Sitzung: 24.06.2014 Kreistag
Der Landrat nimmt die
Verpflichtung des Kreistagsvorsitzenden vor:
„Ich verpflichte Sie, Ihre
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen, das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg und die
Gesetze zu beachten und Ihre Pflichten zum Wohle des Landkreises zu erfüllen.“
Anschließend gratuliert der
Landrat Herrn Dr. Berger zur Wahl, wünscht ihm alles Gute und viel Erfolg für
die zukünftige Arbeit als Kreistagsvorsitzender.