Sitzung: 15.02.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 021.2/2017
Beschlussvorschlag:
Die Einwendungen des Herrn
Thomas Lück gegen die Wahl des Landrates des Landkreises Oder-Spree am
11. Dezember 2016 sind unzulässig und unbegründet und werden
zurückgewiesen. Die Wahl des Landrates des Landkreis Oder-Spree vom 27. November 2016
und die Stichwahl vom 11. Dezember 2016 sind gültig.
Die Vorsitzende des
Kreistages wird beauftragt, die Wahlprüfungsentscheidung den Beteiligten und
der Aufsichtsbehörde gemäß § 58 Abs. 1 BbgKWahlG binnen einer Frist von zwei
Wochen schriftlich mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.
Zur Vorlage 021.2/2017 gibt
es ebenfalls keine Wortmeldungen.
Herr Dr. Berger bittet dann
die Abgeordneten um ihre Abstimmung.