Sitzung: 09.01.2018 Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Leiterin des
Amtes für Ausländerangelegenheiten und Integration, Frau Kaiser, informiert über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet
der Integration von Geflüchteten (siehe Anlage).
Herr Papendieck erfragt, wie es sich mit der Abdeckung der
Bedarfe bei den Sprachkursen verhalte. Hierzu führt Frau Kaiser aus, dass für alle verpflichtbaren Geflüchteten zu 100%
ein Sprachkurs von verschiedenen Anbietern und Kostenträgern ermöglicht werden
könne.
Herr Hilke fragt, wie hoch die Inanspruchnahme von Programmen zur freiwilligen
Rückkehr in die Heimatländer sei. Hierzu erläutert Frau Kaiser, dass der Focus klar auf der Förderung freiwilliger
Rückkehr läge, d.h. eine Rückkehrberatung direkt durch die Ausländerbehörde
oder indirekt durch den vom Landkreis getragenen Fachberatungsdienst erfolge.
Hierdurch ergäbe es sich, dass der weitaus höhere Anteil an allen Rückführungen
auf die freiwillige Rückkehr entfallen würde.
Herr Umbreit möchte wissen, wieweit die Deutschkurse
reichen würden und ob ausbildungsbegleitende Deutschkurse möglich wären. Die
Erfahrungen in den Berufsschulen hätten gezeigt, dass die Deutschkenntnisse oft
nicht für eine Ausbildung ausreichten.
Frau Kaiser stellt klar, dass für die Qualität und Inhalte der Sprachkurse der
Bund in Form des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
verantwortlich ist und der Landkreis keinen Einfluss hätte. Sie bietet an, zu
einem der nächsten Ausschüsse einen Kursträger oder das BAMF einzuladen.
Herr Papendieck spricht an, dass zwar ein horrender
Fachkräftemangel bestehe, aber das Sprachniveau oft nicht ausreichend für eine
Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt wäre. Frau
Zarling, bestätigt dies aus den
Erfahrungen des Jobcenters mit dieser Zielgruppe und ergänzt, dass für eine
Vermittlung in Ausbildung selbst das Sprachniveau B2 nicht ausreiche. Frau Kaiser ergänzt hierzu, dass es an
den Oberstufenzentren in Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt Sonderklassen gibt.
Diese BFS-G-Plus-Klassen, welche überwiegend mit Afghanen besetzt seien, würden
im Sommer regulär abschließen. Es sei hier aber völlig unklar, welches
Sprachniveau und welche Fähigkeiten die Abgänger haben werden. Deshalb plant
das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration eine Zusteuerung dieser
Personen in die Zentrale Teststelle des BAMF zur Feststellung des
Sprachniveaus, um darauf aufbauend ein geeignetes Anschlussangebot in
Kooperation mit anderen Institutionen installieren zu können.
Herr Passow kommt noch einmal auf die Anforderungen bei den Ausbildungen zurück
und erläutert, dass seit geraumer Zeit keine Sonderprüfungen bei den
Facharbeiterprüfungen mehr möglich wären. Daher würde das B2-Sprachlevel für
Flüchtlinge auf keinen Fall mehr
ausreichen um die regulären Prüfungen zu bestehen. Frau Kaiser bekundet, dass sich bestimmten Gruppen gezielter
gewidmet werden müsse. Sie erläutert, dass das Angebot an den Oberstufenzentren
gut sei, aber ein Anschlussangebot nötig wäre, da ein nahtloser Übergang in
eine Ausbildung hier wahrscheinlich noch nicht möglich sei.
Frau Zarling meint, dass die Erwartungen auf Seiten der
Aufnahmegesellschaft zu hoch seien. Sie gibt zu bedenken, dass es sich bei
dieser Personengruppe um Geflüchtete handele und nicht um Arbeitsmigranten.
Diese Menschen seien gekommen, um hier sicher zu leben und würden größtenteils
eben nur schlechte bis gar keine Voraussetzungen für eine Arbeitsmarktintegration
mitbringen. Man müsse sich von dem Glauben verabschieden, dass mit ein bisschen
Sprachkurs und ein bisschen Qualifizierung schnell eine Integrationen in den
Arbeitsmarkt zu leisten wäre. Man müsse sich sogar mit dem Gedanken anfreunden,
dass eine große Anzahl von Geflüchteten im Transferleistungsbezug verbleiben
werde.
Herr Papendieck bittet für die nächste Sitzung um eine
genauere Vorstellung der geplanten Maßnahmen und hierbei besonders um eine
Bezifferung des nötigen Budgets. Frau
Kaiser sichert dies zu und berichtet, dass ihr Amt bereits Landes- und
Bundesmittel nutze wie beispielsweise aus dem Förderprogramm des Bundes zur
Bildungskoordination für Zugewanderte, über welches eine Mitarbeiterstelle
finanziert werde. Dies eröffne auch die Möglichkeit, Themen auf Landes- oder
Bundesebene anzusprechen.
Frau Freninez regt an, die Sprachkurse mit mehr Praxis zu
kombinieren und erzählt von ihren Erfahrungen in der Kleiderkammer. Herr Passow weist darauf hin, dass
diese Sonderbetreuung auf dem 1. Arbeitsmarkt überhaupt nicht zu leisten sei.
Es würden hochqualifizierte Fachkräfte gebraucht. Helfer gäbe es schon genug
und die Zeit, jemanden an der Hand zu nehmen, wäre in Unternehmen einfach nicht
da. Frau Freninez erklärt, dass sie
sich nicht auf den 1. Arbeitsmarkt bezogen hätte, sondern eher eine
schrittweise Integration über den 2. Arbeitsmarkt im Blick gehabt habe. Frau Griesche gibt zu bedenken, dass
viele Geflüchtete gut deutsch sprechen könnten, sie aber kein Unternehmen
finden, der sie einstellen würde. Herr
Passow weist darauf hin, dass die Bereitschaft in den Unternehmen schon
vorhanden ist Geflüchtete einzustellen, aber die Anforderungen sehr hoch seien
und zudem ohne ein entsprechendes Sprachniveau eine Einstellung nicht erfolgen
kann.
Frau Kaiser erklärt abschließend, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass besonders
bei den Herkunftsländern Somalia und Afghanistan es oft an der schulischen
Grundbildung mangele, wodurch die Sprachkurse nur schlecht gemeistert werden
könnten. Hierdurch würden Bedarfe entstehen, denen man unbedingt begegnen
müsse.
Herr Papendieck dankt für die Ausführungen und leitet zum
nächsten Tagesordnungspunkt über.