Herr Dr. Berger verliest den
bereits vorliegenden Änderungsantrag zum TOP 2
(siehe Anlage).
Herr Dr. Pech erläutert den
Antrag der Fraktion und nimmt Bezug auf die in der Einwohnerfragestunde
angesprochenen Schwerpunkte; es handele sich um einen Antrag zur Prüfung, um
die Lücken in der Schülerbeförderung zu schließen. Um die Satzung ab 2018
wirksam werden zu lassen, wäre der Termin zum nächsten Kreistag zu setzen.
Frau Siebke erhält das Wort
und berichtet über das Ergebnis der Beratung im Bildungsausschuss; etliche
Fragen seien noch nicht geklärt. Fest stehe, dass der Bedarf in der Schülerbeförderung
nicht im Detail bekannt ist. Es müsse eine Abgrenzung vorgenommen werden,
inwieweit z. B. in den Ferien ein Anspruch auf Schüler-Spezial-Transporte
ausgedehnt werden soll. Wäre eine Lösung durch Einzelfallentscheidungen
realisierbar, ohne dass die Satzung geändert werden müsse?
Herr Dr. Pech meldet sich
noch einmal zu Wort und weist explizit darauf hin, dass die Ergänzung der
Satzung gesetzeskonform durch die Verwaltung geprüft werden müsse.
Auch bittet Herr Dr. Pech
darum, zusätzliche Informationen zum Werdegang zurückverwiesener oder
zurückgestellter Anträge zu bekommen, um Irritationen zu vermeiden bzw. über
den Stand der Bearbeitung im Bilde zu sein.
Herr Hilke schließt sich den
Ausführungen von Frau Siebke an und führt aus, dass die Satzung nicht geändert
werden könne, wenn nicht fest steht, wie hoch der Bedarf der Beförderung in den
Ferien sei.
Herr Dr. Pech ändert seinen
Antrag wie folgt:
1.)
Der Kreistag Oder-Spree beauftragt den Landrat, zum Kreistag im Dezember 2017
die
Prüfung einer Ergänzung der
Schülerbeförderungssatzung vorzulegen, mit der der
Anspruch auf Schülerbeförderung für das
gesamte Jahr gewährleistet wird.
Frau Siebke spezifiziert
ihren Antrag:
Der
gesamte Antrag müsse in der Verwaltung geprüft werden. Die Prüfung soll
beinhalten, wie beide im Beschlussvorschlag beantragten Anliegen realisiert
werden können. Der Lösungsvorschlag wäre im Dezember-Kreistag vorzulegen.
Herr Dr. Pech übernimmt
diesen Antrag und um Abstimmung wird gebeten.