Sitzung: 02.12.2015 Kreistag
Beschluss: zurückverwiesen
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: 10/DIE LINKE/2015
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge
beschließen:
Der Landrat wird beauftragt,
bis zur Sitzung des Kreistages im April 2016
1.
die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur
vorläufigen Unterbringung innerhalb des Landkreises Oder-Spree (Amtsblatt des
Landkreises Oder-Spree Nr. 9 vom 19.11.2001) in der Fassung der 1. Änderung vom
22.02.2005 (Amtsblatt des Landkreises Oder-Spree Nr. 2 vom 18.03.2005)
2.
die Satzung über
die Benutzung von Übergangswohnheimen vom 01. November 1995 (Amtsblatt Nr. 19
vom 29.11.1995) in der Fassung der 1. Änderung, Beschluß 126/23/96 vom 17.12.96
(Amtsblatt Nr. 29 vom 12.02.97)
3.
die Satzung zur
Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen
im Landkreis Oder-Spree vom 22.10.1997
zu überprüfen und
gegebenenfalls dem Kreistag eine überarbeitete Fassung zur Beschlussfassung
oder einen Vorschlag zur Aufhebung vorzulegen.
Frau Dr. Jaksch, Fraktion DIE
LINKE, erläutert kurz die Notwendigkeit der Überprüfung und gegebenenfalls eine
Überarbeitung der teilweise 20 Jahre
alten Regelungen in den Satzungen.
Frau Kilian,
SPD-Fraktionsvorsitzende, beantragt, dass der vorliegende Antrag zunächst in
den Finanzausschuss zurückverwiesen wird.
Herr Dr. Berger bittet dann
die Abgeordneten um Abstimmung zum Verweis des Antrages in den Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnisse:
MH Ja, 2 Enthaltungen