Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

Die Einwendungen des Herrn Thomas Lück gegen die Wahl des Landrates des Landkreises Oder-Spree am 11. Dezember 2016 sind unzulässig und unbegründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl des Landrates des Landkreis Oder-Spree vom 27. November 2016 und die Stichwahl vom 11. Dezember 2016 sind gültig.

 

Die Vorsitzende des Kreistages wird beauftragt, die Wahlprüfungsentscheidung den Beteiligten und der Aufsichtsbehörde gemäß § 58 Abs. 1 BbgKWahlG binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.


Zur Vorlage 021.2/2017 gibt es ebenfalls keine Wortmeldungen.

 

Herr Dr. Berger bittet dann die Abgeordneten um ihre Abstimmung.