Sitzung: 18.01.2017 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Vorlage: 002/2017
Herr Rengert ruft den
Tagesordnungspunkt auf. Die Einführung erfolgt durch Frau Gläsmer. Sie verweist
zunächst auf die besondere Größe der Maßnahme, mit Blick auf das Volumen von 30
Millionen EURO. Die entsprechende Förderrichtlinie des Bundes ermöglicht es
Kommunen und Landkreisen, die Breitbandinfrastruktur zu ertüchtigen. Im Januar
2016 wurde durch die Kreisverwaltung ein Antrag auf Förderung von Beratungs-
und Planungsleistungen gestellt, für den im April durch das zuständige
Bundesministerium der Zuwendungsbescheid überreicht wurde. Die Planungs- und
Beratungsleistungen wurden in einem transparenten Verfahren vergeben. Die
Ergebnisse liegen nun vor. Zu den Planungs- und Beratungsleistungen wurden die
Bürgermeister und Amtsdirektoren frühzeitig informiert. Die Ergebnisse wurden
ihnen in einer Beratung in den Räumen der Kreisverwaltung in Beeskow am
13.01.2017 präsentiert. In dem Rahmen wurde auch dargelegt, wie eine weitere
Zusammenarbeit aussehen könnte. Die vorliegende Beschlussvorlage wird zum
jetzigen Zeitpunkt eingebracht, weil zum einen jetzt die Ergebnisse vorliegen.
Zum anderen muss bis zum 28.02.2017 ein Antrag auf Förderung beim zuständigen
Bundesministerium eingehen, wenn der Landkreis und die Kommunen die bauliche
Realisierung dieser Infrastrukturmaßnahme in 2018 und 2019 umsetzen wollen. Es
wird eingeschätzt, dass die Zeit bis zu dem genannten Termin für die
Vorbereitung der Antragstellung, einschließlich der Abstimmung mit den
Kommunen, ausreicht. An der Thematik wird bereits seit mehr als einem Jahr
gearbeitet. Der Umsetzungsprozess bzw. die Projektsteuerung bis zum Abschluss
der Baumaßnahme, einschließlich der Nachsorge bezüglich der Abrechnung, wird
schätzungsweise noch einmal zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Die
Verwaltungsleitung hat sich dazu verständigt, dass die Leistungen die die Verwaltung
erbringt, in Form von Vorbereitung, Projektsteuerung und Abrechnung, den
Beitrag des Landkreises bilden. Mit Blick auf die Finanzierung ist eine
Förderung von 50 % für die bauliche Realisierung durch den Bund möglich, 40 %
werden vom Land beigesteuert und 10 % bilden den Eigenanteil der Kommunen. Für
Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, dass deren Eigenanteil auch durch das Land getragen wird. Im
Landkreis Oder-Spree sind davon derzeit sieben Kommunen betroffen. Den Kommunen
wurde mitgeteilt, wie hoch der durch sie zu tragende Anteil jeweils wäre. In
der Beratung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren wurde mehrfach die Bitte
geäußert, die Thematik auch in den kommunalen Gremien vorzutragen. Dies ist
durch Herrn Thoma, als Breitbandverantwortlicher, erfolgt bzw. wird durch ihn
erfolgen. Abschließend erwähnt Frau Gläsmer, dass die Stadt Fürstenwalde/Spree
in etwa zeitgleich mit dem Landkreis einen Antrag auf Förderung von Beratungs-
und Planungsleistungen gestellt hat, der auch vom zuständigen Bundesministerium
bewilligt wurde. Die Stadt hat ebenfalls ein Planungsbüro beauftragt.
Zwischenzeitlich wurde durch das Land festgelegt, dass eine Stadt die
Landesförderung nicht erhalten kann, wenn der zugehörige Landkreis einen
Fördermittelantrag stellt. Infolgedessen wurde, in Abstimmung mit der Stadt
Fürstenwalde/Spree, die Planung für die Stadt angepasst und in die des
Landkreises übernommen. Im Ergebnis gestalten sich die Kosten für die Stadt
günstiger. Die weiteren Ausführungen erfolgen durch Herrn Thoma mit Hilfe einer
Bildschirmpräsentation. Er geht zunächst auf den bisherigen Ablauf des
Projektes ein und erläutert kurz den Stand über den bereits in der
Ausschusssitzung am 09.11.2016 berichtet wurde. Das Ergebnis der Planungs- und
Beratungsleistungen wurde am 30.11.2016 fristgerecht fertig gestellt. Es
umfasst die Grobplanung, die Kostenschätzung, die Feststellung der
Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau und einen Vorschlag für das Fördermodell.
