Herr Dr. Pech hebt die Gründe
hervor, die zur Antragstellung führen und ergänzt, dass die Abstimmung mit den
Freiwilligen Feuerwehren notwendig sei, um die Voraussetzungen für eine
schnellstmögliche Besetzung zu schaffen.
Herr Hilke beantragt die
Verweisung in die zuständigen Fachausschüsse, um die aktuelle Situation zu
prüfen und die Fachleute sowie den bisher tätigen Kreisbrandmeister zu
befragen.
Frau Alter verweist auf die
Regionalkonferenzen, die auch auf Landesebene ausgewertet wurden und im
Ergebnis genau diesen Antrag unterstütze. Sie schlage vor, den Antrag zu
ergänzen, indem zwei weitere ehrenamtliche Beisitzer berufen werden, die den
hauptamtlichen Kreisbrandmeister beraten und unterstützen. Hierzu sei die
Mitarbeit der Fachausschüsse erforderlich.
Herr Dr. Sradnik merkt als
Vorsitzender des zuständigen Ausschusses Ordnung, Recht, Landwirtschaft und
Wirtschaft an, dass sich der Ausschuss schon seit Jahren mit Problemen der
Feuerwehr beschäftige und die Äußerung des Kreisbrandmeisters zur Situation im
Landkreis bekannt sei und die Notwendigkeit besteht, einen hauptamtlichen
Kreisbrandmeister zu berufen.
Diesbezüglich bekundet er
sein Unverständnis, dass der Antrag in die Fachausschüsse zurückverwiesen
werden soll.
Herr Buhrke ergänzt, dass es
ein recht qualifiziertes Programm existiere, mit eigener Dienstanweisung für
die Kreisbrandmeister, die durch das Ehrenamt schwer abzuarbeiten sei. Vieles
spricht dafür, eine hauptamtliche Stelle einzuführen, jedoch sollte die
Entscheidung nicht übereilt getroffen werden, da das Brand- und
Katastrophenschutzgesetz novelliert werden soll und auch die Funktion des
Kreisbrandmeisters, wonach ggf. eine Spaltung der Aufgabengebiete für den
bisherigen ehrenamtlichen Kreisbrandmeister und den hauptamtlichen Teil
(Kreisbrandinspektor) beabsichtigt ist. Herr Buhrke hat bereits ein Gespräch
mit dem Kreisbrandmeister geführt, wonach im nächsten Jahr ggf. eine
Verlängerung des Vertrages erfolgen soll.
Von Landesseite wurde das
Problem erkannt, jedoch sollte der Erlass einer Gesetzesgrundlage abgewartet
werden, da bereits bei der Qualifikation die ersten Fragen entstehen.
Der Vorsitzende, Herr Dr.
Berger, fragt nach, ob der Antrag zeitlich zurückgestellt werden soll, um eine
Entscheidung der Landesregierung abzuwarten.
In Beantwortung bittet Herr
Dr. Pech, die Situation in anderen Bundesländern zu vergleichen, einerseits
sind diese bereits einen Schritt vorausgegangen, andererseits stellt sich die
Frage wie im hiesigen Landkreis. Insoweit ist der Antrag nicht unschädlich, da
unter anderem angestrebt wird, die Voraussetzungen zu schaffen und die Stelle
so schnell wie möglich zu besetzen.
Auf Nachfrage wird
mitgeteilt, dass auf Landesebene derzeit ein Referentenentwurf vorliege.
Auf dieser Grundlage wird der
Antrag bis zum Kreistag vor der Sommerpause zurückgestellt.