Sitzung: 06.07.2016 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
In der Einwohnerfragestunde
wendet sich Herr Peters mit folgenden Sachverhalten an den Landrat und die
Abgeordneten des Kreistages:
- Wie ist der derzeitige Stand nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zum Thema
Altanschließer-Problematik
im Land Brandenburg?
- Er kritisiert die Arbeit des Bauordnungsamtes in Bezug auf einen
Bauantrag, der negativ beschieden wurde und verweist darauf, dass eine
Teilungsgenehmigung von 1994 die Ursache dafür war. Des Weiteren kann er
nicht nachvollziehen, dass seine
Anschreiben an den Landrat noch nicht beantwortet wurden.
- Herr Peters verweist auf Probleme im Sozialamt des LOS mit der
Ausführung von Gesetzen im SGB XII und schildert dies an Hand eines
Beispiels in eigener Sache.
Danach sagt Herr Dr.
Zeschmann, Fraktionsvorsitzender BVB/Freie Wähler, dass lt. Beschluss des
Bundesverfassungsgerichtes die Beitragserhebung in Brandenburg auf einer
rechtswidrigen Grundlage erfolgt ist und die Beitragszahler ihre Beiträge
zurückerhalten müssen. Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes
Gutachten sagt aus, dass eine Rechtspflicht besteht, dass die Beitragszahler,
wo noch offene Forderungen bestehen, ihre Beiträge zurückbekommen müssen und
weitere Beitragszahler im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ihre Beiträge
ebenfalls zurückerhalten sollten.
Herr Dr. Zeschmann informiert
weiter, dass die Landesregierung noch keine Stellung bezogen hat, wie sie mit
dem Gutachten umgehen wird.
Anschließend erklärt der
Landrat, dass das Thema „Altanschließer“ weder Sache des Landrates noch des
Kreistages ist. Ansprechpartner wären hier die Gemeinden, Kommunen und die
zuständigen Zweckverbände. Er kritisiert die Aussagen von Herrn Dr. Zeschmann
und betont, dass das Bundesverfassungsgericht lediglich die lange Rückwirkung –
die Verjährungsfrist gerügt und nicht die Altanschließerbeiträge als solches.
Der Landrat bezieht sich auf
den Redebeitrag von Herrn Peters und betont, dass die Verwaltung bei ihren
Entscheidungen nach Recht und Gesetz gehandelt hat und verweist darauf, dass
Herr Peters natürlich auch
das Recht einer Klage vor dem Sozialgericht hat.
Herr Zalenga betont, dass er
sich umgehend darum kümmern wird, dass die letzten Schreiben von Herrn Peters beantwortet werden.
Weitere Wortmeldungen von
Bürgern aus dem Landkreis Oder-Spree gibt es nicht.