Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Nein: 3, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Vorbereitung und Durchführung des Neubaus der Spree-Oberschule einschließlich Schulsporthalle in der Beeskower Chaussee 10 in 15517 Fürstenwalde/Spree

 


Der Vorsitzende, Herr Berger, gibt bekannt, dass ein Änderungsantrag seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Piraten vorliegt und bittet Frau Grabs, diesen zu begründen.

Inhalt des Antrages:

 

            Verschieben des Beschlusses auf die nächste Kreistagssitzung.

 

Zur Begründung trägt Frau Grabs vor, dass seitens der Verwaltung der Beschluss vom Dezember 2015 nicht eingehalten wurde, mit welchem der Ausbau von Photovoltaik und bei Bedarf Solarthermie mit den dazugehörigen Energiespeichern im Landkreis Oder-Spree auf den künftig zu bauenden und derzeit ungeplanten kommunalen Gebäuden beschlossen wurde. Ergeht – laut Beschluss - eine Negativberechnung, ist diese dem Bauausschuss vorzulegen. Optional kann eine Dachbegrünung oder Solaranlage als ökologische Form erfolgen.

 

Frau Grabs führt weiter aus, dass sie bereits im November 2016 an diesen Beschluss erinnert hat. Sie wirft vor, dass anstatt einer Wirtschaftlichkeitsberechnung subjektive Stellungnahmen vorgelegt wurden. Sie bezieht sich ebenso auf den letzten Bauausschuss im September 2017, bei dem bereits bemängelt wurde, dass keine Stellungnahmen sondern eine Wirtschaftslichkeitsberechnung erforderlich sei. Frau Gläsmer hätte zugesagt, diese Berechnung im Kreisausschuss vorzulegen; was nicht erfolgt ist.

 

Im Weiteren betont Herr Dr. Zeschmann., dass er bereits mehrmals auf die Einhaltung der per Beschluss festgelegten Kostenobergrenze hingewiesen hat. Die Sinnhaftigkeit des Beschlusses stelle er in Frage, wenn er das jetzige finanzielle Volumen sieht. Er plädiere daher dafür, den Beschluss zurückzuverweisen, die Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen und die Kostenobergrenze einzuhalten.

 

Herr Buhrke erwidert, dass bei dem Einsatz alternativer Energien die vom Architekten berechnete Kostengrenze nochmals überschritten werde. Es wäre von Nachteil, den Beschluss noch einmal zu vertagen, da die Rahmenbedingungen schon wegen der drohenden Kreisgebietsreform nicht abgesichert sind und weitere Bauvorhaben in den Startlöchern stehen. Da dieses Bauvorhaben in den Finanzplan und die Prioritätenliste eingearbeitet wurde, bittet er um Zustimmung.

Bei dem Einsatz alternativer Energien bittet er zu beachten, dass die Kosten für die Instandhaltung und Sanierung nicht unerheblich seien. Zum Beispiel entstehen Risiken, da Durchbrechungen im Dach und Einlassöffnungen für Licht geplant seien.

 

Frau Gläsmer übernimmt die weiteren Ausführungen. Sie berichtet, dass mit den Planern gemeinsam das Ziel anvisiert wurde, eine differenzierte Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Kreisausschuss vorzulegen. Leider sei diese zu diesem Zeitpunkt nicht aussagekräftig gewesen. 

Die jetzt vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhaltet fiktive Angaben, die für die konkrete Planung nicht ausreichend seien. Das Ergebnis der Diskussion in den Ausschüssen zur vorliegenden Beschlussvorlage, die in ihren Anlagen Zahlen und Berechnungen enthält, ergab, dass die Empfehlung zur Installation einer Photovoltaikanlage oder Dachbegrünung auf dem Dach nicht vorliegt bzw. gegeben wurde. Die Investitionskosten für den Bau und die Wartung seien zu hoch.

Frau Gläsmer weist unter anderem darauf hin, dass in der Planung der Bau einer derartigen Anlage finanziell nicht berücksichtigt wurde, also hinzu käme.

 

Frau Niels bittet um das Wort und wirft der Verwaltung vor, nicht ausreichend tätig gewesen zu sein. Einige Aspekte, wie z. B. die Nutzung von Solarthermie für die Heizung, wurden nicht berücksichtigt. Es wäre sinnvoller gewesen, eine Fachfirma mit der Berechnung zu beauftragen.

 

Herr Dr. Stiller sieht in den Punkten Finanzen und Klimaschutz die Streitschwerpunkte, jedoch müsse beachtet werden, dass Baupreise steigen und ihm Bewertungen unter anderem zu Solarthermie vorliegen, die bei umfassender Betrachtung die Auskünfte der Planer bestätigen. Der Schulneubau solle nicht weiter verzögert werden.

 

Frau Grabs ergreift noch einmal das Wort und betont, dass die Argumente nicht ausreichend seien und verweist auf den im Vorfeld bereits erwähnten Beschluss. Sie fordert zur Prüfung auf, ob eine Negativberechnung vorliegt und die Umsetzung des Beschlusses zur Dachbegrünung.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Berger, bittet zunächst um

 

1. Abstimmung zum Antrag auf Verschiebung bis zum nächsten Kreistag, 

    Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen (6 Stimmen dafür, 5 Enthaltungen),

 

2. Abstimmung zur Beschlussvorlage (mehrheitlich dafür).