Sitzung: 18.11.2015 Kreisausschuss
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: 053/2015
Herr Dr. Zeschmann möchte
gern wissen, warum im § 6 der Satz 6 künftig entfällt und verweist darauf, die
Zeiten des Schadstoffmobiles nach Möglichkeit flexibler zu gestalten. Frau
Drawe erläutert, dass die aufgeführte Thematik im § 6, Satz 6, in der
Abfallgebührensatzung geregelt ist. Sie verweist darauf, dass das Schadstoffmobil
von einer Fremdfirma betrieben wird und das KWU an die dortigen Arbeitszeiten
gebunden ist. Sie sagt, dass es auch möglich ist, die Schadstoffannahmestelle in Alt Golm zu
nutzen.
Es gibt keine weiteren
Wortmeldungen und der Landrat bittet die Abgeordneten um Zustimmung zur
Weiterleitung der Vorlage 053/2015 in den Kreistag.