Die für das Jahr 2017 anstehenden wesentlichen Änderungen in der kommunalen Abfallwirtschaft – wie z. B. der Modellversuch Biosammlung und die Wiederaufnahme des Deponiebetriebes müssen insbesondere in der Abfallentsorgungssatzung  (AES) umfänglich eingearbeitet werden.

 

Es wurde von Drawe angemerkt, dass deshalb die erforderlichen Satzungsänderungen nicht in einer weiteren 4. Änderungssatzung sondern in einer jeweils neuen Satzung eingearbeitet werden sollen. Die ab 2017 beabsichtigten Änderungen in den Satzungen AES und AGS stellte Frau Neidhardt anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

 

Es wurde für die Abfallentsorgungssatzung eine Entwurfsfassung mit der Gegenüberstellung ALT-NEU ausgehändigt, mit der Bitte an alle WA-Mitglieder sich diese durchzulesen und rechtzeitig bekannt zu geben, wenn am Entwurf noch etwas zu ändern sei. Somit könne etwaigen Änderungswünschen und Anmerkungen noch genügend Rechnung getragen werden, um zum nächsten WA am 02.11.2016 eine beschlussfähige Satzung vorlegen zu können.

 

Die Fragen in der anschließenden Diskussion wurden beantwortet.