Herr Dr. Berger verpflichtet dann die Abgeordneten des Kreistages:

„Ich verpflichte Sie, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetzte zu beachten und Ihre Pflichten zum Wohle des Landkreises zu erfüllen.“