Als letzteres wurde das Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung
ausgewählt. Für den Privatkundenbereich wurde im Wesentlichen das vorhandene
Straßennetz genutzt, um vom jeweiligen Hauptverteiler den kürzesten Weg zum
Kabelverteiler zu ermitteln. Den Planungsgrundsatz bildet die Anbindung der
Kabelverzweigerschränke mit Glasfaser an das Backbone-Netz. Im Unterschied zur
Glasfaserstrategie 2020 des Landes Brandenburg soll mit der in Rede stehenden
Maßnahme eine höhere Geschwindigkeit erreicht werden. Die Zielstellung ist 50
Mbit/s. Um die weißen Flecken zu beseitigen müssen 74 bestehende KVz überbaut
werden. Diese sind bereits mit Glasfaser erschlossen, müssen jedoch noch mit
aktiver Technik ausgestattet werden. Zudem müssen 132 KVz neu geplant werden.
Die FTTC-Netzplanung, welche hauptsächlich für den Privatkundenbereich von
Bedeutung ist, ergibt eine Trassenlänge von 465 Kilometern. Für bislang
unterversorgte Gewerbegebiete ist ein FTTB-Netz mit einer Trassenlänge von
insgesamt 57 Kilometren geplant. Damit ist eine Verlegung von Glasfaser bis an
den Hausanschluss des Betriebes vorgesehen, was eine symmetrische Versorgung im
Gigabitbereich ermöglicht. Die Investitionssumme, auf Basis der Grobplanung,
beträgt 38 Millionen EURO. Die folgende Folie enthält einen differenzierten
Überblick über die Ergebnisse der Planungs- und Beratungsleistungen. Sie zeigt
u.a. die Kosten für die zu überbauenden und zu errichtenden KVz. Mit der
Maßnahme wird sich die Versorgung für 13.359 Haushalte verbessern. Durch den
Ausbau werden auch 354 Unternehmen erreicht, wodurch die weitere
wirtschaftliche Entwicklung gestärkt wird. Für ca. 709 Haushalte wird auch nach
der Maßnahme die Versorgung bei unter 30 Mbit/s liegen. Es handelt sich dabei
um Einzellagen, die nur mit sehr hohem Aufwand versorgt werden könnten. Für
diese sind Sonderlösungen zu finden. Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt mit
Stand vom 30.11.2016 29.400.000 EURO. Auf der nächsten Folie wird das Ergebnis
mit, nach Gemeinden differenzierten Werten, vorgestellt. Die folgende Karte
zeigt die Systematik, nach der die Erschließung erfolgen soll. In jedem
Ortsnetz befindet sich ein Hauptverteiler, der die Kabelverteiler versorgt. Zu
den unterversorgten Bereichen wird eine Glasfaserleitung verlegt, an deren Ende
sich ein Kabelverzweiger befindet, der mit aktiver Technik ausgerüstet wird. Um
alle Kunden in den weißen Flecken zu erreichen, ist zudem die Errichtung neuer
Kabelverzweiger erforderlich. Am Beispiel des Industrie- und Gewerbestandortes
von ArcelorMittal bzw. der Seeplanstraße in Eisenhüttenstadt erläutert Herr
Thoma mittels einer Karte die Erschließung durch den FTTB-Ausbau. Den
Netzzustand im Landkreis Oder-Spree nach der Maßnahme, farblich unterteilt nach
Leistungsstufen, zeigt die nächste Karte. Der Ausblick auf die weiteren Aktivitäten
sieht vor, am 23.01.2017 im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über die
Thematik zu berichten. Auf der Grundlage des vorliegenden Planungskonzeptes
wird die Förderung des Landes Brandenburg in Höhe von 40 % sowie der weiteren
10 % für Kommunen die sich in Haushaltssicherung befinden beantragt. Der
Beschluss zur Antragstellung soll am 15.02.2017 durch den Kreistag gefasst
werden. Bis zum 28.02.2017 ist der Förderantrag abzugeben. Mit der Ausreichung
des vorläufigen Zuwendungsbescheides ist ca. vier Monate nach der
Antragstellung zu rechnen. Parallel dazu wird eine Feinplanung und
Leistungsbeschreibung für die Ausbaumaßnahme erarbeitet. Die dafür anfallenden
Planungskosten sind nicht förderfähig, da die einmalige Förderung von
Planungsleistungen in Höhe von 50.000 EURO schon in Anspruch genommen wurde.
