Beschluss: zurückverwiesen

Abstimmung: Ja: MH, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Einleitend zum TOP 8 verliest Herr Dr. Berger einen Änderungsantrag. Der Satz:

 

„Der Kreistag strebt die erste Wahl des örtlichen Beirates für September 2017 an.“

 

ist ersatzlos zu streichen.

 

Herr Dr. Pech ergreift das Wort und bezieht sich auf den gleichen Antrag, der vor der Sommerpause bereits eingereicht wurde. Er habe zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung tätig geworden ist und zielstrebig an einem Ziel arbeite.

 

Frau Kilian berichtet über die Ergebnisse aus der Beratung des Jugendhilfeausschusses. Vorerst sei eine Veranstaltung am 21.11.2017 gemeinsam mit Kommunen und Eltern aus den Kitaausschüssen geplant, um die Wünsche und Bereitschaft der Eltern in Erfahrung zu bringen.

Hier müsse unter anderem geprüft werden, ob eine Verantwortlichkeit bei den Kommunen oder beim Landkreis zu sehen sei. Von daher beantragt sie, den

 

 Antrag in den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.

 

Herr Dr. Stiller vertritt die Auffassung nicht abzuwarten, sondern zum konkreten Termin so vorbereitet zu sein, dass bei vorliegender Bereitschaft der Eltern sogleich das Gremium gebildet werden kann.

 

Herr Hilke spricht sich ausdrücklich gegen den Antrag aus, da kein sachlicher Grund für die Verantwortlichkeit des Landkreises vorliegt. Betreut und verwaltet werden die Kitas von kommunaler Ebene; und dort läge auch die Verantwortung.

 

Hr. Dr. Pech verweist auf ersten Satz in der Begründung zum Antrag:

 

„Mit der Änderung des Kita-Gesetzes im Juli 2015 hat der Landtag die Einführung von örtlichen Elternbeiräten in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städte sowie die Einführung eines Landeselternbeirates für die Kitas beschlossen.“

 

Es stelle sich ihm die Frage, warum ein durch den Landtag gesetzter Rechtsrahmen nicht ausgeschöpft werden soll.

 

Herr Dr. Berger bittet um Abstimmung,

 

ob der Antrag in den Jugendhilfeausschuss zurückverwiesen wird.