Herr Rengert ruft den Tagesordnungspunkt auf. Die Einführung erfolgt durch Frau Gläsmer. Sie verweist zunächst auf die besondere Größe der Maßnahme, mit Blick auf das Volumen von 30 Millionen EURO. Die entsprechende Förderrichtlinie des Bundes ermöglicht es Kommunen und Landkreisen, die Breitbandinfrastruktur zu ertüchtigen. Im Januar 2016 wurde durch die Kreisverwaltung ein Antrag auf Förderung von Beratungs- und Planungsleistungen gestellt, für den im April durch das zuständige Bundesministerium der Zuwendungsbescheid überreicht wurde. Die Planungs- und Beratungsleistungen wurden in einem transparenten Verfahren vergeben. Die Ergebnisse liegen nun vor. Zu den Planungs- und Beratungsleistungen wurden die Bürgermeister und Amtsdirektoren frühzeitig informiert. Die Ergebnisse wurden ihnen in einer Beratung in den Räumen der Kreisverwaltung in Beeskow am 13.01.2017 präsentiert. In dem Rahmen wurde auch dargelegt, wie eine weitere Zusammenarbeit aussehen könnte. Die vorliegende Beschlussvorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt eingebracht, weil zum einen jetzt die Ergebnisse vorliegen. Zum anderen muss bis zum 28.02.2017 ein Antrag auf Förderung beim zuständigen Bundesministerium eingehen, wenn der Landkreis und die Kommunen die bauliche Realisierung dieser Infrastrukturmaßnahme in 2018 und 2019 umsetzen wollen. Es wird eingeschätzt, dass die Zeit bis zu dem genannten Termin für die Vorbereitung der Antragstellung, einschließlich der Abstimmung mit den Kommunen, ausreicht. An der Thematik wird bereits seit mehr als einem Jahr gearbeitet. Der Umsetzungsprozess bzw. die Projektsteuerung bis zum Abschluss der Baumaßnahme, einschließlich der Nachsorge bezüglich der Abrechnung, wird schätzungsweise noch einmal zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Die Verwaltungsleitung hat sich dazu verständigt, dass die Leistungen die die Verwaltung erbringt, in Form von Vorbereitung, Projektsteuerung und Abrechnung, den Beitrag des Landkreises bilden. Mit Blick auf die Finanzierung ist eine Förderung von 50 % für die bauliche Realisierung durch den Bund möglich, 40 % werden vom Land beigesteuert und 10 % bilden den Eigenanteil der Kommunen. Für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass deren Eigenanteil auch durch das Land getragen wird. Im Landkreis Oder-Spree sind davon derzeit sieben Kommunen betroffen. Den Kommunen wurde mitgeteilt, wie hoch der durch sie zu tragende Anteil jeweils wäre. In der Beratung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren wurde mehrfach die Bitte geäußert, die Thematik auch in den kommunalen Gremien vorzutragen. Dies ist durch Herrn Thoma, als Breitbandverantwortlicher, erfolgt bzw. wird durch ihn erfolgen. Abschließend erwähnt Frau Gläsmer, dass die Stadt Fürstenwalde/Spree in etwa zeitgleich mit dem Landkreis einen Antrag auf Förderung von Beratungs- und Planungsleistungen gestellt hat, der auch vom zuständigen Bundesministerium bewilligt wurde. Die Stadt hat ebenfalls ein Planungsbüro beauftragt. Zwischenzeitlich wurde durch das Land festgelegt, dass eine Stadt die Landesförderung nicht erhalten kann, wenn der zugehörige Landkreis einen Fördermittelantrag stellt. Infolgedessen wurde, in Abstimmung mit der Stadt Fürstenwalde/Spree, die Planung für die Stadt angepasst und in die des Landkreises übernommen. Im Ergebnis gestalten sich die Kosten für die Stadt günstiger. Die weiteren Ausführungen erfolgen durch Herrn Thoma mit Hilfe einer Bildschirmpräsentation. Er geht zunächst auf den bisherigen Ablauf des Projektes ein und erläutert kurz den Stand über den bereits in der Ausschusssitzung am 09.11.2016 berichtet wurde. Das Ergebnis der Planungs- und Beratungsleistungen wurde am 30.11.2016 fristgerecht fertig gestellt. Es umfasst die Grobplanung, die Kostenschätzung, die Feststellung der Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau und einen Vorschlag für das Fördermodell. Als letzteres wurde das Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung ausgewählt. Für den Privatkundenbereich wurde im Wesentlichen das vorhandene Straßennetz genutzt, um vom jeweiligen Hauptverteiler den kürzesten Weg zum Kabelverteiler zu ermitteln. Den Planungsgrundsatz bildet die Anbindung der Kabelverzweigerschränke mit Glasfaser an das Backbone-Netz. Im Unterschied zur Glasfaserstrategie 2020 des Landes Brandenburg soll mit der in Rede stehenden Maßnahme eine höhere Geschwindigkeit erreicht werden. Die Zielstellung ist 50 Mbit/s. Um die weißen Flecken zu beseitigen müssen 74 bestehende KVz überbaut werden. Diese sind bereits mit Glasfaser erschlossen, müssen jedoch noch mit aktiver Technik ausgestattet werden. Zudem müssen 132 KVz neu geplant werden. Die FTTC-Netzplanung, welche hauptsächlich für den Privatkundenbereich von Bedeutung ist, ergibt eine Trassenlänge von 465 Kilometern. Für bislang unterversorgte Gewerbegebiete ist ein FTTB-Netz mit einer Trassenlänge von insgesamt 57 Kilometren geplant. Damit ist eine Verlegung von Glasfaser bis an den Hausanschluss des Betriebes vorgesehen, was eine symmetrische Versorgung im Gigabitbereich ermöglicht. Die Investitionssumme, auf Basis der Grobplanung, beträgt 38 Millionen EURO. Die folgende Folie enthält einen differenzierten Überblick über die Ergebnisse der Planungs- und Beratungsleistungen. Sie zeigt u.a. die Kosten für die zu überbauenden und zu errichtenden KVz. Mit der Maßnahme wird sich die Versorgung für 13.359 Haushalte verbessern. Durch den Ausbau werden auch 354 Unternehmen erreicht, wodurch die weitere wirtschaftliche Entwicklung gestärkt wird. Für ca. 709 Haushalte wird auch nach der Maßnahme die Versorgung bei unter 30 Mbit/s liegen. Es handelt sich dabei um Einzellagen, die nur mit sehr hohem Aufwand versorgt werden könnten. Für diese sind Sonderlösungen zu finden. Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt mit Stand vom 30.11.2016 29.400.000 EURO. Auf der nächsten Folie wird das Ergebnis mit, nach Gemeinden differenzierten Werten, vorgestellt. Die folgende Karte zeigt die Systematik, nach der die Erschließung erfolgen soll. In jedem Ortsnetz befindet sich ein Hauptverteiler, der die Kabelverteiler versorgt. Zu den unterversorgten Bereichen wird eine Glasfaserleitung verlegt, an deren Ende sich ein Kabelverzweiger befindet, der mit aktiver Technik ausgerüstet wird. Um alle Kunden in den weißen Flecken zu erreichen, ist zudem die Errichtung neuer Kabelverzweiger erforderlich. Am Beispiel des Industrie- und Gewerbestandortes von ArcelorMittal bzw. der Seeplanstraße in Eisenhüttenstadt erläutert Herr Thoma mittels einer Karte die Erschließung durch den FTTB-Ausbau. Den Netzzustand im Landkreis Oder-Spree nach der Maßnahme, farblich unterteilt nach Leistungsstufen, zeigt die nächste Karte. Der Ausblick auf die weiteren Aktivitäten sieht vor, am 23.01.2017 im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über die Thematik zu berichten. Auf der Grundlage des vorliegenden Planungskonzeptes wird die Förderung des Landes Brandenburg in Höhe von 40 % sowie der weiteren 10 % für Kommunen die sich in Haushaltssicherung befinden beantragt. Der Beschluss zur Antragstellung soll am 15.02.2017 durch den Kreistag gefasst werden. Bis zum 28.02.2017 ist der Förderantrag abzugeben. Mit der Ausreichung des vorläufigen Zuwendungsbescheides ist ca. vier Monate nach der Antragstellung zu rechnen. Parallel dazu wird eine Feinplanung und Leistungsbeschreibung für die Ausbaumaßnahme erarbeitet. Die dafür anfallenden Planungskosten sind nicht förderfähig, da die einmalige Förderung von Planungsleistungen in Höhe von 50.000 EURO schon in Anspruch genommen wurde. Auf der Grundlage der Feinplanung und Leistungsbeschreibung erfolgt eine europaweite Ausschreibung, mit deren Ergebnis der Förderantrag vervollständigt wird. Anschließend wird der endgültige Zuwendungsbescheid durch das BMVI erstellt und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt.

