Der Landrat informiert, dass die sich die Flüchtlingssituation im Land Brandenburg  etwas entspannt hat .Mit Stichtag 31.12.15 wurde vom Land Brandenburg ein Aufnahmerückstand bei den Landkreisen und kreisfreien Städten von ca. 13.000 Personen ausgewiesen, obwohl in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ca. 3000 Personen untergebracht waren. Seitens des Bundes gibt es für 2016 keine offiziellen Prognosen für 2016 und  demzufolge auch keine Prognosen des Landes. Dazu wurden vom Landkreistag Brandenburg  klare Aussagen des Landes gefordert.

Von eminenter Bedeutung ist, so Herr Zalenga,  dass die Landesregierung momentan das Landesaufnahmegesetz  überarbeitet  und hierzu auch die kommunalen  Spitzenverbände zur Beteiligung aufgerufen sind. Dazu gab es eine Sitzung der Landräte, wo umfangreiche Stellungnahmen gegenüber dem Land abgegeben wurden. Der Landrat informiert, dass aus dem Entwurf des Landesaufnahmegesetzes hervorgeht, keine finanziellen Regelungen ersichtlich sind, sondern Verordnungsermächtigungen für die zuständigen Ministerien vorhanden sind und die Rechtsverordnungen von den zuständigen Ministerien vorgelegt werden. Hierzu gibt es erste Entwürfe, jedoch zur Kostenerstattung gibt es keine klare Übersicht. Massive Kritik gibt es am Integrationskonzept des Landes. Derzeitig wird im Landkreis Oder-Spree  der Verwaltung an einem kreislichen Integrationskonzept gearbeitet.

Herr Zalenga betont, dass durch die Vorgehensweise des Landes, die Kostenregelung nicht im Gesetz, sondern in Rechtsverordnungen festzulegen, der Weg zum Landesverfassungsgericht nicht zugelassen wird. Notfalls wird der Weg über eine Normkontrollklage vor dem Verwaltungs-gericht gegangen.

 

Der Landrat informiert weiter, dass die Verwaltung an den angekündigten Strukturveränderungen

arbeitet. Ein klares Konzept hierzu kann jedoch noch nicht vorgelegt werden. Dazu muss noch eine umfassende Diskussion mit allen Beteiligten geführt werden. Dazu gehören auch weitere Gespräche  mit den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages Oder-Spree.