Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Leiterin des Amtes für Ausländerangelegenheiten und Integration, Frau Kaiser, informiert über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Integration von Geflüchteten (siehe Anlage).

Herr Papendieck erfragt, wie es sich mit der Abdeckung der Bedarfe bei den Sprachkursen verhalte. Hierzu führt Frau Kaiser aus, dass für alle verpflichtbaren Geflüchteten zu 100% ein Sprachkurs von verschiedenen Anbietern und Kostenträgern ermöglicht werden könne.

Herr Hilke fragt, wie hoch die Inanspruchnahme von Programmen zur freiwilligen Rückkehr in die Heimatländer sei. Hierzu erläutert Frau Kaiser, dass der Focus klar auf der Förderung freiwilliger Rückkehr läge, d.h. eine Rückkehrberatung direkt durch die Ausländerbehörde oder indirekt durch den vom Landkreis getragenen Fachberatungsdienst erfolge. Hierdurch ergäbe es sich, dass der weitaus höhere Anteil an allen Rückführungen auf die freiwillige Rückkehr entfallen würde. 

Herr Umbreit möchte wissen, wieweit die Deutschkurse reichen würden und ob ausbildungsbegleitende Deutschkurse möglich wären. Die Erfahrungen in den Berufsschulen hätten gezeigt, dass die Deutschkenntnisse oft nicht für eine Ausbildung ausreichten.

Frau Kaiser stellt klar, dass für die Qualität und Inhalte der Sprachkurse der Bund in Form des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortlich ist und der Landkreis keinen Einfluss hätte. Sie bietet an, zu einem der nächsten Ausschüsse einen Kursträger oder das BAMF einzuladen.

Herr Papendieck spricht an, dass zwar ein horrender Fachkräftemangel bestehe, aber das Sprachniveau oft nicht ausreichend für eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt wäre. Frau Zarling, bestätigt dies aus den Erfahrungen des Jobcenters mit dieser Zielgruppe und ergänzt, dass für eine Vermittlung in Ausbildung selbst das Sprachniveau B2 nicht ausreiche. Frau Kaiser ergänzt hierzu, dass es an den Oberstufenzentren in Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt Sonderklassen gibt. Diese BFS-G-Plus-Klassen, welche überwiegend mit Afghanen besetzt seien, würden im Sommer regulär abschließen. Es sei hier aber völlig unklar, welches Sprachniveau und welche Fähigkeiten die Abgänger haben werden. Deshalb plant das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration eine Zusteuerung dieser Personen in die Zentrale Teststelle des BAMF zur Feststellung des Sprachniveaus, um darauf aufbauend ein geeignetes Anschlussangebot in Kooperation mit anderen Institutionen installieren zu können.

Herr Passow kommt noch einmal auf die Anforderungen bei den Ausbildungen zurück und erläutert, dass seit geraumer Zeit keine Sonderprüfungen bei den Facharbeiterprüfungen mehr möglich wären. Daher würde das B2-Sprachlevel für Flüchtlinge  auf keinen Fall mehr ausreichen um die regulären Prüfungen zu bestehen. Frau Kaiser bekundet, dass sich bestimmten Gruppen gezielter gewidmet werden müsse. Sie erläutert, dass das Angebot an den Oberstufenzentren gut sei, aber ein Anschlussangebot nötig wäre, da ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung hier wahrscheinlich noch nicht möglich sei.

Frau Zarling meint, dass die Erwartungen auf Seiten der Aufnahmegesellschaft zu hoch seien. Sie gibt zu bedenken, dass es sich bei dieser Personengruppe um Geflüchtete handele und nicht um Arbeitsmigranten. Diese Menschen seien gekommen, um hier sicher zu leben und würden größtenteils eben nur schlechte bis gar keine Voraussetzungen für eine Arbeitsmarktintegration mitbringen. Man müsse sich von dem Glauben verabschieden, dass mit ein bisschen Sprachkurs und ein bisschen Qualifizierung schnell eine Integrationen in den Arbeitsmarkt zu leisten wäre. Man müsse sich sogar mit dem Gedanken anfreunden, dass eine große Anzahl von Geflüchteten im Transferleistungsbezug verbleiben werde.

Herr Papendieck bittet für die nächste Sitzung um eine genauere Vorstellung der geplanten Maßnahmen und hierbei besonders um eine Bezifferung des nötigen Budgets. Frau Kaiser sichert dies zu und berichtet, dass ihr Amt bereits Landes- und Bundesmittel nutze wie beispielsweise aus dem Förderprogramm des Bundes zur Bildungskoordination für Zugewanderte, über welches eine Mitarbeiterstelle finanziert werde. Dies eröffne auch die Möglichkeit, Themen auf Landes- oder Bundesebene anzusprechen.

Frau Freninez regt an, die Sprachkurse mit mehr Praxis zu kombinieren und erzählt von ihren Erfahrungen in der Kleiderkammer. Herr Passow weist darauf hin, dass diese Sonderbetreuung auf dem 1. Arbeitsmarkt überhaupt nicht zu leisten sei. Es würden hochqualifizierte Fachkräfte gebraucht. Helfer gäbe es schon genug und die Zeit, jemanden an der Hand zu nehmen, wäre in Unternehmen einfach nicht da. Frau Freninez erklärt, dass sie sich nicht auf den 1. Arbeitsmarkt bezogen hätte, sondern eher eine schrittweise Integration über den 2. Arbeitsmarkt im Blick gehabt habe. Frau Griesche gibt zu bedenken, dass viele Geflüchtete gut deutsch sprechen könnten, sie aber kein Unternehmen finden, der sie einstellen würde. Herr Passow weist darauf hin, dass die Bereitschaft in den Unternehmen schon vorhanden ist Geflüchtete einzustellen, aber die Anforderungen sehr hoch seien und zudem ohne ein entsprechendes Sprachniveau eine Einstellung nicht erfolgen kann.

Frau Kaiser erklärt abschließend, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass besonders bei den Herkunftsländern Somalia und Afghanistan es oft an der schulischen Grundbildung mangele, wodurch die Sprachkurse nur schlecht gemeistert werden könnten. Hierdurch würden Bedarfe entstehen, denen man unbedingt begegnen müsse.

Herr Papendieck dankt für die Ausführungen und leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über.