Sitzung: 08.11.2017 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
Vorlage: 050.1/2017
Eine Nachfrage von Frau
Wagner wurde zum Gymnasium Fürstenwalde gestellt. Dieses Vorhaben war im
voranggegangenen Vorlagenentwurf mit der Priorität 3 versehen, in der textlichen
Begründung werden Erfordernisse benannt, die mit der Priorität 3 nicht
vereinbar sind.
Nunmehr ist die Priorität 2
vermerkt und von der Verwaltung 3. Frau Gläsmer merkte an, dass bezüglich des
Vorhabens das Schulverwaltungsamt für die Prioritätensetzung verantwortlich
ist. Auf Nachfrage erwiderte das SG Gebäudemanagement – Das Gebäude in der
Holzstraße ging 2007 in Trägerschaft des Landkreises. Der Bauzustand erforderte
einen dringenden Handlungs-bedarf in den
Unterrichts- und Sanitärräumen. Die notwendigen Maßnahmen werden in
Bauabschnitte realisiert. Die Außenanlagen sollen 2019/20 erneuert werden.
Gefahr im Verzug besteht nicht.
Frau Wagner wundert sich nur
über die unterschiedliche Prioritätenfestlegung, welche Priorität ist
verbindlich? Frau Gläsmer führte dazu aus, dass die Erstellung der
Prioritätenliste in Zuständigkeit der Kämmerei erfolgt. Die Fachämter melden
die Bedarfe an, wobei bei Investitionen der Fachbereich Hochbau hinzugezogen
wird. Sollte der finanzielle Rahmen eines Haushaltsjahres ausgeschöpft sein,
ist es erforderlich, Maßnahmen auch in Folgejahre zu verschieben. Sollten noch
offene Fragen bestehen, müssten diese im Nachhinein beantwortet werden.
Herr Möller bemerkte zum Schulzentrum Fürstenwalde an, dass hier die
Priorität 1 angesetzt wurde, jedoch das Vorhaben nicht mit geschätzten Baukosten
untersetzt ist.
Frau Gläsmer weist nochmals
darauf hin, dass die Aussagen zur Priorität und möglichen Inanspruchnahme von Fördermitteln
durch das Schulverwaltungsamt in Abstimmung mit der Kämmerei erfolgt.
Herr Möller äußerte die
Sorge, wenn das Schulzentrum ohne genaue Kostenangaben in die Priorität 1
eingeordnet wird, eventuell andere Maßnahmen mit der gleichen Priorität aus
finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können.
Frau Gläsmer erklärte, dass
die mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln nur in einem begrenzten Zeitfenster
möglich ist.
Herr Noack bemerkte
hinsichtlich der Planung im Bereich Straßen, dass östlich von Beeskow keine
Maßnahmen vorgesehen sind. Er kritisierte den extrem schlechten Zustand der
Straße von Wirchensee nach Reicherskreuz. Welchen Einfluss hat der Landkreis
auf die Ämter, um hier
Veränderungen herbeizuführen?
Frau Gläsmer erläutert, dass
die Straßenbaumaßnahmen aus dem Kreisstraßenbedarfsplan nach der
Prioritätensetzung abgeleitet werden. Die Ansätze bei Investitionen sind leicht rückläufig gegenüber 2017.
Eingestellt wurden Maßnahmen
bzw. die Vorbereitung von Maßnahmen, die auch über Fördermittel von
verschiedenen Fördermittelgebern gestützt werden. Dabei sind auch Maßnahmen die
gemeinsam mit polnischen Partnern erbracht werden mit Förderung über das
Programm Interreg. Bei Gemeindestraßen ist sehr wohl die untere
Straßenbaubehörde zuständig, die Gemeinde auf ihre Unterhaltungspflicht
aufmerksam zu machen.
Herr Engert merkte noch an,
dass die o.g. Straße Bestandteil ist des überregionalen Radweges Tour
Brandenburg.
Es wurde einstimmig
beschlossen, die Prioritätenliste in der vorliegenden Form an den Kreistag zur
Beschlussfassung weiterzuleiten.