Sitzung: 10.01.2017 Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Wjertzoch, Sachgebietsleiterin Haushalt und
Sozialhilfe, und Frau Bänsch,
Sachgebietsleiterin Eingliederungshilfe, beide Amt 50, stellen ihre vier
Haushaltsschwerpunkte in den Bereichen Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung außerhalb von Eichrichtungen, Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe vor.
Die Ausführungen liegen in Schriftform vor und werden dem Protokoll
beigefügt.
Auf Nachfrage von Frau Freninez
zum erwähnten Recht auf Gründung weiterer Pflegestützpunkte erklärt Frau Bänsch, dass dies nur in
Abstimmung mit Frau Helminiak, Gesundheits- und Sozialplanung, Dez. I, erfolgen
kann und gemeinsam mit der AOK, die derzeit federführend im Bereich der
Krankenkasse sei, geplant werden sollte. Es gibt keine weiteren Fragen.
Anschließend
übergibt der Ausschussvorsitzende das Wort an Frau Fabian vom Amt 53, Sachgebietsleiterin Verwaltung. Sie stellt
als einen Haushaltsschwerpunkt die Erneuerung der Fachsoftware dar, was in
Zusammenarbeit mit der EDV ansatzweise im vergangenen Jahr in Planung war und
was sich teilweise bereits in der Ausschreibung befindet.
Ein weiterer Punkt
ist die schrittweise Ausstattung der Mitarbeiter mit neuer Technik, z. B.
Laptops und Smartphones, um die Rufbereitschaft und Datenübermittlung im
Außendienst zu verbessern. Als einen Problempunkt bezeichnet Frau Fabian die Honorarkosten, die im
Bereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes entstehen, da nach wie vor
ein Ärztemangel besteht. Zwar seien bereits zwei Neueinstellungen erfolgt, die
ab 01.04.2017 ihren Dienst
antreten werden,
jedoch müssen weitere Stellen besetzt werden. In diesem Zusammenhang müsse auch
beachtet werden, dass weiterhin Kosten während der Einarbeitungsphase neuer
Mitarbeiter entstehen. Die Kosten für den Infektionsschutz werden weitgehend
als Fehlbedarfsfinanzierung über das Ministerium gefördert. Die
Haushaltsansätze für die allgemeinen Kosten weichen nicht wesentlich vom
Vorjahr ab.
Herr Hilke bittet um weitere Erläuterung bezüglich der Planung der zu besetzenden
Stellen. Frau Fabian führt dazu aus,
dass zu den bereits erwähnten zwei Stellen in Vollzeit (ab 01.04.2017)
eventuell ab Juni 2017 die Besetzung einer 0,5-Stelle für den Jugendärztlichen
und einer 0,5-Stelle für den Amtsärztlichen Dienst erfolgt. Eine Stelle ist weiterhin
unbesetzt. Weitere Fragen an Frau Fabian gibt es nicht.
Frau Kaiser, kommissarische Amtsleiterin des Amtes 58, teilt zu Beginn ihrer
Ausführungen mit, dass im Jahr 2016 keine 100%ige Refinanzierung durch das Land
zu erwarten war.
Die Leistungen zur
Grundsicherung im Jahr 2016 lagen in einem Volumen von 8,7 Mill. € und werden
2017 auf voraussichtlich 10,3 Mill. € steigen, die Leistungen zur Unterbringung
und Integration von 10,5 Mill. € im Jahr 2016 auf 17,8 Mill. € im Jahr 2017.
Sie betont, dass 2016 eine Refinanzierung
von 86 % erfolgt sei und im Jahr 2017 bei 70 % liegen wird. Derzeit gehen die
Bemühungen in die Richtung, die Vorhaltungs- und Leerstandskosten entsprechend
zu senken. Erwähnt wurde, dass die Zugangseinschätzungen des Landes wegen
fehlender Prognosen des Bundes in den Jahren 2015 und 2016 getarnt waren. 2016
wurde beispielsweise mit einer Zugangsgröße von 1.625 Personen gerechnet,
tatsächlich wurden 805 Personen aufgenommen, im Jahr 2015 sind von 2.600
Personen tatsächlich 1.618 Personen angekommen.
