Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Herr Dr. Zeschmann möchte gern wissen, warum im § 6 der Satz 6 künftig entfällt und verweist darauf, die Zeiten des Schadstoffmobiles nach Möglichkeit flexibler zu gestalten. Frau Drawe erläutert, dass die aufgeführte Thematik im § 6, Satz 6, in der Abfallgebührensatzung geregelt ist. Sie verweist darauf, dass das Schadstoffmobil von einer Fremdfirma betrieben wird und das KWU an die dortigen Arbeitszeiten gebunden ist. Sie sagt, dass es auch möglich ist,  die Schadstoffannahmestelle in Alt Golm zu nutzen. 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen und der Landrat bittet die Abgeordneten um Zustimmung zur Weiterleitung der Vorlage 053/2015 in den Kreistag.