Beschluss: zurückverwiesen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Landrat wird beauftragt, bis zur Sitzung des Kreistages im April 2016

1.   die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung innerhalb des Landkreises Oder-Spree (Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree Nr. 9 vom 19.11.2001) in der Fassung der 1. Änderung vom 22.02.2005 (Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree Nr. 2 vom 18.03.2005)

2.   die Satzung über die Benutzung von Übergangswohnheimen vom 01. November 1995 (Amtsblatt Nr. 19 vom 29.11.1995) in der Fassung der 1. Änderung, Beschluß 126/23/96 vom 17.12.96 (Amtsblatt Nr. 29 vom 12.02.97)

3.   die Satzung zur Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen im Landkreis Oder-Spree vom 22.10.1997

zu überprüfen und gegebenenfalls dem Kreistag eine überarbeitete Fassung zur Beschlussfassung oder einen Vorschlag zur Aufhebung vorzulegen.

 


Frau Dr. Jaksch, Fraktion DIE LINKE, erläutert kurz die Notwendigkeit der Überprüfung und gegebenenfalls eine Überarbeitung  der teilweise 20 Jahre alten Regelungen in den Satzungen.

Frau Kilian, SPD-Fraktionsvorsitzende, beantragt, dass der vorliegende Antrag zunächst in den Finanzausschuss zurückverwiesen wird.

Herr Dr. Berger bittet dann die Abgeordneten um Abstimmung zum Verweis des Antrages in den Finanzausschuss.

 

Abstimmungsergebnisse:

MH Ja, 2 Enthaltungen