Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Zahlung einer Sachkostenpauschale an den KBM in Höhe von monatlich 95 € sowie an die beiden Stellvertreter in Höhe von monatlich je 66,50 €.

 

 


Herr Hilke, CDU-Fraktion, betont, dass die Zahlung einer Sachkostenpauschale für ihn eine Selbstverständlichkeit ist. Er empört sich über einen Zeitungsartikel in der MOZ, in dem ein Verwaltungsbeamter des Landkreises zitiert wird. Dieser Artikel ist für ihn nicht nachvollziehbar und nach seiner Meinung  nicht mit dem Beamtenstatus zu vereinbaren.

 

Herr Dr. Zeschmann, BVB/Freie Wähler, ist der Meinung, dass die Zahlung einer Sachkostenpauschale  nicht notwendig ist, da vom Landkreis Notebooks zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Wende, Fraktion DIE LINKE, sagt, dass die aufgeführte Höhe der Sachkostenpauschale angemessen ist. Er möchte gern wissen, ob durch diese Vorlage die bereits gezahlten Summen

„geheilt“ werden sollen oder die Entscheidung aus der Verordnung vom 28.11.2001 resultiert.

Da die Verwaltung die Sachkostenpauschale vom 01.07.2012 zahlt, fragt Herr Wende, was mit der Zeit vom Nov. 2001 – 01.07.2012 ist.

 

Abschließend betont Herr Buhrke, dass die Zahlung einer Sachkostenpauschale an den Kreisbrandmeister und seinen Stellvertretern angesichts des Arbeitsumfangs und der Bedeutung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit angemessen und erforderlich ist. Da sich der Schwerpunkt der Arbeit mehr zum Wohnort verlagert, wurden vom Landkreis Notebooks zur Verfügung gestellt.

Herr Buhrke erklärt, dass die Dienstanweisung Nr. 05/2012 gleichzeitig mit dem Eintritt des neuen Kreisbrandmeisters in Kraft getreten ist. Die Rechtsverordnung vom 28.11. 2001 jedoch verlangt dazu einen Kreistagsbeschluss, da die Dienstanweisung hier nicht ausreichend ist. Dieses soll durch diesen Beschluss ordnungshalber nachgeholt werden.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bittet Herr Thieme die Abgeordneten um die Abstimmung der Vorlage 004/2015.