Herr Rengert fragt, ob zu den Ausführungen Fragen bestehen. Herr Kaufmann bittet um eine Erläuterung des Begriffes „letter of intent“. Herr Thoma informiert darüber, dass es sich dabei um eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung handelt. Das Land wird damit die Zusage der 40 %-igen Förderung avisieren. Mit Bezug auf das Beispiel des Gewerbegebietes ArcelorMittal für die Erschließung gewerblicher Standorte bittet Herr Möller um eine Einschätzung dazu, warum ein derart konzentriertes Gebiet nicht von privaten Gesellschaften erschlossen wird. Die Frage ist laut Herrn Thoma schwer zu beantworten, da diesbezüglich keine Informationen über unternehmerische Strategien bekannt sind. Eine Versorgung von Unternehmen sei jedoch durch Insellösungen möglich, die z.B. von der Telekom mit dem Produkt Deutschland LAN angeboten werden. Warum der Standort von ArcelorMittal noch erschlossen werden muss, hänge vermutlich auch mit betriebswirtschaftlichen Erwägungen hinsichtlich der Kosten und Einnahmen zusammen. Herr Kahlisch fragt, ob es sich dabei um eine Subventionierung des Konzerns handele. Dazu erläutert Herr Thoma zunächst, dass die Versorgung von Gewerbebetrieben ein Bestandteil der Förderrichtlinie sei. Wie Frau Gläsmer ergänzt, werden in dem betreffenden Areal 124 Unternehmen erschlossen. Die Maßnahme dient insofern nicht nur einem großen Unternehmen sondern auch zahlreichen weiteren, die sich an diesem Standort angesiedelt haben. Frau Tschierschky fragt, was das Breitband einbringt und wem es etwas bringt, z.B. höhere Geschwindigkeit oder mehr Qualität? Herr Thoma erläutert, dass damit eine höhere Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit erreicht wird. In bislang nicht ausgebauten Bereichen reiche die Leistungskapazität zu bestimmten Zeiten z.B. nicht aus. Höhere Bandbreiten bieten auch einen Vorteil für Unternehmen, insbesondere wenn mit vielen digitalen Unterlagen gearbeitet wird. Des Weiteren fragt Frau Tschierschky aus welchem Rohstoff die Glasfaser hergestellt wird, vor allem im Hinblick auf Kosten und den Einsatz von Rohstoffen. Darauf antwortet Herr Thoma, dass im Rahmen des Glasfaserausbaues die Tiefbaumaßnahmen am teuersten seien. Die Glasfaserleitung selbst wird aus Glas hergestellt. Frau Tschierschky fragt, ob eine Aussage zu den Betriebskosten möglich ist. Herr Thoma erläutert, dass diese Bestandteil der Investitionskosten sind und dass sie vom Telekommunikationsunternehmen getragen werden. Frau Tschierschky äußert Bedenken gegenüber dem Vorhaben, und berichtet von einer Kollegin, die schlechte Erfahrungen mit Breitband gemacht hat, insbesondere mit der Installation in der Wohnung. Dazu führt Herr Thoma aus, dass die geplanten Maßnahmen vor allem im Außenbereich erfolgen und die Teilnehmeranschlussleitung in den meisten Fällen von den Arbeiten nicht betroffen ist. Nur in wenige Ausnahmen werden Techniker für die Umstellung auf die neue Technik Wohnungen betreten müssen. Frau Tschierschky fragt, ob eine Nachfrage danach besteht. Dies wird von Herrn Thoma bejaht. Er ergänzt, dass insbesondere für Haushalte mit mehreren Personen hohe Bandbreiten für den Internetzzugang erforderlich sind.

 

[18:13 Uhr: Herr Buhrke verlässt die Sitzung.]

 

Herr Rengert fragt, ob weitere Fragen zu der Thematik bestehen und ob alle Ausschussmitglieder die Beschlussvorlage erhalten haben. Herr Noack informiert darüber, dass die Vorlage mit der Einladung zur Wahl zugestellt wurde. Anschließend bittet der Ausschussvorsitzende um die Abstimmung darüber, der Beschlussvorlage 002/2017 zuzustimmen und sie an den Kreistag weiterzuleiten.

 

einstimmig zugestimmt

 

(eine Enthaltung)