Beschluss: ohne Abstimmung

Herr Dr. Pech hebt die Gründe hervor, die zur Antragstellung führen und ergänzt, dass die Abstimmung mit den Freiwilligen Feuerwehren notwendig sei, um die Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Besetzung zu schaffen.

 

Herr Hilke beantragt die Verweisung in die zuständigen Fachausschüsse, um die aktuelle Situation zu prüfen und die Fachleute sowie den bisher tätigen Kreisbrandmeister zu befragen.

 

Frau Alter verweist auf die Regionalkonferenzen, die auch auf Landesebene ausgewertet wurden und im Ergebnis genau diesen Antrag unterstütze. Sie schlage vor, den Antrag zu ergänzen, indem zwei weitere ehrenamtliche Beisitzer berufen werden, die den hauptamtlichen Kreisbrandmeister beraten und unterstützen. Hierzu sei die Mitarbeit der Fachausschüsse erforderlich.

 

Herr Dr. Sradnik merkt als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses Ordnung, Recht, Landwirtschaft und Wirtschaft an, dass sich der Ausschuss schon seit Jahren mit Problemen der Feuerwehr beschäftige und die Äußerung des Kreisbrandmeisters zur Situation im Landkreis bekannt sei und die Notwendigkeit besteht, einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister zu berufen.

Diesbezüglich bekundet er sein Unverständnis, dass der Antrag in die Fachausschüsse zurückverwiesen werden soll.

 

Herr Buhrke ergänzt, dass es ein recht qualifiziertes Programm existiere, mit eigener Dienstanweisung für die Kreisbrandmeister, die durch das Ehrenamt schwer abzuarbeiten sei. Vieles spricht dafür, eine hauptamtliche Stelle einzuführen, jedoch sollte die Entscheidung nicht übereilt getroffen werden, da das Brand- und Katastrophenschutzgesetz novelliert werden soll und auch die Funktion des Kreisbrandmeisters, wonach ggf. eine Spaltung der Aufgabengebiete für den bisherigen ehrenamtlichen Kreisbrandmeister und den hauptamtlichen Teil (Kreisbrandinspektor) beabsichtigt ist. Herr Buhrke hat bereits ein Gespräch mit dem Kreisbrandmeister geführt, wonach im nächsten Jahr ggf. eine Verlängerung des Vertrages erfolgen soll.

Von Landesseite wurde das Problem erkannt, jedoch sollte der Erlass einer Gesetzesgrundlage abgewartet werden, da bereits bei der Qualifikation die ersten Fragen entstehen.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Berger, fragt nach, ob der Antrag zeitlich zurückgestellt werden soll, um eine Entscheidung der Landesregierung abzuwarten.

 

In Beantwortung bittet Herr Dr. Pech, die Situation in anderen Bundesländern zu vergleichen, einerseits sind diese bereits einen Schritt vorausgegangen, andererseits stellt sich die Frage wie im hiesigen Landkreis. Insoweit ist der Antrag nicht unschädlich, da unter anderem angestrebt wird, die Voraussetzungen zu schaffen und die Stelle so schnell wie möglich zu besetzen.

 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass auf Landesebene derzeit ein Referentenentwurf vorliege.

Auf dieser Grundlage wird der Antrag bis zum Kreistag vor der Sommerpause zurückgestellt.