Beschlussvorschlag:
Der Kreistag genehmigt die
Eilentscheidung (Anlage) gemäß § 58 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf)
Es ist kein Redebeitrag
ersichtlich, die Abstimmung kann erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag genehmigt die
Eilentscheidung (Anlage) gemäß § 58 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf)
Es ist kein Redebeitrag
ersichtlich, die Abstimmung kann erfolgen.