Sitzung: 20.08.2014 Werksausschuss für den Eigenbetrieb KWU
Die ab 2015 beabsichtigten Änderungen in den Satzungen
AES, AGS und BGS stellte Frau Drawe anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Die 3 Beschlussvorlagen zu den Satzungsänderungen werden im Oktoberausschuss
vorgelegt.
In den jeweiligen Satzungen sind lediglich
kleine Änderungen vorgesehen, die sich auf formelle Anpassungen, präzisiertere
Angaben bzw. auf Verweisfehler beziehen.
Insbesondere in der Abfallentsorgungssatzung AES soll höherrangiges Recht
Berücksichtigung finden, z. B.
-
§
5 Abs. 2 Überlassungspflicht ist eindeutig durch § 17 KrWG geregelt
-
§
7 Abs. 1 Mitteilungs- und Auskunftspflicht è Verweis auf § 19
KrWG
Der § 18 Absatz 4
Elektro- und Elektronikaltgeräte soll in Regelungen für Haushalte und Gewerbe
unterteilt werden, was eine Erweiterung in Absatz (5) zur Folge haben wird.
Eine grundsätzliche Änderung soll im § 8 der Abfallgebührensatzung AGS erfolgen –
die Neuregelung des Erlasses bzw. von Reduzierungen der Gebühren.
Es wurden hier zwei Varianten (A und B)
vorgestellt. Variante A bezieht sich auf die Gültigkeit von nur im Ausland
tätigen oder auszubildenden Personen, welcher länger
als 6 Monate zusammenhängend in einem Kalenderjahr vom Wohnsitz abwesend sind.
Variante B schloss die Eingrenzung von nur Ausland aus.
Herr
Luhn gab der KWU-Verwaltung das Einverständnis (nach Abfrage der Ausschussmitglieder),
dass die vorgeschlagenen Änderungen in die AES, AGS und BGS eingearbeitet und
zur Beschlussvorlage für den Werksausschuss im Oktober vorgelegt werden können.