Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Wjertzoch, Sachgebietsleiterin Haushalt und Sozialhilfe, und Frau Bänsch, Sachgebietsleiterin Eingliederungshilfe, beide Amt 50, stellen ihre vier Haushaltsschwerpunkte in den Bereichen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Eichrichtungen, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe vor.

Die Ausführungen liegen in Schriftform vor und werden dem Protokoll beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Frau Freninez zum erwähnten Recht auf Gründung weiterer Pflegestützpunkte erklärt Frau Bänsch, dass dies nur in Abstimmung mit Frau Helminiak, Gesundheits- und Sozialplanung, Dez. I, erfolgen kann und gemeinsam mit der AOK, die derzeit federführend im Bereich der Krankenkasse sei, geplant werden sollte. Es gibt keine weiteren Fragen.

 

Anschließend übergibt der Ausschussvorsitzende das Wort an Frau Fabian vom Amt 53, Sachgebietsleiterin Verwaltung. Sie stellt als einen Haushaltsschwerpunkt die Erneuerung der Fachsoftware dar, was in Zusammenarbeit mit der EDV ansatzweise im vergangenen Jahr in Planung war und was sich teilweise bereits in der Ausschreibung befindet.

Ein weiterer Punkt ist die schrittweise Ausstattung der Mitarbeiter mit neuer Technik, z. B. Laptops und Smartphones, um die Rufbereitschaft und Datenübermittlung im Außendienst zu verbessern. Als einen Problempunkt bezeichnet Frau Fabian die Honorarkosten, die im Bereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes entstehen, da nach wie vor ein Ärztemangel besteht. Zwar seien bereits zwei Neueinstellungen erfolgt, die ab 01.04.2017 ihren Dienst

antreten werden, jedoch müssen weitere Stellen besetzt werden. In diesem Zusammenhang müsse auch beachtet werden, dass weiterhin Kosten während der Einarbeitungsphase neuer Mitarbeiter entstehen. Die Kosten für den Infektionsschutz werden weitgehend als Fehlbedarfsfinanzierung über das Ministerium gefördert. Die Haushaltsansätze für die allgemeinen Kosten weichen nicht wesentlich vom Vorjahr ab.

 

Herr Hilke bittet um weitere Erläuterung bezüglich der Planung der zu besetzenden Stellen. Frau Fabian führt dazu aus, dass zu den bereits erwähnten zwei Stellen in Vollzeit (ab 01.04.2017) eventuell ab Juni 2017 die Besetzung einer 0,5-Stelle für den Jugendärztlichen und einer 0,5-Stelle für den Amtsärztlichen Dienst erfolgt. Eine Stelle ist weiterhin unbesetzt. Weitere Fragen an Frau Fabian gibt es nicht.

 

Frau Kaiser, kommissarische Amtsleiterin des Amtes 58, teilt zu Beginn ihrer Ausführungen mit, dass im Jahr 2016 keine 100%ige Refinanzierung durch das Land zu erwarten war.

Die Leistungen zur Grundsicherung im Jahr 2016 lagen in einem Volumen von 8,7 Mill. € und werden 2017 auf voraussichtlich 10,3 Mill. € steigen, die Leistungen zur Unterbringung und Integration von 10,5 Mill. € im Jahr 2016 auf 17,8 Mill. € im Jahr 2017. Sie betont, dass  2016 eine Refinanzierung von 86 % erfolgt sei und im Jahr 2017 bei 70 % liegen wird. Derzeit gehen die Bemühungen in die Richtung, die Vorhaltungs- und Leerstandskosten entsprechend zu senken. Erwähnt wurde, dass die Zugangseinschätzungen des Landes wegen fehlender Prognosen des Bundes in den Jahren 2015 und 2016 getarnt waren. 2016 wurde beispielsweise mit einer Zugangsgröße von 1.625 Personen gerechnet, tatsächlich wurden 805 Personen aufgenommen, im Jahr 2015 sind von 2.600 Personen tatsächlich 1.618 Personen angekommen.

