Die Erläuterungen zum Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6741 Abschnitt 010 von Fürstenwalde / Spree bis Neuendorf im Sande – 1. BA werden von der Dezernentin für Kreisentwicklung, Umwelt und Bauwesen, Frau Gläsmer vorgenommen. Die K 6741 verläuft nördlich des Stadtgebietes von Fürstenwalde / Spree. Der betreffende Abschnitt umfasst eine Länge von ca. 1,9 km. Der Zustand dieser Straße ist desolat. Es liegt hier ein umfängliches Schadensbild vor. In der Vergangenheit mussten bereits mehrfach Reparaturarbeiten ausgeführt werden. Dies ist nicht zuletzt auch auf die geringe Ausbaubreite und die vorhandenen Verkehrsbelastungen zurückzuführen.

Zur Abstellung dieser Mängel wurde nunmehr ein sach- und fachkundiges Planungsbüro beauftragt, welches zunächst die planerischen Vorbereitungen zur Erneuerung der Kreisstraße umsetzen soll.

Des Weiteren stellt die Dezernentin die Werte der festgestellten Verkehrsstärke vor. Demnach wurden innerhalb von 24 h 1.354 Fahrzeuge gezählt. Den größten Anteil stellen die PKW mit 1.258 Fahrzeugen, gefolgt von 76 LKW und 20 Linienbussen.

Die Kreisstraße wird außerdem bei Unfallereignissen oder im Fall von Baustellen auf den umliegenden Bundes- und Landesstraßen als Umleitungsstrecke stark frequentiert.

Zum weiteren zeitlichen Ablauf dieser Maßnahme führt Frau Gläsmer aus, dass im Jahr 2016 nicht nur die Verkehrsanlagenplanung intensiv fortgesetzt und abgeschlossen wird sondern auch die bauliche Realisierung erfolgen soll.

Da durch die notwendige einseitige Verbreiterung der Straße am rechten Fahrbahnrand Eingriffe in den Naturhaushalt erforderlich werden, ist die untere Naturschutzbehörde in die planerischen Tätigkeiten einbezogen worden.

Die Ergebnisse des planerischen Prozesses werden dem Ausschuss dann im Rahmen des Baubeschlusses zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

Die Kosten der Maßnahme betragen 1,22 Mio. €. Der finanzielle Eigenanteil des Landkreises beträgt in diesem Zusammenhang 725.300 €. Das Land Brandenburg stellt auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie eine Zuwendung in Höhe von 495.000 € für diese Maßnahme bereit. Die Stellungnahme der Kämmerei der Kreisverwaltung liegt hierzu vor.

Damit schließt die Dezernentin ihren Vortrag, so dass sich der Vorsitzende nach vorliegenden Fragen erkundigen kann.

[17:15 Uhr, Herr Hilpmann trifft ein]

Frau Tschierschky erfragt, wie viele Bäume bei Umsetzung der Maßnahme gefällt werden müssen und um welche Arten es sich dabei handelt.

Frau Gläsmer erklärt daraufhin, dass mit derzeitigem Planungsstand noch keine konkreten Angaben in dieser Hinsicht gemacht werden können. Ersten Ermittlungen zur Folge könnten ca. 20 Bäume davon betroffen sein. Das endgültige Ergebnis hierzu wird mit dem Baubeschluss auf Grundlage des dann erreichten Planungsstandes vorgestellt. Sicher ist, dass nur die Bäume gefällt werden, wo es nicht vermieden werden kann.

Herr Labahn merkt an, dass an dieser Straße kein alleeartiger Baumbestand vorzufinden ist. Daher sind verschiedene Baumarten, wie Ahorn, Robinien oder Linden anzutreffen.

Frau Gläsmer stellt in Aussicht, die Baumarten auf Grundlage des Baumkatasters im Nachhinein zu benennen.

Herr Kahlisch möchte wissen, ob die Maßnahme auf Grundlage der Prioritätenliste abgearbeitet wird oder durch eine spontane Entscheidung wegen des gravierenden Schadensbildes entstand.

Frau Gläsmer führt dazu aus, dass die Maßnahme auf der Grundlage des Kreisstraßenbedarfsplanes und der Prioritätenliste umgesetzt wird.

Herr Engert ist der Meinung, dass der finanzielle Anteil des Landes wegen des redundanten Umleitungsverkehres, der auf zahlreiche Baustellen an Bundes-und Landesstraßen zurück zu führen ist, und die dadurch verursachten Belastungen auf beispielsweise Kreisstraßen deutlich höher ausfallen müsste.

Frau Gläsmer stimmt dieser Ansicht vom Grundsatz her zu. Zu diesem Thema gab es fortwährend zahlreiche Diskussionen sowohl mit dem Landesbetrieb Straßenwesen als auch mit dem zuständigen Ministerium, um sachgerechte Lösungen in dieser Angelegenheit herbeizuführen.

Frau Prof. Dr. Böhm schlägt daraufhin vor, den Abteilungsleiter Planung, Herrn Schade vom Landesbetrieb Straßenwesen in eine der nächsten Ausschusssitzungen einzuladen, um das Problem Umleitungsausweisung und –verkehre zu diskutieren.

Frau Gläsmer steht dem Vorschlag offen gegenüber. Sie betont jedoch, dass es bereits auf der Verwaltungsebene regelmäßig stattfindende Beratungsrunden gibt, in denen diese Sachverhalte ausgiebig erörtert werden.

Herr Balzer erinnert daran, dass mit dem Bau der Ortsumfahrung Fürstenwalde/Spree [B 168] die Diskussion geführt wurde, die Bundesstraße über die K 6741 weiter nach Norden Richtung Schönfelde zu leiten. Bei dieser Variante entfällt der Abschnitt der B 168 aus der nördlichen Stadtlage. Er möchte daher wissen, ob es dazu einen aktuellen Sachstand gibt.

Herr Thoma führt dazu aus, dass für diesen Bereich keine aktuellen Konzeptionen oder Planungen bekannt sind, die für die B 168 eine geänderte Streckenführung zum Inhalt haben.

Frau Gläsmer merkt an, dass die Maßnahme auch nicht Inhalt des Bundesverkehrswegeplans 2015 ist.

Da keine weiteren Fragen angezeigt werden leitet Herr Rengert zur Beschlussfassung über.

Es folgt die Abstimmung: einstimmig, 9 X Ja-Stimmen