Sitzung: 04.10.2017 Kreistag
Beschluss: zurückverwiesen
Abstimmung: Ja: MH, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 006/DIE LINKE/2017
Einleitend zum TOP 8 verliest
Herr Dr. Berger einen Änderungsantrag. Der Satz:
„Der
Kreistag strebt die erste Wahl des örtlichen Beirates für September 2017 an.“
ist ersatzlos zu streichen.
Herr Dr. Pech ergreift das
Wort und bezieht sich auf den gleichen Antrag, der vor der Sommerpause bereits
eingereicht wurde. Er habe zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung tätig
geworden ist und zielstrebig an einem Ziel arbeite.
Frau Kilian berichtet über
die Ergebnisse aus der Beratung des Jugendhilfeausschusses. Vorerst sei eine
Veranstaltung am 21.11.2017 gemeinsam mit Kommunen und Eltern aus den
Kitaausschüssen geplant, um die Wünsche und Bereitschaft der Eltern in
Erfahrung zu bringen.
Hier müsse unter anderem
geprüft werden, ob eine Verantwortlichkeit bei den Kommunen oder beim Landkreis
zu sehen sei. Von daher beantragt sie, den
Antrag in den Jugendhilfeausschuss zu
verweisen.
Herr Dr. Stiller vertritt die
Auffassung nicht abzuwarten, sondern zum konkreten Termin so vorbereitet zu
sein, dass bei vorliegender Bereitschaft der Eltern sogleich das Gremium
gebildet werden kann.
Herr Hilke spricht sich
ausdrücklich gegen den Antrag aus, da kein sachlicher Grund für die
Verantwortlichkeit des Landkreises vorliegt. Betreut und verwaltet werden die
Kitas von kommunaler Ebene; und dort läge auch die Verantwortung.
Hr. Dr. Pech verweist auf
ersten Satz in der Begründung zum Antrag:
„Mit
der Änderung des Kita-Gesetzes im Juli 2015 hat der Landtag die Einführung von
örtlichen Elternbeiräten in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städte sowie die
Einführung eines Landeselternbeirates für die Kitas beschlossen.“
Es stelle sich ihm die Frage,
warum ein durch den Landtag gesetzter Rechtsrahmen nicht ausgeschöpft werden
soll.
Herr Dr. Berger bittet um
Abstimmung,
ob
der Antrag in den Jugendhilfeausschuss
zurückverwiesen wird.