Sitzung: 19.03.2014 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 016/2014
Der Grundsatzbeschluss zur
Vorbereitung des Neubaus eines straßenbegleitenden Radweges parallel zur
Kreisstraße K 6709 vom Ortsausgang Kieselwitz bis zum Ortseingang Fünfeichen
(2. BA) mit weiterführendem Anschluss an den vorhandenen kombinierten Geh- und
Radweg zur Grundschule in der Ortslage Fünfeichen wird ebenfalls von Frau
Gläsmer erläutert.
Das v. g. Vorhaben ist den
Ausschussmitgliedern bereits durch die Grundsatz- und Baubeschlussfassung zur
baulichen Realisierung des ersten Bauabschnittes, der sich von der L 43 bis zur
Ortslage Kieselwitz erstreckt, bekannt. Die Bauleistungen des ersten
Bauabschnittes werden in 2014 ausgeschrieben und vollständig ausgeführt.
Mit dem Grundsatzbeschluss
zum zweiten Bauabschnitt soll nunmehr die Verwaltung in die Lage versetzt
werden, die Planung für den Radwegabschnitt von der Ortslage Kieselwitz bis zur
Ortslage Fünfeichen weiter zu forcieren und somit die bauliche Umsetzung für
das Jahr 2015 vorzubereiten.
Auf Grundlage der
Radwegenetzkonzeption und des Kreisstraßenbedarfsplanes, Stand Januar 2012, des
Landkreises Oder-Spree ist beabsichtigt, das kreisliche Radwegenetz zu
komplettieren und die Netzlücke zwischen dem Schlaubetal und der Oderniederung
zu schließen.
Die Dezernentin informiert
darüber, dass nach Gesprächen mit dem Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft Fördermittel für den Bau beider Bauabschnitte in 2014 und 2015
in Aussicht gestellt wurden.
Anschließend unterstreicht
sie die Bedeutung des Radweges für die Schulwegsicherung als auch für den
Tourismus in dieser Region. Die Gemeinde Schlaubetal ist ein Schulstandort und
wird von Schülern aus verschiedenen nahegelegenen Orten mit dem Fahrrad
angefahren. Hier wird der straßenbegleitende Radweg künftig einen immensen
Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.
Die Ergebnisse des bisher
durchlaufenen Planungsprozesses fasst die Dezernentin wie folgt zusammen. Nach
Abwägung aller Aspekte ist die östliche Seite der Kreisstraße für die Lage der
Trasse ermittelt worden. Die Ausbaulänge beträgt ca. 3.350 m, der Neubau der
Radwegfahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,0 m, die
Oberflächenentwässerung erfolgt über ein einseitiges Quergefälle in vorhandene
Mulden der Kreisstraße.
Zusätzlich erforderliche
Flächenversiegelungen und Baumfällungen sind durch Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen, die Rahmen des Planverfahrens konkretisiert werden, zu
kompensieren.
Die Kämmerei hat in ihrer
Stellungnahme zur Beschlussvorlage bestätigt, dass die jeweils benötigten
finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2014/2015 eingestellt sind. Weiterhin
wurden zur Finanzierung der Maßnahme Einnahmen aus Zuweisungen des Landes
Brandenburg in Höhe von 375.000 € berücksichtigt.
Damit schließt Frau Gläsmer
die Erläuterungen ab, so dass seitens des Ausschusses Fragen gestellt oder
Anregungen gegeben werden können.
Herr Engert erkundigt sich,
an welcher Stelle die geplante Straßenquerung vorgesehen ist. Frau Gläsmer
erklärt dazu, dass nach derzeitigem Planungsstand die Straßenquerung aus
Richtung Kieselwitz kommend vor der Schule in der Ortslage Fünfeichen
angeordnet wird. Insbesondere die Besonderheiten, wie Topographie des Geländes
und das Vorhandensein einer Altdeponie führten letztlich dazu, die Trasse
östlich der Kreisstraße zu wählen und die Fahrbahn einmal zu queren.
Frau Prof. Dr. Böhm erkundigt
sich bei den Ausschussmitgliedern, ob Bedenken, gleich welcher Art,
hinsichtlich der Notwendigkeit des Radwegebaus bestehen.
Herr Engert ist davon
überzeugt, dass ganz im Gegenteil der Radweg aus touristischen und
verkehrssicherheitsrelevanten Gründen unbedingt geplant und gebaut werden
müsse.
Herr Kaufmann äußert
Bedenken, weil seiner Meinung nach mit dem Bau eines Radweges gleichzeitig auch
ein Benutzungszwang besteht. Er beobachtet immer wieder, dass einige Radfahrer
trotz eines vorhandenen Radweges penetrant die Fahrbahn der Straße zum
Radfahren benutzen.
Die Vorsitzende konstatiert,
dass keinerlei Bedenken gegen die planerische Vorbereitung und bauliche
Realisierung des Radweges bestehen und leitet die Beschlussfassung ein.
Es erfolgt die
Beschlussfassung
Zustimmung einstimmig, 8 x
ja-Stimmen