Die ab 2015 beabsichtigten Änderungen in den Satzungen AES, AGS und BGS stellte Frau Drawe anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Die 3 Beschlussvorlagen zu den Satzungsänderungen werden im Oktoberausschuss vorgelegt.

 

In den jeweiligen Satzungen sind lediglich kleine Änderungen vorgesehen, die sich auf formelle Anpassungen, präzisiertere Angaben bzw. auf Verweisfehler beziehen.

 

Insbesondere in der Abfallentsorgungssatzung AES soll höherrangiges Recht Berücksichtigung finden, z. B.

-       § 5 Abs. 2 Überlassungspflicht ist eindeutig durch § 17 KrWG geregelt

-       § 7 Abs. 1 Mitteilungs- und Auskunftspflicht è Verweis auf § 19 KrWG

Der § 18 Absatz 4 Elektro- und Elektronikaltgeräte soll in Regelungen für Haushalte und Gewerbe unterteilt werden, was eine Erweiterung in Absatz (5) zur Folge haben wird.

 

Eine grundsätzliche Änderung soll im § 8 der Abfallgebührensatzung AGS erfolgen – die Neuregelung des Erlasses bzw. von Reduzierungen der Gebühren.

Es wurden hier zwei Varianten (A und B) vorgestellt. Variante A bezieht sich auf die Gültigkeit von nur im Ausland tätigen oder auszubildenden Personen, welcher länger als 6 Monate zusam­menhängend in einem Kalenderjahr vom Wohnsitz abwesend sind. Variante B schloss die Ein­grenzung von nur Ausland aus.

 

Herr Luhn gab der KWU-Verwaltung das Einverständnis (nach Abfrage der Ausschussmit­glieder), dass die vorgeschlagenen Änderungen in die AES, AGS und BGS eingearbeitet und zur Beschlussvorlage für den Werksausschuss im Oktober vorgelegt werden können.