Der Landrat nimmt die Verpflichtung des Kreistagsvorsitzenden vor:

„Ich verpflichte Sie, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze zu beachten und Ihre Pflichten zum Wohle des Landkreises zu erfüllen.“

Anschließend gratuliert der Landrat Herrn Dr. Berger zur Wahl, wünscht ihm alles Gute und viel Erfolg für die zukünftige Arbeit als Kreistagsvorsitzender.