Sitzung: 08.07.2015 Kreistag
Herr Dr. Pech erläutert den
Abgeordneten, dass der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE auf die
geschilderten Probleme von Herrn Lindemann im Kreisausschuss am 17.06.2015 bei
der Unterbringung von Flüchtlingen aufbaut. Er betont, dass seine Fraktion auch
über den Landkreis hinaus aktiv war und
dass die aufgeführten Gründe auch den zuständigen Bundes- und Landesministerien
übermittelt werden.
Anschließend sagt Herr Wende,
dass es wichtig wäre, eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge im Auge zu
haben. Insofern sei es notwendig, den Abriss von Wohnungen zu stoppen.
Herr Beier, NPD, bezieht sich
anschließend auf einen Zeitungsartikel von der MOZ aus dem Jahr 2011 über die
Mieter der Wohnungen in der Fürstenwalder Straße in Storkow. Er liest den
Abgeordneten diesen Artikel vor und vertritt die Meinung, dass diese ehemaligen
Mieter gegenüber den Flüchtlingen durch den Kreistag zu wenig Hilfe erfahren
haben.
Daraufhin erklärt der
Landrat, dass die Situation der damaligen Mieter in Storkow durch ein Unternehmen aus der Schweiz verursacht wurde.
Er ist über die Rede von Herrn Beier empört und sagt, dass der Landkreis bis an die Grenze rechtlicher Möglichkeiten aus Mitteln des SGB
II Mietvorauszahlungen, Nebenkostenvorauszahlungen sowie die Kosten für das
Heizwerk finanziert hat.
Eingehend auf den
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE betont der Landrat, dass er keine
ausreichende Grundlage sieht, diese Entschließung den zuständigen Bundes- und
Landesministerien zu übermitteln. Er betont, dass bereits bestandskräftige
Fördermittelbescheide zum Abriss von Wohnungen in Beeskow, Eisenhüttenstadt und
Storkow vorliegen. Verhandlungen mit der Stadt Storkow laufen derzeitig noch,
da der Fördermittelbescheid eine Laufzeit bis 2017
hat.
Abschließend schlägt der
Landrat vor, dass sich die Fraktionen auf einen
gemeinsamen Dringlichkeitsantrag einigen könnten.
Herr Hilke sagt anschließend,
dass sich die Fraktionen der SPD, CDU, FDP/BJA/BVFO im Hinblick auf die
Ausführungen von Herrn Lindemann, Herrn Buhrke und des Landrates entschieden
haben, ihren gemeinsamen Dringlichkeitsantrag zurückzuziehen. Er versichert,
dass die aufgeführten Fraktionen die Verwaltung bei der Bewältigung der
schwierigen Aufgaben unterstützen
werden.
Herr Beier betont, dass das
Thema der ehemaligen Mieter in Storkow, Fürstenwalder Str. nicht im Kreistag
behandelt wurde.
Herr Opitz begrüßt
anschließend die Rücknahme des gemeinsamen Dringlichkeitsantrages und erklärt,
dass er einige Formulierungen des Antrages nicht nachvollziehen kann.
Herr Papendieck findet es
nicht gut, dass der gemeinsame Dringlichkeitsantrag aus den genannten Gründen
zurückgezogen wird.
Anschließend betont Herr Dr.
Pech nochmals die Notwendigkeit des Dringlichkeitsantrages seiner Fraktion.
Bezugnehmend auf den Antrag
der Fraktion DIE LINKE sagt Frau Siebke, SPD–Fraktion, dass man bei der Unterbringung der
Flüchtlinge auch den Aspekt des Bevölkerungsschwundes bei den
Stadtumbauprogrammen beachten muss.
Frau Niels sagt, dass sie auf
den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE verzichten kann und ihr der
Kreistagsbeschluss vom 15.04.2015 völlig
ausreicht.
Herr Zeschmann betont, dass
es bei der Unterbringung von Flüchtlingen darum geht, den Stadtumbau zeitlich
auszusetzen und die Flüchtlinge in den vorhandenen Wohnraum unterzubringen oder
in Zelten bzw. Turnhallen.
Anschließend unterbreitet der
Landrat Herrn Hilke den Vorschlag, den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag nicht
zurückzunehmen, sondern bietet einen Kompromiss an.
Er macht den Vorschlag, den
ersten Absatz zu streichen und im dritten Absatz das Dezernat III
zu ergänzen. Nach dem Datum
15.04.2015 ist der Punkt zu entfernen und „Dem“ ist kleinzuschreiben.
Der Landrat begründet, dass
durch den veränderten gemeinsamen Dringlichkeitsantrag dadurch deutlich gemacht
wird, dass sich Kreistag und Kreisverwaltung auf einem gemeinsamen Weg
befinden.
Daraufhin bittet Herr Hilke
um eine kurze Unterbrechung, um sich mit den Verfassern des gemeinsamen
Dringlichkeitsantrages zu beraten.
Danach erklärt Herr Hilke,
dass Einverständnis darüber erzielt wurde, den zurückgezogenen Antrag in
veränderter Form erneut zur Abstimmung zu bringen.
Die veränderte Form sieht
vor:
Spiegelstrich 1 wird
gestrichen und im Spiegelstrich 3 wird das Dezernat III ergänzt.
Herr Hilke begründet die
Entscheidung, dass durch den veränderten Dringlichkeitsantrag der Verwaltung die notwendige Unterstützung
des Kreistages bei der Unterbringung von Flüchtlingen zukommt.
Herr Dr. Zeschmann fragt
nach, ob nach der Geschäftsordnung ein bereits zurückgezogener Antrag erneut
eingebracht werden kann.
Der Landrat erklärt
daraufhin, dass er berechtigt ist, bevor der Tagesordnungspunkt nicht
abgeschlossen ist, jederzeit einen
eigenen Antrag einbringen kann.
Der Landrat beantragt dann
die Abstimmung über den von Herrn Hilke vorgetragenen veränderten
Dringlichkeitsantrag.
Herr Dr. Pech erklärt sich
einverstanden mit dem neuen Dringlichkeitsantrag des Landrates, möchte jedoch
noch folgende Änderung im ersten Absatz:
-
Der Landrat wird
beauftragt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um zügig die für die Unterbringung von
Flüchtlingen notwendigen Plätze in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften
bereitstellen zu können.
Herr Dr. Berger bittet
abschließend die Abgeordneten um Abstimmung des veränderten Antrages
des Landrates mit der
vorgeschlagenen Veränderung von Herrn Dr. Pech.
Abstimmungsergebnisse:
MH Ja, 2 Nein, 8 Enthaltung
Herr Beier, NPD, hat bei
dieser Abstimmung mit Nein gestimmt.