

Damit schließt Frau Gläsmer die Erläuterungen ab, so dass seitens des Ausschusses Fragen gestellt oder Anregungen gegeben werden können.

Herr Engert erkundigt sich, an welcher Stelle die geplante Straßenquerung vorgesehen ist. Frau Gläsmer erklärt dazu, dass nach derzeitigem Planungsstand die Straßenquerung aus Richtung Kieselwitz kommend vor der Schule in der Ortslage Fünfeichen angeordnet wird. Insbesondere die Besonderheiten, wie Topographie des Geländes und das Vorhandensein einer Altdeponie führten letztlich dazu, die Trasse östlich der Kreisstraße zu wählen und die Fahrbahn einmal zu queren.

Frau Prof. Dr. Böhm erkundigt sich bei den Ausschussmitgliedern, ob Bedenken, gleich welcher Art, hinsichtlich der Notwendigkeit des Radwegebaus bestehen.

Herr Engert ist davon überzeugt, dass ganz im Gegenteil der Radweg aus touristischen und verkehrssicherheitsrelevanten Gründen unbedingt geplant und gebaut werden müsse.

Herr Kaufmann äußert Bedenken, weil seiner Meinung nach mit dem Bau eines Radweges gleichzeitig auch ein Benutzungszwang besteht. Er beobachtet immer wieder, dass einige Radfahrer trotz eines vorhandenen Radweges penetrant die Fahrbahn der Straße zum Radfahren benutzen.

Die Vorsitzende konstatiert, dass keinerlei Bedenken gegen die planerische Vorbereitung und bauliche Realisierung des Radweges bestehen und leitet die Beschlussfassung ein.

 

Es erfolgt die Beschlussfassung

Zustimmung einstimmig, 8 x ja-Stimmen