Der Jugendhilfeausschuss bestätigt die Fortschreibung
der Konzeption der Erziehungs- und Familienberatungsstelle als
Arbeitsgrundlage.
Abstimmungsergebnis:
Der
JHA beschließt einstimmig die Beschlussvorlage.
Frau
Wesner erläutert kurz den Inhalt der Beschlussvorlage (Ergänzende
Informationen siehe Anlage 2 – „Erziehungs- und Familienberatungsstellen im
LOS“)
Sie erläutert die Strukturen
der Erziehungs- und Familienberatungsstelle und erklärt die Erforderlichkeit
der Fortschreibung. Es gibt zum einen eine Aufgabenerweiterung und auch eine
ambulante psychosoziale Grundversorgung welche im § 28 SGB VIII verankert ist.
Kostenintensive Maßnahmen wie zum Beispiel die Fremdunterbringung sollen vermieden
werden.
Sie stellt anhand des
Flipcharts die 3 großen Leistungsfelder der Erziehungs- und
Familienberatungsstelle dar und erklärt diese.