Sitzung: 18.02.2015 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 3
Vorlage: 004/2015
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Zahlung einer Sachkostenpauschale an den
KBM in Höhe von monatlich 95 € sowie an die beiden Stellvertreter in Höhe von
monatlich je 66,50 €.
Herr Hilke, CDU-Fraktion,
betont, dass die Zahlung einer Sachkostenpauschale für ihn eine
Selbstverständlichkeit ist. Er empört sich über einen Zeitungsartikel in der
MOZ, in dem ein Verwaltungsbeamter des Landkreises zitiert wird. Dieser Artikel
ist für ihn nicht nachvollziehbar und nach seiner Meinung nicht mit dem Beamtenstatus zu vereinbaren.
Herr Dr. Zeschmann, BVB/Freie
Wähler, ist der Meinung, dass die Zahlung einer Sachkostenpauschale nicht notwendig ist, da vom Landkreis
Notebooks zur Verfügung gestellt werden.
Herr Wende, Fraktion DIE
LINKE, sagt, dass die aufgeführte Höhe der Sachkostenpauschale angemessen ist.
Er möchte gern wissen, ob durch diese Vorlage die bereits gezahlten Summen
„geheilt“ werden sollen oder
die Entscheidung aus der Verordnung vom 28.11.2001 resultiert.
Da die Verwaltung die
Sachkostenpauschale vom 01.07.2012 zahlt, fragt Herr Wende, was mit der Zeit
vom Nov. 2001 – 01.07.2012 ist.
Abschließend betont Herr
Buhrke, dass die Zahlung einer Sachkostenpauschale an den Kreisbrandmeister und
seinen Stellvertretern angesichts des Arbeitsumfangs und der Bedeutung dieser
ehrenamtlichen Tätigkeit angemessen und erforderlich ist. Da sich der
Schwerpunkt der Arbeit mehr zum Wohnort verlagert, wurden vom Landkreis
Notebooks zur Verfügung gestellt.
Herr Buhrke erklärt, dass die
Dienstanweisung Nr. 05/2012 gleichzeitig mit dem Eintritt des neuen
Kreisbrandmeisters in Kraft getreten ist. Die Rechtsverordnung vom 28.11. 2001
jedoch verlangt dazu einen Kreistagsbeschluss, da die Dienstanweisung hier
nicht ausreichend ist. Dieses soll durch diesen Beschluss ordnungshalber
nachgeholt werden.
Da es keine weiteren
Wortmeldungen gibt, bittet Herr Thieme die Abgeordneten um die Abstimmung der
Vorlage 004/2015.