Sitzung: 20.01.2016 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Vorlage: 010/2016
Die Erläuterungen zum
Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6741
Abschnitt 010 von Fürstenwalde / Spree bis Neuendorf im Sande – 1. BA werden
von der Dezernentin für Kreisentwicklung, Umwelt und Bauwesen, Frau Gläsmer
vorgenommen. Die K 6741 verläuft nördlich des Stadtgebietes von Fürstenwalde /
Spree. Der betreffende Abschnitt umfasst eine Länge von ca. 1,9 km. Der Zustand
dieser Straße ist desolat. Es liegt hier ein umfängliches Schadensbild vor. In
der Vergangenheit mussten bereits mehrfach Reparaturarbeiten ausgeführt werden.
Dies ist nicht zuletzt auch auf die geringe Ausbaubreite und die vorhandenen
Verkehrsbelastungen zurückzuführen.
Zur Abstellung dieser Mängel wurde
nunmehr ein sach- und fachkundiges Planungsbüro beauftragt, welches zunächst
die planerischen Vorbereitungen zur Erneuerung der Kreisstraße umsetzen soll.
Des Weiteren stellt die
Dezernentin die Werte der festgestellten Verkehrsstärke vor. Demnach wurden
innerhalb von 24 h 1.354 Fahrzeuge gezählt. Den größten Anteil stellen die PKW
mit 1.258 Fahrzeugen, gefolgt von 76 LKW und 20 Linienbussen.
Die Kreisstraße wird außerdem
bei Unfallereignissen oder im Fall von Baustellen auf den umliegenden Bundes-
und Landesstraßen als Umleitungsstrecke stark frequentiert.
Zum weiteren zeitlichen
Ablauf dieser Maßnahme führt Frau Gläsmer aus, dass im Jahr 2016 nicht nur die
Verkehrsanlagenplanung intensiv fortgesetzt und abgeschlossen wird sondern auch
die bauliche Realisierung erfolgen soll.
Da durch die notwendige einseitige
Verbreiterung der Straße am rechten Fahrbahnrand Eingriffe in den Naturhaushalt
erforderlich werden, ist die untere Naturschutzbehörde in die planerischen
Tätigkeiten einbezogen worden.
Die Ergebnisse des
planerischen Prozesses werden dem Ausschuss dann im Rahmen des Baubeschlusses
zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.
Die Kosten der Maßnahme
betragen 1,22 Mio. €. Der finanzielle Eigenanteil des Landkreises beträgt in
diesem Zusammenhang 725.300 €. Das Land Brandenburg stellt auf Grundlage der aktuellen
Förderrichtlinie eine Zuwendung in Höhe von 495.000 € für diese Maßnahme
bereit. Die Stellungnahme der Kämmerei der Kreisverwaltung liegt hierzu vor.
Damit schließt die
Dezernentin ihren Vortrag, so dass sich der Vorsitzende nach vorliegenden Fragen
erkundigen kann.
[17:15 Uhr, Herr Hilpmann
trifft ein]
Frau Tschierschky erfragt,
wie viele Bäume bei Umsetzung der Maßnahme gefällt werden müssen und um welche
Arten es sich dabei handelt.
Frau Gläsmer erklärt
daraufhin, dass mit derzeitigem Planungsstand noch keine konkreten Angaben in
dieser Hinsicht gemacht werden können. Ersten Ermittlungen zur Folge könnten
ca. 20 Bäume davon betroffen sein. Das endgültige Ergebnis hierzu wird mit
dem Baubeschluss auf Grundlage des dann erreichten Planungsstandes vorgestellt.
Sicher ist, dass nur die Bäume gefällt werden, wo es nicht vermieden werden
kann.
Herr Labahn merkt an, dass an
dieser Straße kein alleeartiger Baumbestand vorzufinden ist. Daher sind
verschiedene Baumarten, wie Ahorn, Robinien oder Linden anzutreffen.
Frau Gläsmer stellt in
Aussicht, die Baumarten auf Grundlage des Baumkatasters im Nachhinein zu
benennen.
Herr Kahlisch möchte wissen,
ob die Maßnahme auf Grundlage der Prioritätenliste abgearbeitet wird oder durch
eine spontane Entscheidung wegen des gravierenden Schadensbildes entstand.
Frau Gläsmer führt dazu aus,
dass die Maßnahme auf der Grundlage des Kreisstraßenbedarfsplanes und der
Prioritätenliste umgesetzt wird.
Herr Engert ist der Meinung,
dass der finanzielle Anteil des Landes wegen des redundanten
Umleitungsverkehres, der auf zahlreiche Baustellen an Bundes-und Landesstraßen
zurück zu führen ist, und die dadurch verursachten Belastungen auf
beispielsweise Kreisstraßen deutlich höher ausfallen müsste.
Frau Gläsmer stimmt dieser
Ansicht vom Grundsatz her zu. Zu diesem Thema gab es fortwährend zahlreiche
Diskussionen sowohl mit dem Landesbetrieb Straßenwesen als auch mit dem
zuständigen Ministerium, um sachgerechte Lösungen in dieser Angelegenheit
herbeizuführen.
Frau Prof. Dr. Böhm schlägt
daraufhin vor, den Abteilungsleiter Planung, Herrn Schade vom Landesbetrieb
Straßenwesen in eine der nächsten Ausschusssitzungen einzuladen, um das Problem
Umleitungsausweisung und –verkehre zu diskutieren.
Frau Gläsmer steht dem
Vorschlag offen gegenüber. Sie betont jedoch, dass es bereits auf der
Verwaltungsebene regelmäßig stattfindende Beratungsrunden gibt, in denen diese
Sachverhalte ausgiebig erörtert werden.
Herr Balzer erinnert daran,
dass mit dem Bau der Ortsumfahrung Fürstenwalde/Spree [B 168] die Diskussion
geführt wurde, die Bundesstraße über die K 6741 weiter nach Norden Richtung
Schönfelde zu leiten. Bei dieser Variante entfällt der Abschnitt der B 168 aus
der nördlichen Stadtlage. Er möchte daher wissen, ob es dazu einen aktuellen
Sachstand gibt.
Herr Thoma führt dazu aus,
dass für diesen Bereich keine aktuellen Konzeptionen oder Planungen bekannt
sind, die für die B 168 eine geänderte Streckenführung zum Inhalt haben.
Frau Gläsmer merkt an, dass
die Maßnahme auch nicht Inhalt des Bundesverkehrswegeplans 2015 ist.
Da keine weiteren Fragen
angezeigt werden leitet Herr Rengert zur Beschlussfassung über.
Es folgt die Abstimmung:
einstimmig, 9 X Ja-Stimmen