Eine Nachfrage von Frau Wagner wurde zum Gymnasium Fürstenwalde gestellt. Dieses Vorhaben war im voranggegangenen Vorlagenentwurf mit der Priorität 3 versehen, in der textlichen Begründung werden Erfordernisse benannt, die mit der Priorität 3 nicht vereinbar sind.

Nunmehr ist die Priorität 2 vermerkt und von der Verwaltung 3. Frau Gläsmer merkte an, dass bezüglich des Vorhabens das Schulverwaltungsamt für die Prioritätensetzung verantwortlich ist. Auf Nachfrage erwiderte das SG Gebäudemanagement – Das Gebäude in der Holzstraße ging 2007 in Trägerschaft des Landkreises. Der Bauzustand erforderte einen dringenden Handlungs-bedarf  in den Unterrichts- und Sanitärräumen. Die notwendigen Maßnahmen werden in Bauabschnitte realisiert. Die Außenanlagen sollen 2019/20 erneuert werden. Gefahr im Verzug besteht nicht.

Frau Wagner wundert sich nur über die unterschiedliche Prioritätenfestlegung, welche Priorität ist verbindlich? Frau Gläsmer führte dazu aus, dass die Erstellung der Prioritätenliste in Zuständigkeit der Kämmerei erfolgt. Die Fachämter melden die Bedarfe an, wobei bei Investitionen der Fachbereich Hochbau hinzugezogen wird. Sollte der finanzielle Rahmen eines Haushaltsjahres ausgeschöpft sein, ist es erforderlich, Maßnahmen auch in Folgejahre zu verschieben. Sollten noch offene Fragen bestehen, müssten diese im Nachhinein beantwortet werden.

Herr Möller bemerkte  zum Schulzentrum Fürstenwalde an, dass hier die Priorität 1 angesetzt wurde, jedoch das Vorhaben nicht mit geschätzten Baukosten untersetzt ist.

Frau Gläsmer weist nochmals darauf hin, dass die Aussagen zur Priorität und möglichen Inanspruchnahme von Fördermitteln durch das Schulverwaltungsamt in Abstimmung mit der Kämmerei erfolgt.

Herr Möller äußerte die Sorge, wenn das Schulzentrum ohne genaue Kostenangaben in die Priorität 1 eingeordnet wird, eventuell andere Maßnahmen mit der gleichen Priorität aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können. 

Frau Gläsmer erklärte, dass die mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln nur in einem begrenzten Zeitfenster möglich ist.

Herr Noack bemerkte hinsichtlich der Planung im Bereich Straßen, dass östlich von Beeskow keine Maßnahmen vorgesehen sind. Er kritisierte den extrem schlechten Zustand der Straße von Wirchensee nach Reicherskreuz. Welchen Einfluss hat der Landkreis auf die Ämter, um hier

Veränderungen herbeizuführen?

Frau Gläsmer erläutert, dass die Straßenbaumaßnahmen aus dem Kreisstraßenbedarfsplan nach der Prioritätensetzung abgeleitet werden. Die Ansätze bei Investitionen  sind leicht rückläufig gegenüber 2017.

Eingestellt wurden Maßnahmen bzw. die Vorbereitung von Maßnahmen, die auch über Fördermittel von verschiedenen Fördermittelgebern gestützt werden. Dabei sind auch Maßnahmen die gemeinsam mit polnischen Partnern erbracht werden mit Förderung über das Programm Interreg. Bei Gemeindestraßen ist sehr wohl die untere Straßenbaubehörde zuständig, die Gemeinde auf ihre Unterhaltungspflicht aufmerksam  zu machen.

Herr Engert merkte noch an, dass die o.g. Straße Bestandteil ist des überregionalen Radweges Tour Brandenburg.

Es wurde einstimmig beschlossen, die Prioritätenliste in der vorliegenden Form an den Kreistag zur Beschlussfassung weiterzuleiten.