Sitzung: 30.09.2015 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 8/DIE LINKE/2015
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge
beschließen:
Der Kreistag bildet einen
zeitweiligen Ausschuss „Kommunalreform“.
Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, die Wirkungen der von der Landesregierung
beabsichtigten Kommunalreform für den Landkreis Oder-Spree zusammenfassend zu
untersuchen und dem Kreistag bis zum Ende des I. Halbjahres 2016 einen Bericht
als Grundlage für eine begründete Positionierung vorzulegen.
Herr Dr. Pech begründet
seinen Antrag zur Bildung eines zeitweiligen Ausschusses
zur Kommunalreform. Seiner
Fraktion ging es darum, eine begründete
Position zu einer möglichen Kommunalreform zu entwickeln.
Danach erklärt Herr Dr.
Berger, dass von den Fraktionen SPD, CDU
und B-J-A/FDP/BVFO
ein gemeinsamer
Änderungsantrag vorliegt.
Er lautet:
Der Kreistag möge
beschließen:
Es ist eine zeitweilige
Arbeitsgruppe zur Kommunalreform zu bilden. Diese setzt sich aus dem Vorsitzenden
des Kreistages, je 1 Vertreter der Fraktionen des Kreistages, aus 3 Vertretern
der Verwaltung (Frau Dr. Weser, Herr M. Buhrke, Herr R. Lindemann) und 3
Vertretern der kommunalen Ebene (Bürgermeister/Amtsdirektoren) zusammen. Diese
Arbeitsgruppe soll sich bis Ende Oktober 2015 konstituieren.
Anschließend betont Herr
Hilke, dass der Änderungsantrag mit dem Ziel verfasst wurde, sowohl 3 Vertreter
der Verwaltung, jeweils einen Vertreter der Fraktionen bzw. 3 Vertreter der
kommunalen Ebene zu gemeinsamen
Entscheidungen zu gelangen. Er bittet die Abgeordneten, dem Änderungsantrag
zuzustimmen.
Der Landrat verweist darauf,
dass er dem vorliegenden Änderungsantrag so nicht zustimmen kann, da der
Kreistag nicht beschließen kann, was die Bürgermeister zu tun haben.
Er betont, dass er gegenüber
der Landesregierung und dem Landtag keine Meinung vertreten
wird, woran er nicht
beteiligt war.
Frau Kilian verteidigt anschließend den vorliegenden Änderungsantrag
und betont, dass bereits mit dem Bürgermeister von Beeskow, Herrn Steffen, das Gespräch gesucht wurde.
Herr Dr. Pech schlägt vor,
den Änderungsantrag dahingehend zu ändern, dass der Landrat die
3 Vertreter aus der
Verwaltung bestimmt.
Der Änderungsantrag zum
Antrag der Fraktion Die Linke lautet:
Der Kreistag möge
beschließen:
Es ist eine zeitweilige
Arbeitsgruppe zur Kommunalreform zu bilden.
Diese setzt sich aus dem
Vorsitzenden des Kreistages, je 1 Vertreter der Fraktionen des Kreistages, aus
3 Vertretern der Verwaltung, die der Landrat bestimmt, und 3 Vertretern der
kommunalen Ebene (Bürgermeister/Amtsdirektoren) zusammen.
Diese Arbeitsgruppe soll sich
bis Ende Oktober 2015 konstituieren. Die Einladung erfolgt durch den
Vorsitzenden des Kreistages.
Abschließend bittet Herr Dr.
Berger die Abgeordneten um ihre Abstimmung zum geänderten Antrag der Fraktion
DIE LINKE.