Die Krankenkassen haben ihr Einverständnis zu den für das Jahr 2017 kalkulierten Rettungsdienstgebühren erteilt. Die Gebühren sinken trotz Mehraufwendungen für Personalkosten. Der Grund dafür ist die höhere Anzahl von Einsätzen. Uneinbringliche Forderungen (wie z.B. Vollstreckungskosten) gehen zu Lasten des Trägers (ca. 30 – 40 T€.