Herr Dr. Pech erläutert den Abgeordneten, dass der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE auf die geschilderten Probleme von Herrn Lindemann im Kreisausschuss am 17.06.2015 bei der Unterbringung von Flüchtlingen aufbaut. Er betont, dass seine Fraktion auch über den Landkreis hinaus aktiv  war und dass die aufgeführten Gründe auch den zuständigen Bundes- und Landesministerien übermittelt werden.

 

Anschließend sagt Herr Wende, dass es wichtig wäre, eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge im Auge zu haben. Insofern sei es notwendig, den Abriss von Wohnungen zu stoppen.

 

Herr Beier, NPD, bezieht sich anschließend auf einen Zeitungsartikel von der MOZ aus dem Jahr 2011 über die Mieter der Wohnungen in der Fürstenwalder Straße in Storkow. Er liest den Abgeordneten diesen Artikel vor und vertritt die Meinung, dass diese ehemaligen Mieter gegenüber den Flüchtlingen durch den Kreistag zu wenig Hilfe erfahren haben.

 

Daraufhin erklärt der Landrat, dass die Situation der damaligen Mieter in Storkow durch ein  Unternehmen aus der Schweiz verursacht wurde. Er ist über die Rede von Herrn Beier empört und sagt, dass der Landkreis  bis an die Grenze  rechtlicher Möglichkeiten aus Mitteln des SGB II Mietvorauszahlungen, Nebenkostenvorauszahlungen sowie die Kosten für das Heizwerk finanziert hat.

 

Eingehend auf den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE betont der Landrat, dass er keine ausreichende Grundlage sieht, diese Entschließung den zuständigen Bundes- und Landesministerien zu übermitteln. Er betont, dass bereits bestandskräftige Fördermittelbescheide zum Abriss von Wohnungen in Beeskow, Eisenhüttenstadt und Storkow vorliegen. Verhandlungen mit der Stadt Storkow laufen derzeitig noch, da der  Fördermittelbescheid  eine Laufzeit bis 2017

hat.

Abschließend schlägt der Landrat vor, dass sich die Fraktionen auf einen  gemeinsamen Dringlichkeitsantrag einigen könnten.

 

Herr Hilke sagt anschließend, dass sich die Fraktionen der SPD, CDU, FDP/BJA/BVFO im Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Lindemann, Herrn Buhrke und des Landrates entschieden haben, ihren gemeinsamen Dringlichkeitsantrag zurückzuziehen. Er versichert, dass die aufgeführten Fraktionen die Verwaltung bei der Bewältigung der schwierigen Aufgaben  unterstützen werden.

 

Herr Beier betont, dass das Thema der ehemaligen Mieter in Storkow, Fürstenwalder Str. nicht im Kreistag behandelt wurde.

 

Herr Opitz begrüßt anschließend die Rücknahme des gemeinsamen Dringlichkeitsantrages und erklärt, dass er einige Formulierungen des Antrages nicht nachvollziehen kann.

 

Herr Papendieck findet es nicht gut, dass der gemeinsame Dringlichkeitsantrag aus den genannten Gründen zurückgezogen wird.

 

Anschließend betont Herr Dr. Pech nochmals die Notwendigkeit des Dringlichkeitsantrages seiner Fraktion.

 

 

 

 

 

Bezugnehmend auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE sagt Frau Siebke, SPD–Fraktion,  dass man bei der Unterbringung der Flüchtlinge auch den Aspekt des Bevölkerungsschwundes bei den Stadtumbauprogrammen beachten muss.

 

Frau Niels sagt, dass sie auf den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE verzichten kann und ihr der Kreistagsbeschluss vom 15.04.2015  völlig ausreicht.

 

Herr Zeschmann betont, dass es bei der Unterbringung von Flüchtlingen darum geht, den Stadtumbau zeitlich auszusetzen und die Flüchtlinge in den vorhandenen Wohnraum unterzubringen oder in Zelten bzw. Turnhallen.

 

Anschließend unterbreitet der Landrat Herrn Hilke den Vorschlag, den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag nicht zurückzunehmen, sondern bietet einen Kompromiss an.

Er macht den Vorschlag, den ersten Absatz zu streichen und im dritten Absatz  das Dezernat III

zu ergänzen. Nach dem Datum 15.04.2015 ist der Punkt zu entfernen und „Dem“ ist kleinzuschreiben.

Der Landrat begründet, dass durch den veränderten gemeinsamen Dringlichkeitsantrag dadurch deutlich gemacht wird, dass sich Kreistag und Kreisverwaltung auf einem gemeinsamen Weg befinden.

Daraufhin bittet Herr Hilke um eine kurze Unterbrechung, um sich mit den Verfassern des gemeinsamen Dringlichkeitsantrages zu beraten.

Danach erklärt Herr Hilke, dass Einverständnis darüber erzielt wurde, den zurückgezogenen Antrag in veränderter Form erneut zur Abstimmung zu bringen.

Die veränderte Form sieht vor:

Spiegelstrich 1 wird gestrichen und im Spiegelstrich 3 wird das Dezernat III ergänzt.

Herr Hilke begründet die Entscheidung, dass durch den veränderten Dringlichkeitsantrag  der Verwaltung die notwendige Unterstützung des Kreistages bei der Unterbringung von Flüchtlingen zukommt.

Herr Dr. Zeschmann fragt nach, ob nach der Geschäftsordnung ein bereits zurückgezogener Antrag erneut eingebracht werden kann.

Der Landrat erklärt daraufhin, dass er berechtigt ist, bevor der Tagesordnungspunkt nicht abgeschlossen ist,  jederzeit einen eigenen Antrag einbringen kann. 

Der Landrat beantragt dann die Abstimmung über den von Herrn Hilke vorgetragenen veränderten Dringlichkeitsantrag.

Herr Dr. Pech erklärt sich einverstanden mit dem neuen Dringlichkeitsantrag des Landrates, möchte jedoch noch folgende Änderung im ersten Absatz:

-       Der Landrat wird beauftragt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um zügig die für die Unterbringung von Flüchtlingen notwendigen Plätze in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften bereitstellen zu können.

 

Herr Dr. Berger bittet abschließend die Abgeordneten um Abstimmung des veränderten Antrages

des Landrates mit der vorgeschlagenen Veränderung von Herrn Dr. Pech.

 

Abstimmungsergebnisse:

MH Ja, 2 Nein, 8 Enthaltung

 

Herr Beier, NPD, hat bei dieser Abstimmung mit Nein gestimmt.