Auf der Grundlage der Feinplanung und Leistungsbeschreibung erfolgt eine
europaweite Ausschreibung, mit deren Ergebnis der Förderantrag vervollständigt
wird. Anschließend wird der endgültige Zuwendungsbescheid durch das BMVI
erstellt und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt.
Herr Rengert fragt, ob zu den
Ausführungen Fragen bestehen. Herr Kaufmann bittet um eine Erläuterung des
Begriffes „letter of intent“. Herr Thoma informiert darüber, dass es sich dabei
um eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung handelt. Das Land wird damit
die Zusage der 40 %-igen Förderung avisieren. Mit Bezug auf das Beispiel des
Gewerbegebietes ArcelorMittal für die Erschließung gewerblicher Standorte
bittet Herr Möller um eine Einschätzung dazu, warum ein derart konzentriertes
Gebiet nicht von privaten Gesellschaften erschlossen wird. Die Frage ist laut
Herrn Thoma schwer zu beantworten, da diesbezüglich keine Informationen über
unternehmerische Strategien bekannt sind. Eine Versorgung von Unternehmen sei
jedoch durch Insellösungen möglich, die z.B. von der Telekom mit dem Produkt
Deutschland LAN angeboten werden. Warum der Standort von ArcelorMittal noch
erschlossen werden muss, hänge vermutlich auch mit betriebswirtschaftlichen
Erwägungen hinsichtlich der Kosten und Einnahmen zusammen. Herr Kahlisch fragt,
ob es sich dabei um eine Subventionierung des Konzerns handele. Dazu erläutert
Herr Thoma zunächst, dass die Versorgung von Gewerbebetrieben ein Bestandteil
der Förderrichtlinie sei. Wie Frau Gläsmer ergänzt, werden in dem betreffenden
Areal 124 Unternehmen erschlossen. Die Maßnahme dient insofern nicht nur einem
großen Unternehmen sondern auch zahlreichen weiteren, die sich an diesem
Standort angesiedelt haben. Frau Tschierschky fragt, was das Breitband
einbringt und wem es etwas bringt, z.B. höhere Geschwindigkeit oder mehr
Qualität? Herr Thoma erläutert, dass damit eine höhere Geschwindigkeit und
Zuverlässigkeit erreicht wird. In bislang nicht ausgebauten Bereichen reiche
die Leistungskapazität zu bestimmten Zeiten z.B. nicht aus. Höhere Bandbreiten
bieten auch einen Vorteil für Unternehmen, insbesondere wenn mit vielen
digitalen Unterlagen gearbeitet wird. Des Weiteren fragt Frau Tschierschky aus
welchem Rohstoff die Glasfaser hergestellt wird, vor allem im Hinblick auf
Kosten und den Einsatz von Rohstoffen. Darauf antwortet Herr Thoma, dass im
Rahmen des Glasfaserausbaues die Tiefbaumaßnahmen am teuersten seien. Die Glasfaserleitung
selbst wird aus Glas hergestellt. Frau Tschierschky fragt, ob eine Aussage zu
den Betriebskosten möglich ist. Herr Thoma erläutert, dass diese Bestandteil
der Investitionskosten sind und dass sie vom Telekommunikationsunternehmen
getragen werden. Frau Tschierschky äußert Bedenken gegenüber dem Vorhaben, und
berichtet von einer Kollegin, die schlechte Erfahrungen mit Breitband gemacht
hat, insbesondere mit der Installation in der Wohnung. Dazu führt Herr Thoma
aus, dass die geplanten Maßnahmen vor allem im Außenbereich erfolgen und die
Teilnehmeranschlussleitung in den meisten Fällen von den Arbeiten nicht
betroffen ist. Nur in wenige Ausnahmen werden Techniker für die Umstellung auf
die neue Technik Wohnungen betreten müssen. Frau Tschierschky fragt, ob eine
Nachfrage danach besteht. Dies wird von Herrn Thoma bejaht. Er ergänzt, dass
insbesondere für Haushalte mit mehreren Personen hohe Bandbreiten für den
Internetzzugang erforderlich sind.
[18:13 Uhr: Herr Buhrke
verlässt die Sitzung.]
Herr Rengert fragt, ob
weitere Fragen zu der Thematik bestehen und ob alle Ausschussmitglieder die
Beschlussvorlage erhalten haben. Herr Noack informiert darüber, dass die
Vorlage mit der Einladung zur Wahl zugestellt wurde. Anschließend bittet der
Ausschussvorsitzende um die Abstimmung darüber, der Beschlussvorlage 002/2017
zuzustimmen und sie an den Kreistag weiterzuleiten.
einstimmig zugestimmt
(eine Enthaltung)