Seit Ende Oktober ist unter Bezugnahme auf das Landesaufnahmegesetz die Erstattungsverordnung rückwirkend zum 01.04.2016 in Kraft getreten, was die inhaltliche Umsetzung – was tatsächlich erstattungsfähig ist - sehr schwierig werden ließ. Nach der Erstattungsverordnung sind das Leistungen für die Unterbringung, Gesundheitskosten, Bildung und Teilhabe sowie die Gesamtleistungen aufgrund von Einzelnachweisen. Weiterhin werden Erstattungspauschalen für Wachschutz, Migrationssozialarbeit, Unterkunfts- und Sachleistungen gewährt.

Die Landkreise arbeiten gemeinsam an dem Problem der Erstattung der Vorhaltungs- und Leerstandskosten. Hier gab es bereits am 20.12.2016 einen Termin für das Inkrafttreten der Richtlinie zum sogenannten „Fairen Lastenausgleich“. Inhaltlich wurden dort die Kriterien erörtert, was an Refinanzierung möglich ist. Ende Januar findet diesbezüglich eine Beratung statt. Angemerkt wurde auch, dass es wichtig ist, dass weiter an der landesseitigen Erstattung der Integrationskosten gearbeitet wird, da die vom Bund an die Länder geflossenen Mittel bisher nicht ausgereicht wurden.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Balzer fragt nach, ob für 2017 Mittel für die im letzten Jahr beschlossene Ehrenamtsrichtlinie zur Förderung der Integration von Flüchtlingen eingeplant wurden. Frau Kaiser gibt hierzu an, dass dafür 15.000 € eingeplant seien.

 

Herr Hilke bittet bezüglich des Kostenblockes Unterbringung/Integration um Erläuterung, welche Kriterien dazu führen, dass eine Steigerung der Kosten um 7 Mill. € erwartet wird, zumal der Anteil an der Refinanzierung durch das Land um 10 Prozentpunkte sinkt. Gibt es vom Land Vorgaben, wie viele Plätze vorgehalten werden müssen? Frau Kaiser erklärt, dass Kostentreiber die vom Land laut Prognose von 2015 geschaffenen Unterbringungsplätze und die daraufhin basierenden langfristig geschlossenen Verträge sind. Man müsse bedenken, unter welchem Druck zum damaligen Zeitpunkt Verträge geschlossen und Investitionen getätigt wurden. Diesbezüglich gibt es für 2017 die große Hoffnung, dass seitens des Bundes eine völlig neue Prognose erstellt wird, denn wenn man Ist und Soll gegenüber stellt, sind bisher nur 50 % erfüllt. Frau Wagner fragt an, ob es bei dem Leerstand nicht möglich sei, Flüchtlinge, auch mit anerkanntem Status, in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen zu lassen, da ihr bekannt sei, dass Obdachlosenheime hierfür in Anspruch genommen worden sind. Diese leben wohl dort mit samt ihrem Mobiliar.

 

Frau Kaiser führt aus, dass das Augenmerk darauf gerichtet sei, die Unterkünfte auszulasten, man aber den Einzelfall betrachten müsse. Grundsätzlich können anerkannte Flüchtlinge auch weiterhin in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Es gibt aber Problemfälle, die z. B. wegen ihres Verhaltens ein Hausverbot erhalten haben oder sich nicht den gesetzlichen Bestimmungen anpassen möchten. Es gibt auch Fälle, die am Wochenende in Deutschland ohne Vorankündigung einreisen und daher keine Unterkunft bereit steht. Dieser Einzelfall kommt unter anderem dann auch im Obdachlosenheim unter. Herr Lindemann bestätigt diesen Sachverhalt und führt dazu aus, dass manche Familien innerhalb Deutschlands ständig den Wohnort wechseln, ohne sich an- oder abzumelden.

 

Bezüglich der in den Medien verbreiteten Nachrichten und der Geschehnisse in den letzten Tagen und Wochen an, ob sich in unserem Landkreis sogenannte „Gefährder“ aufhalten, antwortet Herr Lindemann, dass diese Kategorie aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden muss. Es gibt Problemfälle, die sicherlich in den Bereich der Kriminalität passen, dies aber durch die Justiz einzustufen ist. Der Landkreis steht mit diesen Behörden regelmäßig in Verbindung und wird informiert.

 

Herr Balzer bedankt sich für die Ausführungen zu den Haushaltsschwerpunkten und geht zu TOP 5 über.