Frau Kilian beantragt für die Trägervertreterin Frau Bienwald - Kita-Leiterin der Einrichtung - das Rederecht. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Frau Krüger gibt das Prüfergebnis des Antrages des Trägers durch die Verwaltung des Jugendamtes bekannt.

 

Herr Isermeyer und Frau Krüger erläutern die Hintergründe der Änderung der Beschlussvorlage:

 

Dem JHA liegt in dieser Sitzung eine Änderung der Beschlussvorlage 029/2016 vor, die zu beraten und zu beschließen ist.  In der ersten Fassung des  Beschlussvorschlages, wird die Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan  zum 01.09.2016 vorgeschlagen. In Bezug auf das Aufnahmedatum liegt irrtümlicher Weise ein formaler Fehler der Verwaltung vor. Entsprechend der  Stellungnahme des Amtes Scharmützelsee die der Verwaltung des Jugendamtes vorliegt, wird die Aufnahme erst zum 01.09.2017 befürwortet, frühestens zum 01.01.2017.

 

Daher ist eine geänderte Beschlussvorlage durch die Veraltung eingebracht worden. Im geänderten Beschlussvorschlag wird die  Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan daher zum 01.01.2017 vorgeschlagen. Die Aufnahme zum 01.01.2017 steht im Einklang mit dem Verfahren zur Aufnahme in den Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des Landkreises Oder-Spree (BV 056/2014 S.74).

 

Es erfolgt eine Debatte zu dem im oben benannten Kreistagsbeschluss verankerten Verfahren zur Aufnahme in den Bedarfsplan.

 

Einzelne Abgeordnete bemängeln, dass die Aufnahme in den Bedarfsplan in ihrem Zeitpunkt nicht von der Zustimmung der Kommune abhängig gemacht werden könne. Vielmehr sei allein zu prüfen, ob die inhaltlichen Kriterien erfüllt seien. Es sei zu prüfen, ob dies rechtskonform sei. Auch wurde bemängelt, dass es keine automatische Aufnahme oder Prüfung zur Aufnahme durch den Landkreis gebe (quasi per gesetzt).

 

Herr Isermeyer erläutert, dass die Aufnahme der Kita in den kreislichen Bedarf zur Folge habe, dass die kreisangehörige Kommune ab Aufnahmedatum gezwungen werde, die Sachkosten zu tragen. Aus diesem Grund hat sich der Kreistag mit obigem Kreistagsbeschluss dazu verständigt, dass die Aufnahme spätestens im Sommerkreistag durch den Kreistag zu beschließen sei und die tatsächliche Aufnahme dann spätestens zum Januar des Folgejahres wirksam werden könne. Eine frühere Aufnahme sei möglich, wenn die betroffenen Kommunen hier ausdrücklich zustimmen würden. Dies sei erforderlich, um der Kommune die Möglichkeit zu geben, entsprechende haushaltsrechtliche Vorkehrungen zu treffen.

 

Ein Kreistagsabgeordneter verwies darauf, dass die Entscheidung des Kreistages folglich eine Drittwirkung auf eine andere Behörde habe, weswegen hier auch davon ausgegangen werden könne, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Kommune rechtlich angreifbar sein könnte.

 

Frau Bienwald stellt die Arbeit der Kindertagesstätte vor. Sie geht auch auf den Prozess der Abprüfung zur Aufnahme in den Bedarfsplan ein. Es sei ihr als Leiterin nicht klar, warum eine Aufnahme in den Bedarfsplan erst möglich sei, zu einem Zeitpunkt, bei dem die Kommune zustimmt.

 

Im Ergebnis der Debatte beantragt Herr Prof. Dr. Stock, über die Ursprüngliche Beschlussvorlage auch abzustimmen.

 

 

1.    Beschlussvorschlag (ursprüngliche Beschlussvorlage):

Der Kreistag beschließt die Aufnahme der Kindertagesstätte „Filius“ in Bad Saarow in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des Landkreises zum 01.09.2016

 

Abstimmungsergebnis:

Der Beschlussvorlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

 

2.    Beschlussvorschlag (durch die Verwaltung Geänderte Beschlussvorlage)

 

Der Kreistag beschließt die Aufnahme der Kindertagesstätte „Filius“ in Bad Saarow in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des Landkreises zum 01.09.2016 01.01.2017

 

Abstimmungsergebnis:

Der geänderten Fassung der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.