Seit Ende Oktober
ist unter Bezugnahme auf das Landesaufnahmegesetz die Erstattungsverordnung
rückwirkend zum 01.04.2016 in Kraft getreten, was die inhaltliche Umsetzung –
was tatsächlich erstattungsfähig ist - sehr schwierig werden ließ. Nach der
Erstattungsverordnung sind das Leistungen für die Unterbringung,
Gesundheitskosten, Bildung und Teilhabe sowie die Gesamtleistungen aufgrund von
Einzelnachweisen. Weiterhin werden Erstattungspauschalen für Wachschutz,
Migrationssozialarbeit, Unterkunfts- und Sachleistungen gewährt.
Die Landkreise
arbeiten gemeinsam an dem Problem der Erstattung der Vorhaltungs- und
Leerstandskosten. Hier gab es bereits am 20.12.2016 einen Termin für das
Inkrafttreten der Richtlinie zum sogenannten „Fairen Lastenausgleich“.
Inhaltlich wurden dort die Kriterien erörtert, was an Refinanzierung möglich
ist. Ende Januar findet diesbezüglich eine Beratung statt. Angemerkt wurde
auch, dass es wichtig ist, dass weiter an der landesseitigen Erstattung der
Integrationskosten gearbeitet wird, da die vom Bund an die Länder geflossenen
Mittel bisher nicht ausgereicht wurden.
Der
Ausschussvorsitzende, Herr Balzer
fragt nach, ob für 2017 Mittel für die im letzten Jahr beschlossene
Ehrenamtsrichtlinie zur Förderung der Integration von Flüchtlingen eingeplant
wurden. Frau Kaiser gibt hierzu an,
dass dafür 15.000 € eingeplant seien.
Herr Hilke bittet bezüglich des Kostenblockes Unterbringung/Integration um
Erläuterung, welche Kriterien dazu führen, dass eine Steigerung der Kosten um 7
Mill. € erwartet wird, zumal der Anteil an der Refinanzierung durch das Land um
10 Prozentpunkte sinkt. Gibt es vom Land Vorgaben, wie viele Plätze vorgehalten
werden müssen? Frau Kaiser erklärt,
dass Kostentreiber die vom Land laut Prognose von 2015 geschaffenen
Unterbringungsplätze und die daraufhin basierenden langfristig geschlossenen
Verträge sind. Man müsse bedenken, unter welchem Druck zum damaligen Zeitpunkt
Verträge geschlossen und Investitionen getätigt wurden. Diesbezüglich gibt es
für 2017 die große Hoffnung, dass seitens des Bundes eine völlig neue Prognose
erstellt wird, denn wenn man Ist und Soll gegenüber stellt, sind bisher nur 50
% erfüllt. Frau Wagner fragt an, ob
es bei dem Leerstand nicht möglich sei, Flüchtlinge, auch mit anerkanntem Status,
in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen zu lassen, da ihr bekannt sei, dass
Obdachlosenheime hierfür in Anspruch genommen worden sind. Diese leben wohl
dort mit samt ihrem Mobiliar.
Frau Kaiser führt aus, dass das Augenmerk darauf gerichtet sei, die Unterkünfte
auszulasten, man aber den Einzelfall betrachten müsse. Grundsätzlich können
anerkannte Flüchtlinge auch weiterhin in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen.
Es gibt aber Problemfälle, die z. B. wegen ihres Verhaltens ein Hausverbot
erhalten haben oder sich nicht den gesetzlichen Bestimmungen anpassen möchten.
Es gibt auch Fälle, die am Wochenende in Deutschland ohne Vorankündigung
einreisen und daher keine Unterkunft bereit steht. Dieser Einzelfall kommt
unter anderem dann auch im Obdachlosenheim unter. Herr Lindemann bestätigt diesen Sachverhalt und führt dazu aus,
dass manche Familien innerhalb Deutschlands ständig den Wohnort wechseln, ohne
sich an- oder abzumelden.
Bezüglich der in den
Medien verbreiteten Nachrichten und der Geschehnisse in den letzten Tagen und
Wochen an, ob sich in unserem Landkreis sogenannte „Gefährder“ aufhalten,
antwortet Herr Lindemann, dass diese
Kategorie aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden muss. Es gibt
Problemfälle, die sicherlich in den Bereich der Kriminalität passen, dies aber
durch die Justiz einzustufen ist. Der Landkreis steht mit diesen Behörden
regelmäßig in Verbindung und wird informiert.
Herr Balzer bedankt sich für die Ausführungen zu den Haushaltsschwerpunkten und
geht zu TOP 5 über.