Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Kreistag bildet einen zeitweiligen Ausschuss „Kommunalreform“.
Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, die Wirkungen der von der Landesregierung beabsichtigten Kommunalreform für den Landkreis Oder-Spree zusammenfassend zu untersuchen und dem Kreistag bis zum Ende des I. Halbjahres 2016 einen Bericht als Grundlage für eine begründete Positionierung vorzulegen.


Herr Dr. Pech begründet seinen Antrag zur Bildung eines zeitweiligen Ausschusses

zur Kommunalreform. Seiner Fraktion  ging es darum, eine begründete Position zu einer möglichen Kommunalreform zu entwickeln.

Danach erklärt Herr Dr. Berger, dass  von den Fraktionen SPD, CDU und B-J-A/FDP/BVFO

ein gemeinsamer Änderungsantrag vorliegt.

Er lautet:

Der Kreistag möge beschließen:

Es ist eine zeitweilige Arbeitsgruppe zur Kommunalreform zu bilden. Diese setzt sich aus dem Vorsitzenden des Kreistages, je 1 Vertreter der Fraktionen des Kreistages, aus 3 Vertretern der Verwaltung (Frau Dr. Weser, Herr M. Buhrke, Herr R. Lindemann) und 3 Vertretern der kommunalen Ebene (Bürgermeister/Amtsdirektoren) zusammen. Diese Arbeitsgruppe soll sich bis Ende Oktober 2015 konstituieren.

Anschließend betont Herr Hilke, dass der Änderungsantrag mit dem Ziel verfasst wurde, sowohl 3 Vertreter der Verwaltung, jeweils einen Vertreter der Fraktionen bzw. 3 Vertreter der kommunalen Ebene zu  gemeinsamen Entscheidungen zu gelangen. Er bittet die Abgeordneten, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

 

Der Landrat verweist darauf, dass er dem vorliegenden Änderungsantrag so nicht zustimmen kann, da der Kreistag nicht beschließen kann, was die Bürgermeister zu tun haben.

Er betont, dass er gegenüber der Landesregierung und dem Landtag keine Meinung vertreten

wird, woran er nicht beteiligt war.

 

Frau Kilian verteidigt  anschließend den vorliegenden Änderungsantrag und betont, dass bereits mit dem Bürgermeister von Beeskow, Herrn Steffen,  das Gespräch gesucht wurde.

 

Herr Dr. Pech schlägt vor, den Änderungsantrag dahingehend zu ändern, dass der Landrat die

3 Vertreter aus der Verwaltung bestimmt.

 

Der Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion Die Linke lautet:

 

Der Kreistag möge beschließen:

Es ist eine zeitweilige Arbeitsgruppe zur Kommunalreform zu bilden.

Diese setzt sich aus dem Vorsitzenden des Kreistages, je 1 Vertreter der Fraktionen des Kreistages, aus 3 Vertretern der Verwaltung, die der Landrat bestimmt, und 3 Vertretern der kommunalen Ebene (Bürgermeister/Amtsdirektoren) zusammen.

Diese Arbeitsgruppe soll sich bis Ende Oktober 2015 konstituieren. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden des Kreistages.

 

Abschließend bittet Herr Dr. Berger die Abgeordneten um ihre Abstimmung zum geänderten Antrag der Fraktion DIE LINKE.