Sitzung: 16.06.2016 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 029/2016
Frau Krüger gibt das Prüfergebnis des
Antrages des Trägers durch die Verwaltung des Jugendamtes bekannt.
Herr Isermeyer und
Frau Krüger erläutern die Hintergründe der Änderung der Beschlussvorlage:
Dem JHA liegt in
dieser Sitzung eine Änderung der Beschlussvorlage 029/2016 vor, die zu beraten
und zu beschließen ist. In der ersten
Fassung des Beschlussvorschlages, wird
die Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan zum 01.09.2016 vorgeschlagen. In Bezug auf
das Aufnahmedatum liegt irrtümlicher Weise ein formaler Fehler der Verwaltung
vor. Entsprechend der Stellungnahme des
Amtes Scharmützelsee die der Verwaltung des Jugendamtes vorliegt, wird die
Aufnahme erst zum 01.09.2017 befürwortet, frühestens zum 01.01.2017.
Daher ist eine
geänderte Beschlussvorlage durch die Veraltung eingebracht worden. Im
geänderten Beschlussvorschlag wird die
Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan daher zum 01.01.2017
vorgeschlagen. Die Aufnahme zum 01.01.2017 steht im Einklang mit dem Verfahren
zur Aufnahme in den Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des Landkreises
Oder-Spree (BV 056/2014 S.74).
Es erfolgt eine Debatte zu dem im oben benannten
Kreistagsbeschluss verankerten Verfahren zur Aufnahme in den Bedarfsplan.
Einzelne Abgeordnete bemängeln, dass die
Aufnahme in den Bedarfsplan in ihrem Zeitpunkt nicht von der Zustimmung der
Kommune abhängig gemacht werden könne. Vielmehr sei allein zu prüfen, ob die
inhaltlichen Kriterien erfüllt seien. Es sei zu prüfen, ob dies rechtskonform
sei. Auch wurde bemängelt, dass es keine automatische Aufnahme oder Prüfung zur
Aufnahme durch den Landkreis gebe (quasi per gesetzt).
Herr Isermeyer erläutert, dass die Aufnahme
der Kita in den kreislichen Bedarf zur Folge habe, dass die kreisangehörige
Kommune ab Aufnahmedatum gezwungen werde, die Sachkosten zu tragen. Aus diesem
Grund hat sich der Kreistag mit obigem Kreistagsbeschluss dazu verständigt, dass
die Aufnahme spätestens im Sommerkreistag durch den Kreistag zu beschließen sei
und die tatsächliche Aufnahme dann spätestens zum Januar des Folgejahres
wirksam werden könne. Eine frühere Aufnahme sei möglich, wenn die betroffenen
Kommunen hier ausdrücklich zustimmen würden. Dies sei erforderlich, um der
Kommune die Möglichkeit zu geben, entsprechende haushaltsrechtliche
Vorkehrungen zu treffen.
Ein Kreistagsabgeordneter verwies darauf,
dass die Entscheidung des Kreistages folglich eine Drittwirkung auf eine andere
Behörde habe, weswegen hier auch davon ausgegangen werden könne, dass eine
Entscheidung gegen den Willen der Kommune rechtlich angreifbar sein könnte.
Frau Bienwald stellt die Arbeit der
Kindertagesstätte vor. Sie geht auch auf den Prozess der Abprüfung zur Aufnahme
in den Bedarfsplan ein. Es sei ihr als Leiterin nicht klar, warum eine Aufnahme
in den Bedarfsplan erst möglich sei, zu einem Zeitpunkt, bei dem die Kommune zustimmt.
Im Ergebnis der Debatte beantragt Herr Prof.
Dr. Stock, über die Ursprüngliche Beschlussvorlage auch abzustimmen.
1.
Beschlussvorschlag
(ursprüngliche Beschlussvorlage):
Der Kreistag beschließt die Aufnahme der Kindertagesstätte „Filius“ in Bad
Saarow in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des Landkreises zum 01.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Der
Beschlussvorlag wurde mehrheitlich abgelehnt.
2.
Beschlussvorschlag (durch die Verwaltung
Geänderte Beschlussvorlage)
Der Kreistag beschließt die Aufnahme der Kindertagesstätte „Filius“ in Bad
Saarow in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des Landkreises zum 01.09.2016
01.01.2017
Abstimmungsergebnis:
Der geänderten Fassung der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich
zugestimmt.