Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der Einwohnerfragestunde wendet sich Herr Peters mit folgenden Sachverhalten an den Landrat und die Abgeordneten des Kreistages:

 

  1. Wie ist der derzeitige Stand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema  Altanschließer-Problematik  im Land Brandenburg?
  2. Er kritisiert die Arbeit des Bauordnungsamtes in Bezug auf einen Bauantrag, der negativ beschieden wurde und verweist darauf, dass eine Teilungsgenehmigung von 1994 die Ursache dafür war. Des Weiteren kann er nicht nachvollziehen, dass seine  Anschreiben an den Landrat noch nicht beantwortet wurden.
  3. Herr Peters verweist auf Probleme im Sozialamt des LOS mit der Ausführung von Gesetzen im SGB XII und schildert dies an Hand eines Beispiels in eigener Sache.

 

 

Danach sagt Herr Dr. Zeschmann, Fraktionsvorsitzender BVB/Freie Wähler, dass lt. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes die Beitragserhebung in Brandenburg auf einer rechtswidrigen Grundlage erfolgt ist und die Beitragszahler ihre Beiträge zurückerhalten müssen. Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten sagt aus, dass eine Rechtspflicht besteht, dass die Beitragszahler, wo noch offene Forderungen bestehen, ihre Beiträge zurückbekommen müssen und weitere Beitragszahler im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ihre Beiträge ebenfalls zurückerhalten sollten.  

Herr Dr. Zeschmann informiert weiter, dass die Landesregierung noch keine Stellung bezogen hat, wie sie mit dem Gutachten umgehen wird.

 

Anschließend erklärt der Landrat, dass das Thema „Altanschließer“ weder Sache des Landrates noch des Kreistages ist. Ansprechpartner wären hier die Gemeinden, Kommunen und die zuständigen Zweckverbände. Er kritisiert die Aussagen von Herrn Dr. Zeschmann und betont, dass das Bundesverfassungsgericht lediglich die lange Rückwirkung – die Verjährungsfrist gerügt und nicht die Altanschließerbeiträge als solches.

 

Der Landrat bezieht sich auf den Redebeitrag von Herrn Peters und betont, dass die Verwaltung bei ihren Entscheidungen nach Recht und Gesetz gehandelt hat und verweist darauf, dass

Herr Peters natürlich auch das Recht einer Klage vor dem Sozialgericht hat.

Herr Zalenga betont, dass er sich umgehend darum kümmern wird, dass die letzten Schreiben  von Herrn Peters  beantwortet werden.

 

 

Weitere Wortmeldungen von Bürgern aus dem Landkreis Oder-Spree gibt es nicht.